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Ma Kai

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  1. Könnte was für Professore Rafi sein... ?
  2. Thema von Abd al Rahman wurde von Ma Kai beantwortet in Midgard Cons
    Das ist schade, weil ich gern mal mit Dir spielen würde, und das erschwert das natürlich.
  3. Ich seh keine.
  4. Thema von Michael M wurde von Ma Kai beantwortet in Midgard-Smalltalk
    Ist das bei Musik so? Ich dachte, wer Musik nicht aus der Konserve will, der braucht immer noch eine Liveband. Die großen Namen scheinen auch immer noch sehr gut zu verdienen. Welche Segmente meinst Du, wo Musik vorher nicht brotlos war, es jetzt aber wird? Ich stecke da überhaupt nicht drin, insofern...
  5. Es könnten auch mehr sein. Die Bestätigungsmail sagt klar: noch nicht überweisen. Das wird schon werden…
  6. Es macht bei mir typischerweise wenig Unterschied, ob ich nach M4 oder M5 leite - und auch M6 läuft nicht grundsätzlich anders.
  7. OK, ich habe jetzt ein Anmeldeformular geschickt, was mich wohl auf die Warteliste - vermutlich in niedriger einstelliger Position - platziert. Ich sollte aber noch nicht überweisen, oder?
  8. Thema von Michael M wurde von Ma Kai beantwortet in Midgard-Smalltalk
    Aber anscheinend sieht man - zumindest als Experte? - den Bildern an, ob sie von Menschen oder von KI sind? Wenn Du ein Bild nur deshalb mehr oder weniger magst, weil Du weißt, von wem bzw was es ist, dann liegt der Unterschied ja nicht im Bild, was aber gerade das ist, was behauptet wird. Ich könnte Dir im Moment nur bei bestimmten Motiven sagen „das ist wahrscheinlich keine KI, weil die das nicht kann oder will“.
  9. Thema von Michael M wurde von Ma Kai beantwortet in Midgard-Smalltalk
    Das würde ich echt gern mal blindtesten.
  10. Ich meld mich noch an, ich war bloß gestern statt Computer aufmachen noch Laufen. Sorry, Prioritäten. Der Platz wird ja wohl jetzt nicht mehr weg laufen.
  11. Thema von Michael M wurde von Ma Kai beantwortet in Midgard-Smalltalk
    Da kamen echte Emotionen. Ich frage mich zweierlei. Erstens, wenn KI-Bilder so schlecht und seelenlos sind, warum muss man sich dagegen wehren, dass sie benutzt werden? Es ist ja nicht so, dass Kunden nicht auch schon früher auf gute oder schlechte Illustrationen reagiert hätten? Widersprechen müsste man dem Eindruck, KI-Bilder fielen einfach vom Himmel. Auch da steckt einiges an Arbeit dahinter, bis das Bild „stimmt“. Und manches verweigert die KI auch schlicht. Es ist halt blöd, wenn man ein Bild zu einem Konflikt braucht und die KI meint, sie dürfe Dir kein Blut zeigen. Der zweite Punkt, über den vielleicht nachzudenken wäre: alle in der Diskussion waren sich einig, dass sie sich selbst ausbeuten und das, was bei einem deutschen Rollenspielprodukt nach Kosten übrig bleibt, nicht einmal den Mindestlohn erreicht. Illustrationen sind - weit vor Autoren - ein wesentlicher Block dieser Kosten. Wenn dieser Block geringer wird, bleibt mehr für die anderen übrig und die Selbstausbeutung wird geringer. Ist das so gänzlich schlecht und verachtenswert, wie es in dieser Diskussion herüberkam? Als Kontext: es war anscheinend im letzten Jahr gar nicht so einfach, Illustratoren mit kurzfristig freien Kapazitäten zu finden. Ich fand in dieser Hinsicht die Diskussion etwas einseitig und ein wenig von Emotionen getrieben.
  12. Youtube ist auch die normale Fernseh-Seite als App. Und trotzdem nutzt das irgendwas zum Bestätigen. Ich glaube, das war sogar Google. Wenn ich beim Lektorat in Google Docs rausgeflogen war, kam ich mit Bestätigung in YT wieder rein.
  13. Thema von Lux wurde von Ma Kai beantwortet in Material zu MIDGARD
    Oh weh...
  14. Thema von Lux wurde von Ma Kai beantwortet in Material zu MIDGARD
    Ja, ich war auch gespannt, was kommt, besonders nach dem Fiasko mit der VG Wort. Aber es klang jetzt einigermaßen verlässlich.
  15. Thema von Lux wurde von Ma Kai beantwortet in Material zu MIDGARD
    Es gibt einmal das Urheberrecht und zum Anderen die AGB. Branwen hat durch Letztere für Klarheit gesorgt. Wenn es die nicht gibt, bleibt halt das bloße Recht an sich. Und was sagt das? Nein. Jedenfalls, wenn mich ChatGPT nicht angeschmiert hat: Kurzantwort: Ein weiterverkaufen eines gekauften E-Books (PDF) ist nach deutschem Urheberrecht grundsätzlich nicht erlaubt – auch wenn keine AGB existieren. Warum? 1. Der Erschöpfungsgrundsatz gilt nur für körperliche Werke Beim Kauf eines physischen Buchs ist es so: Du darfst es weiterverkaufen, weil das Verbreitungsrecht des Urhebers am konkreten Exemplar „erschöpft“ ist. Aber bei Downloads (PDFs, MP3s, Software etc.) sagt der BGH ganz klar: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt nicht für unkörperliche Kopien (Downloads). → Deshalb kein Weiterverkaufsrecht. (BGH, Urteil vom 19.03.2015 – I ZR 4/14 „UsedSoft II“) Der EuGH hatte schon zuvor entschieden, dass E-Books nicht wie gebrauchte Software behandelt werden dürfen. 2. Ohne AGB gelten nur die gesetzlichen Regeln – und die erlauben keinen Weiterverkauf Auch wenn der Händler keine AGB hatte, ändert das nichts: Du erwirbst nur ein Nutzungsrecht, das nicht übertragbar ist, außer der Rechteinhaber erlaubt es ausdrücklich. Der Grund: Eine Weitergabe eines PDFs bedeutet eine neue Vervielfältigung oder zumindest Zugänglichmachung, und dafür bräuchtest du die Erlaubnis des Urhebers. Was wäre erlaubt? Du darfst die Datei privat nutzen. Du darfst Sicherheitskopien machen. Du darfst sie nicht öffentlich anbieten, nicht verkaufen, nicht tauschen und nicht verschenken. Ein Weiterverkauf ist also rechtlich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme (theoretisch) Wenn der Rechteinhaber dir ausdrücklich schriftlich das Recht einräumt, das PDF weiterzuverkaufen, wäre es möglich – das ist aber praktisch nie der Fall. Wenn du willst, kann ich dir auch eine kurze juristisch wasserdichte Erklärung formulieren, die du jemandem schicken kannst.

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