Ich denke man könnte, wenn man wollte die jeweilige Musizierenfähigkeit ja in korrelation zur Rüstung setzen, aber einfacher ist es nunmal für alle Instrumente eine einheitliche Lösung zu haben.
Flöte und alle anderen Blasinstrumente stellen von der Rüstung eigentlich garkein Problem dar. Was da gefragt ist, sind freie Hände ohne Handschuhe! *g*
Trommeln sollten auch recht problemlos sein.
Harfen und Lauten sollte wohl bis Kettenhemden (also Spieltechnisch PR) auch kein Problem darstellen, das man sie spielen kann. Darüber hinaus könnte es ein Problem geben wegen der unbeweglichen Elemente der Rüstung, wobei ich keinerlei eigene Erfahrung anführen kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch schon zu M3 nicht anders gemeint war. Die entsprechende Passage im Arkanum wurde hinzugefügt, weil dem Autor erst da aufgefallen ist, dass der Begriff 'Zauberer' in den Regeln überladen ist.
Wie sinnvoll es ist hier auf einer wörtlichen Auslegung zu beharren, hat Solwac bereits mit seinem Verweis auf die Unsichtbarkeit gezeigt.
Man sollte bei von Menschen geschriebenen Texten immer versuchen, sie mit gutem Willen gemäß der Intention des Autors zu verstehen.
Was das betrifft... gibt es immer Probleme, weil unterschiedliche Leute unterschiedliche Ansichten hegen. Wie du bereits einige Poste vorher lesen kannst, ist ja auch die Art, wie ein Barde "Magie" wirkt so, das man daraus durchaus Ablesen kann, das eine Rüstung egal ist.
Also müsste man bei M3 über verschiedene Regelstellen und unterschiedlichste Aussagen im Regelwerk versuchen herauszufinden, was der Autor denn eigentlich gemeint hat und weil die immer wieder zu Diskussionen und Streit führt ist es immer sinnvoll sich in so einem Fall nicht auf Interpretationen einzulassen, sondern das als gegeben anzunehmen, was schwarz auf weiß gedruck ist und dies besagt nuneinmal etwas anderes, auch wenn ich nunmehr nach Kenntnis der M4 Regeln bereit bin zuzugeben, das der Autor vielleicht etwas anderes aussagen wollte. Das ändert aber halt nichts an der dort bestehenden Formulierung.