@dabba Und wenn jemand sich erschießen will dann schafft er es auch. Trotzdem händige ich ihm keine Waffe aus.
Ich möchte Deinen Blick auf das Gaststättengesetz lenken. Dort ist in §20 geregelt, dass an erkennbar Betrunkene kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Ich bezweifel zwar, dass das GastG für Cons gilt, mehr dazu kann sicherlich @Meeresdruide sagen, aber ich finde hier sollte die Orga sich ihrer Verantwortung bewusst sein und beim nächsten Bier, Met oder sonstwas das über die Theke geht, einfach mal "Nein" sagen.
Dass er sich dann auch anders versorgen könnte, hat irgendwas von "Ja wenn ich das nicht gemacht hätte, ein anderer hätte das gemacht."