Die offizielle Antwort lautet, die ich vor etwa einem halben Jahr gegeben habe, lautet:
Regelantwort von Midgard-Online:
Die starke spirituelle Bindung des Zauberers an seine 'Tiergestalt' ermöglicht es dem verwandelten Zauberer, auch als Tier noch seine gesamten magischen Fertigkeiten anzuwenden. Das gilt auch für die Zauber, die Zaubermaterialien benötigen. Diese werden bei der Verwandlung mitverwandelt, sind also Teil der Tiergestalt, weswegen der Zauberer auch in Verwandlung noch auf sie zugreifen kann.
Grüße
Christoph
Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
Da wir mit dieser Regelung so unsere Probleme haben da wir uns nur schwer vorstellen konnten, wie eine Schlange einen verbalen Zauber macht oder ein Vogel mit den Händen hantiert, haben wir folgende Hausregeln eingeführt:
Ein Zauberer kann in Tiergestalt alle Zauber ausführen zu denen sein Körper in der Lage ist. (z.B.: Papagei kann auch alle verbalen Zauber, da er sprechen kann).
Ausnahmen sind Wundertaten von Schamanen und Tiermeistern, die unbeeinflusst von den Restriktionen der Gestalt des Totemtieres immer ausgeführt werden können.