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Tony

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Beiträge von Tony

  1. Beidhändiger Kampf ist an die Beherrschung von Waffenfertigkeiten gebunden. Dementsprechend hat ein besonders geschickter Zauberer bei Charaktererschaffung maximal den Erfolgswert +4 mit dieser Fertigkeit, da er keine Waffen höher beherrschen kann. Der zusätzliche Bonuspunkt verfällt.

     

    Grüße

    Prados

    :thumbs: Gute Lösung. Gefällt mir. Danke!

     

    Gruß,

    Tony

  2. Also mir gefällt die liebevoll, detailierte und damit vielfältige Ausarbeitung der Zauber sehr gut. Es stört mich auch nicht, daß die Details nicht leicht zu merken sind. Da ich für jeden Zauberkundigen Char, den ich spiele, die Zauber mit allen Details (und Seitenangabe der Beschreibung im Arkanum) im Zauberbogen eingetragen habe (und zwar nicht alphabetisch, sondern sinnvoll sortiert), dauert das nachsehen selten mehr als 30sec.

     

    Meine Meinung: Die großen Vorteile wiegen die kleinen Nachteile zigfach auf.

     

    Gruß,

    Tony

  3. Die sexuellen Gewohnheiten von MIDGARD-Spielern sind doch völlig offensichtlich: Wer die Initiative gewinnt, muss oder darf sich zuerst bewegen.

     

    Gut, das mag auf Dauer ein wenig einseitig sein, aber wenn's die Regeln so bestimmen ...

    Moment mal, wer die Initiative gewinnt darf doch }bestimmen wer sich zuerst bewegen muß!? Und da Kampftaktik ausschließlich von Männern zur Perfektion gelernt wird, ist das doch wohl völlig klar, daß die Frau sich zum Kühlschrank bewegen muß, um den Mann sein Bier zum Fußball zu bringen! :notify:
    :rotfl::rotfl::rotfl:
  4. Der Zauber Stimmenwerfen macht folgendes:

     

    Er versetzt die Geräusche, die der Zauberer während der Wirkungsdauer (2 min) mit seiner Stimme erzeugt augenblicklich an eine beliebige Stelle innerhalb der Reichweite (15m).

    Er macht nicht mehr und nicht weniger.

     

    Du dachtest wahrscheinlich an den Zauber Zauberstimme. Der funktioniert etwa folgendermaßen: Der Zauberer macht während des 10 minütigen Zaubervorgangs ein bis zu 2 min langes Geräusch mit seiner Stimme, das an einen Ort innerhalb der Reichweite (50m) 'gebunden' wird. Desweiteren bestimmt er ein Ereignis, bei dem dieses 'gebundene' Geräusch ausgelöst werden soll. Das Geräusch bleibt bis zur Auslösung, jedoch maximal 12h, gebunden, danach ist es weg. Es kann also maximal einmal ausgelöst werden.

     

    Lies Dir die beiden Zauber am besten nochmal durch. Sie sind eigentlich sehr klar geschildert.

     

    Gruß,

    Tony

  5. Also ich bin ja dafür, dass man bevor man eine Umfrage zu einem spezifischen Thema startet erstmal eine Umfrage starten muss, ob überhaupt Bedarf nach der geplanten Umfrage besteht.
    Besteht denn Bedarf nach solchen Bedarfsfragen? Vielleicht sollte man das doch erstmal klären, vorausgesetzt es besteht überhaupt Bedarf nach Klärung dieser Sache, was man natürlich in einer Umfrage herausfinden könnte, wenn denn noch jemand verstünde, was eigentlich die Frage ist. :D

     

    Gruß,

    Tony

  6. Da Gw die Leiteigenschaft für beidhändiger Kampf ist, kann jemand mit Gw>95 dies, wenn er es bei der Charaktererschaffung (während der Lehrjahre) lernt, um 2 höher, also auf +5.

    Diese Fertigkeit kann jeder für 6 Lernpunkte als ungewöhnliche Fertigkeit erlangen. Also auch ein Zauberer. Wenn dieser nun also Gw>95 hat, beherrscht er beidhändiger Kampf+5, wenn er es als ungewöhnliche Fertigkeit erlangt. Zauberer haben aber zu Beginn für Waffen nur einen Erfolgswert von +4. Er könnte den beidhändigen Kampf - den Regeln nach - mit keiner Waffe anwenden.

     

    Was nun?

     

    Bestimmt man einfach, daß ein besonders gewandter Zauberer bei der Erschaffung beidhändiger Kampf nur auf +4 bekommen kann?

     

    Bekommt er es auf +5 und kann es erst anwenden, wenn er seine Waffe gesteigert hat?

     

    Bekommt er es auf +5 kann es aber vorerst nur auf +4 anwenden, bis er seine Waffe auf +5 gesteigert hat?

     

    Wie würdet ihr das Regeln?

    Jene, welche die Hausregel benutzen, mit welcher man auch beidhändig mit Waffen kämpfen kann, die man schlechter beherrscht, als den beidhändigen Kampf, haben das Problem natürlich nicht, daher wendet sich meine Frage vorallem an die anderen.

     

    Gruß,

    Tony

  7. HiHo.

     

    Seite 341 im DFR, Glossar:

     

    Bei "Ausdauerpunkte" steht "ein Abenteurer mit 0 AP gilt es wehrlos" (bis hier richtig) und weiter "und erleidet -4 auf alle Erfolgswürfe".

     

    Letzteres im m.E.n. verkehrt. Erstens wird ist im entsprechenden Kapitel nicht erwähnt und zweitens habe ich aus gut informierter Quelle gehört, dass es auch nicht gewünscht ist von den Regelnmachern.

     

    Es grüßt

    Nanoc der Wanderer

     

    Seite 225. Natürlich ist das richtig.

     

    Ein wehrloser Abenteurer bekommt nicht -4. Aber ein wehrloser, erschöpfter bekommt sie.

     

    Da ist dein Quelle wohl nicht ganz so gut informiert,

    Hier verwechselst Du etwas. Es ist richtig, daß der Erschöpfte (0 AP) -4 auf seinen Angriff bekommt (S.101 & S.225). Laut S.101 kann der Erschöpfte auch keinen Dauerlauf machen und er kann noch höchstens die Hälfte seiner Normallast tragen. Es ist jedoch laut Aussage von Jürgen E. Franke höchstpersönlich nicht richtig, daß man -4 auf alle EW bekommt.

    Hier die Quelle: [thread=2494]Einsatz von Fertigkeiten mit '0' AP[/thread].

     

    Gruß,

    Tony

  8. In der Berufsliste auf S.54f gibt es eine Ungereimtheit: Der Beruf Schmuggler ist laut der Liste für Städter von Kampfspezialisten wählbar, während er es in der Liste für Landeier nicht ist.

     

    Guckt man sich an,welche Berufe für Kampspezialisten sonst so wählbar sind, erkennt man, daß Schmuggler recht gut dazu paßt.

     

    Ich bin mir recht sicher, daß es sich hier bloß um einen Fehler handelt und daß auch Kampfspezialisten vom Land Schmuggler von Beruf sein können.

  9. Die B veringert sich ja, wenn man besonders viel trägt, wenn man eine Metallrüstung an hat, wenn man zuviel gesoffen hat und und und. Nun werden im DFR (zumindest im Buch der Gesetze) immer absolute Angaben gemacht. In VR bekommt man z.B. -12 auf die B. Ein durchschnittlicher Halbling (B12) könnte sich demnach in einer VR gar nicht bewegen. Ebenso könnte dieser Halbling sich bei erreichen des fünfachen seiner Alkoholgrenze gar nicht mehr bewegen, während ein Mensch bei gleichem Rauschzustand noch immer mit B12 durch die Gegend torkeln könnte.

     

    Ich vermute mal schwer, daß alle diese Abzüge für Menschen und andere Wesen mit einer durchschnittlichen B24 gelten, und für Wesen mit anderer durchschnittlicher B entsprechen angepaßt werden müssen. Bei Halblingen und Gnomen (B12) müssen solche Abzüge also halbiert werden, für Zwerge (B18) müssen sie um 1/4 gesenkt werden...

     

    Sehe ich das richtig?

    Gibt es Ausnahmen? (Ich habe mir gerade das Buch der Gesetze durchgelesen und meine daß diese Regel auf alle dort aufgeführten Abzüge für B angwandt werden müßte. Ich kenne aber (noch) nicht alle weiteren Stellen im DFR, in denen es noch absolute Abzüge auf die B gibt.)

     

    Da nahezu alle Abzüge auf die B, die es im Buch der Gesetze gibt, durch 4 teilbar sind, bekommt man keine Brüche. Einzige Ausnahme: -6 beim Tragen von sperrigen Gegenständen. Für Zwerge müßte das dann -4,5 sein. Da würde ich dann wie im DFR fast immer üblich zu Ungunsten des Charakters runden, also auf -5. Da Zwerge nicht besonders Gewand sind, paßt das sogar.

     

    Gruß,

    Tony

  10. Hi Toni,

    das stimmt so nicht. In '40 Fässer Pfeiffenkraut' sind ausländische Priester erwähnt die in Geltin im Ausländerviertel Tempel unterhalten. Ich denke ähnliche kleinere Zellen könnte es entlang der Handelsroute nach Aran ebenfalls geben. Eine nennenswerte Rolle im tägliche Leben spielen diese kleinen bis kleinsten Niederlassungen aber nicht.

    Eine in Moravod heimische Glaubensgemeinschaft die über Priester verfügt gibt es hingegen nicht.

    es grüsst

    Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

    Ist schon klar. Aber das ist ja was anderes. Was ich meinte ist das, was Du in deinem letzten Satz schreibst.

     

    Gruß,

    Tony <-- Ypsilon ;)

  11. Es gibt etwas, was Lern-Bedingungen angeht, was im DFR nicht klar erwähnt wird.

    Heilkunde und Thaumatographie tauchen ja beide in der Liste "ungewöhnliche Fertigkeiten" auf S.53 auf. Nun könnte man meinen, daß jeder sie zu Beginn als ungewöhnliche Fertigkeiten erlangen kann. Dem ist aber nicht so. Diese beiden Fertigkeiten können nicht von jeder Charakterklasse gelernt werden. Krieger können z.B. beides nicht lernen. Das man sie als Krieger später nicht lernen kann ist klar, da es ja keine Kostenangabe für den Krieger bei diesen beiden Fertigkeiten gibt. Das der Krieger sie allerdings auch nicht bei der Erschaffung als ungewöhnliche Fertigkeiten gelernt haben kann, steht nirgendwo im DFR. Wenn man sich also spitzfindig an den Regeltext halten würde, könnte man sagen, daß der Krieger Heilkunde+4 als ungewöhnliche Fertigkeit erlangt haben kann, er es bloß nicht weiter steigern kann. Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders und wurde mit Prados auch schon abgeklärt. Wer eine Fertigkeit nicht später erlernen kann, darf sie auch nicht als ungewöhnliche Fertigkeit oder als Berufsfertigkeit (Ein Seefahrer kann von Beruf Arzt sein, darf aber nicht Heilkunde als Berufsfertigkeit wählen) bei der Erschaffung erlernt haben.

     

    Es fehlt also irgendwo die Anmerkung, daß Fertigkeiten, die von einer Charakterklasse nicht nachträglich gelernt werden können, auch nicht bei der Erschaffung als ungewöhnliche Fertigkeit oder als Berufsfertigkeit erlangt werden können.

  12. Im Kasten mit den ungelernten Fertigkeiten auf S.57 ist bei Werfen die Bedingung Gs21 angegeben. Zu beachten ist, daß es sich hierbei nicht um die Leiteigenschaft handelt und somit Charaktere mit Gs<21 nicht Werfen+(2) ungelernt beherrschen sondern Werfen+(4). Bei allen anderen ungelernten Fertigkeiten ist die Leiteigenschaft angegeben, bloß leider nicht, wie sonst, fett gedruckt. Daher könnte man hier auf die falsche Idee kommen, daß Gs die Leiteigenschaft für Werfen ist.

  13. Auf S.32 ist die Beispielrechnung bzgl. schlank/breit nicht ganz richtig. Es wird von einem 175cm großen Menschen ausgegangen. Dort steht, daß dieser bis zu einem Gewicht von 68kg als schlank zählt. Bei 68kg ist die Abweichung vom Normalgewicht jedoch weniger als 10%. Bis 67,5kg ist man noch schlank. Mit 68kg genaugenommen also nicht mehr.

    Ähnlich ist es bei breit. Es steht da, man wäre mit 175cm ab einem Gewicht von 82kg breit, obwohl auch hier die Abweichung vom Normalgewicht noch nicht volle 10% beträgt. Erst ab 82,5kg ist man breit. Mit 82kg also genaugenommen noch nicht.

    Man kommt auf die 'falschen' Ergebnisse, wenn man jeweils zu 'nicht normal' hin und nicht mathematisch rundet. Die Regel ist jedoch "ab 10%" und nicht "ab ungefähr 10%", daher sollte man mMn gar nicht runden...

  14. Fehler im Inhaltsverzeichnis:

     

    Auf S.3 im Inhaltsverzeichnis heißt es Das Buch des Kampfes, auf S.219, wo es losgeht, heißt es aber Das Buch des Schwertes.

     

    Der letzte Punkt des Inhaltsverzeichnisses auf S.4 Verweist auf "Abkürzungen, Glossar, Index........342". Die korrekte Seitenzahl ist 340!

     

    Auf S.3 im Inhaltsverzeichnis wird auf "Die Berufsfertigkeit......51" verwiesen. Dieser Punkt ist anders als alle anderen, auf die Verwiesen wird, nicht in größerer Schrift gesetzt.

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