Zum Inhalt springen

Macht über Unbelebes - Angriff mit Waffe


Empfohlene Beiträge

Dere

 

Wir hatten beim letzten Spiel so eine kleine Diskusion über den Zauber Macht über Unbelebtes.

Die Frage belief sich schlussendlich darauf, ob der Zauberer auch zweihändig geführte Waffen (Magierstecken) durch Macht über Unbelebtes den Gegner angreifen kann.

Es wird zwar nur von einer magischen Hand geschrieben aber allgemein von einer magisch bewegten Waffe geschrieben.

 

Wie sieht die magische fachkundige Auslegung allgemein aus? Wie handhaben das andere Gruppen??

 

Noch noch etwas: Beim Anwenden gegen andere Wesen soll noch ein EW:Angriff kommen, wann soll der kommen? In der folgenden Runde oder gleich in der ersten nach dem Zauber? 10 sec Wirkungsdauer erlischt doch sobald der Zauberer wieder an der Reihe ist oder? Sind zwei Aktionen in einer Kampfrunde überhaupt möglich? Oder sieht man den Gestenzauber gleich als eine Geste wie beim Angriff mit Hand oder Waffe? Wir haben es immer mit der folgenden Runde gespielt.

Wie macht ihr das?

 

Zum nachschauen: Das Arkanum S. 149.

Bearbeitet von Räter
Link zu diesem Kommentar

Hallo Schatten,

 

es ist nicht im Interesse von Forum und Verlag, wenn komplette Zaubersprüche abgeschrieben werden.

 

Zu Deiner 1. Frage:

"Es sind nur solche Handlungen möglich, die der Zauberer selbst am entsprechenden Ort mit einer Hand ausführen könnte."

 

Da der Angriff mit einer zweihändigen Waffe zwei Hände braucht, geht es nicht.

 

Zur 2. Frage: Da die Zauberdauer 1 sec beträgt, erfolgt der EW:Angriff "in der laufenden Runde " passend zum Handlungsrang des Zauberers. (ARK S. 21)

Link zu diesem Kommentar
z.B. kann der Zauberer mit einer magisch bewegten Waffe angreifen oder mit der geisterhaften Hand versuchen, den Gegner zu schlagen, ihn festzuhalten oder ihm eine Waffe zu entreißen.

 

Festhalten wird aber erlaubt, und das funktioniert mit beiden Händen, bzw. sogar Körpereinsatz, da der Festgehaltene beinahe als wehrlos gilt (Bis auf diesen Lösungsversuch S.239f).

Bearbeitet von Räter
Link zu diesem Kommentar
z.B. kann der Zauberer mit einer magisch bewegten Waffe angreifen oder mit der geisterhaften Hand versuchen, den Gegner zu schlagen, ihn festzuhalten oder ihm eine Waffe zu entreißen.

 

Festhalten wird aber erlaubt, und das funktioniert nur mit beiden Armen, da der Festgehaltene beinahe als wehrlos gilt (Bis auf diesen Losreisversuch S.239f)

Ich denke, da ist weniger das regeltechnische Festhalten im Handgemenge als vielmehr das normale Zufasssen und am Arm halten gemeint. Zumindest habe ich es immer so verstanden.

Link zu diesem Kommentar

Es wird zwar nur von einer magischen Hand geschrieben aber allgemein von einer magisch bewegten Waffe geschrieben.

 

Wo ist das Problem? die Waffe (was auch immer die Waffe sein möge) wird von Magie bewegt. Damit hat jede Waffe genau die selben Eigenschaften wie sonst auch. Wenn du willst ersetzt du 'Waffe' mit 'Gegenstand'

Bevor es nun unübersichtlich wird: eine durch Magie erzeugte Kraft 'hebt' die Waffe auf und schlägt damit zu. So einfach.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

ps. Wie erwähnt, bitte achte das geistige Eigentum ('Copyright') anderer.

Link zu diesem Kommentar

Natürlich könnte der Zauberer auch mit einer Zweihandwaffe zuschlagen - wenn er sie mit einer Hand führen könnte...

 

Die Frage ist hier also eher, wieviel Stärke in der magischen Kraft liegt. Wörtlich nach Regelwerk wäre es die Stärke des Zauberers:

Es sind nur solche Handlungen möglich, die der Zauberer selbst am entsprechenden Ort mit einer Hand ausführen könnte.

 

Ein Thursenzauberer könnte dann also durchaus auch mit einem (menschlichen) Bihänder zuschlagen.

 

Naheliegender erschiene mir aber zum Beispiel, statt der Stärke das Zaubertalent des Zauberers heranzuziehen.

 

Andererseits hat der Zauberer bei diesem Angriff explizit keinen Schadensbonus, daher ist wohl eher von einer festgesetzten Stärke von 50 auszugehen.

 

Liebe Grüße

Saidon

Link zu diesem Kommentar

Ich interpretiere nun auch noch in die gleiche Richtung und weise darauf hin, dass die Spruchbeschreibung letztlich nichts anderes ermöglicht.

 

Der Zauberer kann Handlungen ausführen, die er selbst mit einer Hand durchführen können muss. Beim Angriff mit Waffen (regelteschnisch ist dies eine Handlung) wird der gleiche Erfolgswert angerechnet, den der Zauberer persönlich mit der jeweiligen Waffe beherrscht. Daraus ist zu schließen, dass der Zauber die Fertigkeiten des Zauberers 'übersetzt'. Zweihändige Waffen kann der Zauberer aber nicht einhändig führen, also kann er die entsprechenden Bewegungen auch nicht magisch umsetzen.

 

Alternativ könnte er eine solche Waffe aber bewegen oder auch gegen Gegner schwingen lassen. Das wären dann aber improvisierte Angriffe mit einem EW(+4) und geringerem Schaden.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

Ja, der Zauberer erhält einen Praxispunkt, sofern die üblichen Voraussetzungen für die EP-Vergabe erfüllt sind. Die Angriffsmöglichkeit, die der Zauberer durch Macht über Unbelebtes erhält, ist an die Waffenfertigkeit gebunden, die der Zauberer selbst beherrscht und für den Angriff auch anwendet. Da der Ausschluss dieses Kriteriums ein Grund ist, für Angriffszauber mit einem EW:Angriff ZEP statt KEP zu verteilen (DFR, S. 268), muss die Erfüllung dieses Kriteriums folgerichtig zu KEP und damit auch den Praxispunktmöglichkeiten führen.

 

Nachtrag: Aber gehörte die Klärung dieser Frage nicht besser in einen eigenen Strang?

 

Grüße

Prados

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar

Nachtrag: wenn ich mich richtig erinnere wurde im alten Regelwerk (M3) eine Gewichtslimite genannt, was natürlich viele dieser Probleme löst. Ebenfalls gab es zu diesem Spruch einen Stein der Macht der diese Gewichtlimite deutlich erhöhte. Ob sich beides im neuen Regelwerk immer noch findet müsste jemand :read:

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Link zu diesem Kommentar
Nachtrag: wenn ich mich richtig erinnere wurde im alten Regelwerk (M3) eine Gewichtslimite genannt, was natürlich viele dieser Probleme löst. Ebenfalls gab es zu diesem Spruch einen Stein der Macht der diese Gewichtlimite deutlich erhöhte. Ob sich beides im neuen Regelwerk immer noch findet müsste jemand :read:

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

die Gewichtsbeschränkung existiert noch und liegt bei 25 kg.

 

ein entsprechender Kleiner Stein der Bewegung erhöht das Limit auf 100 kg.

Bearbeitet von Blaues_Feuer
Stein nachgetragen
Link zu diesem Kommentar
Das Gewichtslimit gibt es immer noch, es liegt bei 25 kg, hat aber für die Beantwortung der gestellten Frage keinerlei Relevanz. Auch ein normaler Mensch (Abenteurer) kann mit einer Hand mehr als beispielsweise die 5 kg einer Stabkeule heben, aber das heißt nicht, dass er sie mit einer Hand kontrolliert zum Angriff bewegen kann.

 

Grüße

Prados

 

Ja weiss ich. Blos die 25kg geben eine Richtlinie was geht und was nicht. Als Anhaltspunkt sind sie also hilfreich, denke ich.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Link zu diesem Kommentar
Der Zauberer kann Handlungen ausführen, die er selbst mit einer Hand durchführen können muss. Beim Angriff mit Waffen (regelteschnisch ist dies eine Handlung) wird der gleiche Erfolgswert angerechnet, den der Zauberer persönlich mit der jeweiligen Waffe beherrscht.

 

Hm, also lerne ich Magierstab, Werfen und Macht über unbelebtes. Mit der Fertigkeit Werfen werfe ich einen zusätzlichen Magierstab (nicht mein wertvolles Thaumagral) einem Gegner an den Kopf und greife eine Runde später per Macht über unbelebtes mit dem Magierstab an. :turn:

 

Wichtig ist: stumpfe Waffe verwenden um nicht in die Diskussion zu laufen ob die Waffe nun stecken geblieben ist oder nicht.

Link zu diesem Kommentar
Der Zauberer kann Handlungen ausführen, die er selbst mit einer Hand durchführen können muss. Beim Angriff mit Waffen (regelteschnisch ist dies eine Handlung) wird der gleiche Erfolgswert angerechnet, den der Zauberer persönlich mit der jeweiligen Waffe beherrscht.

 

Hm, also lerne ich Magierstab, Werfen und Macht über unbelebtes. Mit der Fertigkeit Werfen werfe ich einen zusätzlichen Magierstab (nicht mein wertvolles Thaumagral) einem Gegner an den Kopf und greife eine Runde später per Macht über unbelebtes mit dem Magierstab an. :turn:

 

Wichtig ist: stumpfe Waffe verwenden um nicht in die Diskussion zu laufen ob die Waffe nun stecken geblieben ist oder nicht.

 

Naja, du verzichtest auf einen Kontrollbereich und bist wehrlos ... Junge, wirf so weit du kannst!

Link zu diesem Kommentar
Der Zauberer kann Handlungen ausführen, die er selbst mit einer Hand durchführen können muss. Beim Angriff mit Waffen (regelteschnisch ist dies eine Handlung) wird der gleiche Erfolgswert angerechnet, den der Zauberer persönlich mit der jeweiligen Waffe beherrscht.

 

Hm, also lerne ich Magierstab, Werfen und Macht über unbelebtes. Mit der Fertigkeit Werfen werfe ich einen zusätzlichen Magierstab (nicht mein wertvolles Thaumagral) einem Gegner an den Kopf und greife eine Runde später per Macht über unbelebtes mit dem Magierstab an. :turn:

 

Wichtig ist: stumpfe Waffe verwenden um nicht in die Diskussion zu laufen ob die Waffe nun stecken geblieben ist oder nicht.

 

Ein Grund mehr, den Dolch zu bevorzugen, den jeder bei sich trägt. :D

Link zu diesem Kommentar

 

Ein Grund mehr, den Dolch zu bevorzugen, den jeder bei sich trägt. :D

 

Hmm, Meucheln mit dem eigenen Dolch - ich sollte mir den Todeswirker als Charakterklasse nochmal genauer ansehen... :devil:

 

Böse Grüße

Saidon

 

Naja, den eigenen Dolch kennt man doch besser als fremde Waffen, die liegen nicht so gut in der Hand.

 

Naja, zum einen muss man mit dem fremden Dolch selbst nicht so nahe an den Gegener heran und zum anderen würde ich einen Dolch, an dem ich hänge, nicht mit Macht über Unbelebtes zu weit von mir wegbewegen...

 

Liebe Grüße

Saidon

Link zu diesem Kommentar

 

Ein Grund mehr, den Dolch zu bevorzugen, den jeder bei sich trägt. :D

 

Hmm, Meucheln mit dem eigenen Dolch - ich sollte mir den Todeswirker als Charakterklasse nochmal genauer ansehen... :devil:

 

Böse Grüße

Saidon

 

Naja, den eigenen Dolch kennt man doch besser als fremde Waffen, die liegen nicht so gut in der Hand.

 

Naja, zum einen muss man mit dem fremden Dolch selbst nicht so nahe an den Gegener heran und zum anderen würde ich einen Dolch, an dem ich hänge, nicht mit Macht über Unbelebtes zu weit von mir wegbewegen...

 

Liebe Grüße

Saidon

 

Ach so, du meintest, daß man mit dem eigenen Dolch gemeuchelt werden könnte.

Ja, das ist eine böse, aber interessante Idee für einen Zauberer.

Link zu diesem Kommentar

 

Ein Grund mehr, den Dolch zu bevorzugen, den jeder bei sich trägt. :D

 

Hmm, Meucheln mit dem eigenen Dolch - ich sollte mir den Todeswirker als Charakterklasse nochmal genauer ansehen... :devil:

 

Böse Grüße

Saidon

Die Idee ist in der Tat gut, nur ist zu beachten, dass natürlich auch hier die Voraussetzung für Meucheln gegeben sein muss, nähmlich, dass das Opfer nichts von der Anwesenheit des Täters wissen darf oder dass das Opfer selbst von keinerlei Gefahr ausgeht, weil es nichts von den Absichten des Täters ahnen kann.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...