Hier der Entwurf einer Hausregel für das Würgen von Gegnern. Da waffenlose Angriffe ungelernt nur 1d6-4 Schaden verursachen, kann es für unerwartet unbewaffenete Abenteurer ohne WaLoKa-Kenntnisse sehr lange dauern, bis sie einen Gegner besiegen, was eher an Slapstick erinnert. Klassische Szenen wie z.B. das Überleben in einer Gefangenenkolonnie oder das "waffenlos in die Arena geworfen" könnten deshalb Regeln brauchen, die auch den unbewaffneten Durchschnittskämpfer gefährlich machen können, ohne gleich jedermann zum Karateka zu erklären. Zudem wollte ich der Garotte mehr Einsatzmöglichkeiten geben, weil ich einen die rawindischen Taki-Mörder als Spielerfigur in meiner Gruppe hatte.
Würgen
Gegner können im Handgemenge als zusätzliche Option 5 auf Seite 239 des Grundregelwerkes gewürgt werden.
Man muss dazu bereits mit einem Gegner im Handgemenge sein, und das Würgen folgt denselben Regeln wie das Festhalten eines Gegners (EW:Raufen/WaLoKA vs. WW+4: Raufen oder WaLoKa), bis auf folgende Ausnahmen:
- Wie bei einer Halsfesselung mit der Peitsche verliert ein gewürgter Gegner nach jeder Runde Würgens 3 AP. Nach der 4. Runde muss er jede Runde einen EW:Tauchen machen (ungelernt +9), oder er wird bewusstlos und verliert jede Runde 2 LP, bis der Würgegriff gelöst wird. Kreaturen, die nicht atmen oder keinen zugänglichen Hals haben, können nicht gewürgt werden.
- Ein gewürgter Gegner ist im Gegensatz zu einem festgehaltenen Gegner nicht handlungsunfähig. Er kann:
- wie andere Teilnehmer im Handgemenge weiter normal mit einer Handgemengewaffe wie Dolch, Tonfa, Hand, Kralle etc angreifen. Ausnahme: Ein gewürgter Gegner kann einen Bissangriff nicht einsetzen.
Hinweis: Da ein Würgegriff ebenso wie Festhalten automatisch gelöst wird, wenn man LP verliert, ist es oft nicht zielführend, Gegner zu würgen, die Dolche etc. halten.
- normal eine getragenen Handgemengewaffe ziehen.
- sich aus dem Würgegriff losreißen. Das folgt denselben Regeln wie das Losreißen gegen Festhalten.
[*] Ein gewürgter Gegner kann nicht sprechen oder Wortzauber einsetzen.
- wie andere Teilnehmer im Handgemenge weiter normal mit einer Handgemengewaffe wie Dolch, Tonfa, Hand, Kralle etc angreifen. Ausnahme: Ein gewürgter Gegner kann einen Bissangriff nicht einsetzen.
Würgen mit Garotte:
Für Garotten gelten folgende Sonderregeln:
- Garotten gelten als Handgemengewaffen, was bedeutet, man darf eine wie einen Dolch in den Händen halten, wenn man ein Handgemenge einleitet, oder im Handgemenge eine ziehen.
- Wie beim Waffenlosen Kampf kann beim Einleiten eines Handgemenges anstelle von Raufen der Erfolgswert für Garotte verwendet werden, ebenso beim Versuch, den Gegner wie oben zu würgen. Für andere Handgemengeaktionen wie Festhalten, Losreißen etc gilt das nicht.
- Eine Garotte verursacht in jeder Runde, in dem mit ihr gewürgt wird, 1d6-3+SB Schaden, gegen die nur ein Halsschutz oder natürliche Panzerung schützt.
- Der Versuch, sich von einem Würgegriff mit einer Garotte loszureißen, erhält WM-4.
Für ihre Fähigkeiten im Umgang mit Garotten bekannt sind vor allem die rawindischen Taki-Mörder, die vorzugsweise Seidenschals verwenden, und die KanThaiPanischen NinYa, die als ManrikiKusari bezeichnete Würgeketten verwenden.
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