Es gibt in M5 zwei Wege, eine Figur bewußtlos zu schlagen. Da die Regeln nicht ganz simpel sind, habe ich sie hier kurz zusammen gefaßt:
1. Betäuben (s. KOD s. 106)
Der Gegner muß ahnungslos sein.
Es muß ein schwerer Treffer erzielt werden; da der Gegner wehrlos sein muß, gibt es immer +4 auf den EW:Angriff.
Es kann angegriffen werden mit:
- Einhandschlagwaffe
- Faustkampf, d.h. waffenloser Kampf
- bloßer Hand (ungelernt +4)
Auf den schweren Treffer folgt ein EW-(Grad/3 des Opfers): Betäuben.
Betäuben ist eine Kampffertigkeit (Leiteigenschaft Gs), kostet 10 LE, ist "schwer" und wird ab +8 gelernt.
2. Faustkampf (s. KOD s. 142f)
Faustkampf ist (neben Ringen) eine der zwei Ausprägungen von waffenlosem Kampf (Figuren, die entweder St oder Gs zwischen 21 und 31 haben, können eine der beiden nicht ausüben, sonst werden mit der Fertigkeit automatisch beide Wege gelernt. Die beiden Varianten unterscheiden sich im praktischen Einsatz in den Auswirkungen und den Nachteilen durch Rüstung).
Gegner müssen lebend und menschenähnlich sein und dürfen nicht mehr als KR tragen.
Auch hier muß ein schwerer Treffer erzielt werden.
Auf diesen folgt ein zweiter WW:Abwehr. Vom Würfelwurf wird der erzielte Schaden abgezogen.
Mißlingt der WW, so ist der Gegner benommen und verliert seinen nächsten Angriff.
Es folgt ein PW+5:Ko, mißlingt dieser ebenfalls, ist der Gegner für 1W6 Runden bewußtlos.
Waffenloser Kampf ist eine Waffenfertigkeit (Angriffsbonus ersetzt Leiteigenschaft), kostet 8 LE, ist "sehr schwer" und wird ab +5 gelernt.
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