Es ist völlig gleich, ob die Frau adelig ist oder nicht.
a) Die Frau ist eagrel
Nach der Heirat verbleibt sie in ihrem Clan. Ihr Mann behält seine eigene Rechtsposition bei (z.B. Angehöriger seines Clans, Bürger eines Boroughs, Königsmann, rechtloser Clanloser, ausländischer Gast usw.).
b) Die Frau ist nicht eagrel
Sie erhält eine Mitgift und wechselt in den Clan ihres Mannes. Hat dieser keinen Clan, hat sie die gleiche Rechtsposition wie er (s.o.).
In Valian interessiert sich niemand für die albische Eheschließung. Da wird die Frau einfach als Konkubine angesehen.
Hinsichtlich der Königinmutter Angharad gab es bei ihrer Eheschließung zwei Möglichkeiten, die ihr eine gesicherte Position innerhalb des albischen Rechtssystems verschaffen konnten:
i) Aufnahme in den Clan Beorn (analog zur Eheschließung mit einer albischen Frau, die nicht eagrel ist). Das wäre der Normalfall bei der Ehefrau eines Königs, wurde seinerzeit aber verworfen, um die konservativen Kreise im Clan, denen die Hochzeit "ihres" Königs mit einem Mitglied aus der Herrscherfamilie des twyneddischen Erbfeindes sowieso nicht passte, nicht noch mehr aufzubringen.
ii) Aufnahme als Bürgerin einer der Boroughs (in Angharads Fall Beornanburgh) verbunden mit der Erklärung zur Eagrel. Angharad ist also kein Mitglied des Clans Beorn, sondern Bürgerin von Beornanburgh – jedenfalls formaljuristisch; über ihr tatsächliches Ansehen und ihren Einfluss sagt das natürlich wenig aus.
Im Prinzip hätte es auch noch die Möglichkeit gegeben, dass ein anderer, weniger engstirniger Clan Angharad vor der Hochzeit "adoptiert" hätte, aber eine solche Konstruktion war selbst dem mit allen politischen Wassern gewaschenen Laird Beorn zu kompliziert, der ansonsten die zweite Ehe seines Bruders Kennard unterstützte.