Daniel
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Klingt plausibel, bedenke allerdings, dass Berührungszauber damit schlechter werden. Ich würde den Abwehrwurf zumindest noch erschweren, da knappe Abwehrergebnisse vermutlich mit dem Schlag mitgehen und ihm damit lediglich die Wucht nehmen, mehr als Schrammen und Prellungen zu verursachen.
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Im Arkanum steht auf S22, linke Spalte, letzter Absatz, dritter Satz: "Ausnahmsweise darf er dann noch in derselben Runde angreifen, in der er gezaubert hat." Vermutlich, ja. Andersrum wird ein Schuh draus. Zuerst wird Zaubern gewürfelt, danach der Angriff. Im rundenweisen Kampf hat er also kurz vorher den Zauber beendet und beendet nun zum Handlungsrang den Berührungsangriff. Spielt man mit Waffenrangregeln so kann ein Zauberer schneller mit einem Berührungszauber beginnen, als mit einem anderen 1s Zauber. Das ist wohl die gleiche Situation, wie wenn man direkt vor dem gegnerischen Tor steht - was zu tun ist, ist recht klar. Einige hier sehen das so.
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Ich gehe davon aus, du meinst mit Handlungsdurchführung das was mit ZD beschrieben ist und mit Handlungerfolg die Wirkung des Zaubers? Ja. Etwas allgemeiner formuliert, aber ja.
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Solange ich nicht versuche, dir die Kleidung zu klauen passiert da nix... Und warum? Du berührst die Kleidung aktiv. Bei Schutzrunen steht explizit dabei, dass man aufpassen muss, dass Unschuldige nicht ausversehen Opfer der Runen werden. (Diese Aktiv/Passiv-Geschichte verletzt übrigens die Relativitätstheorie. Bist eine böse Schutzrune, böse, böse, böse. )
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Klingt gut. Könnte man mal in die Errataliste aufnehmen. Wie ist es beim Raufen, wenn ich eine Schutzrune auf meiner Kleidung trage?
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Ich kann mich mit Anspielungen gerne zurückhalten. Laut der offiziellen Regelantwort können alle Auslösebedingungen durchaus in einem anderen Kontext als dem Diebstahl erfüllt werden. Also warum funktionieren die Schutzrunen nicht in diesem Kontext, obwohl die Auslösebedingungen erfüllt sind?
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So, nun zum endgültigen Ausklammern dieser Idee von der "Bestimmung" eines Gegenstandes. Es wird ein Gegenstand, der nicht dazu bestimmt ist, als Geschoss verwendet zu werden, von einem Unbefugten doch als Geschoss verwendet - bis zum Aufprall berührungslos. Was passiert beim Aufprall am Opfer?
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Warum sollte man eine solche Kugel aus Alchimistenmetall a) herstellen und b) mit einer Schutzrune schützen? Weil Schmied und Thaumaturg dafür bezahlt werden, vielleicht? Bezeichnet wird die Kugel selbstverständlich als "Spielkugel Serie Froschkönig, Vorgaben siehe technische Zeichnung." Also, was nun?
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Und wenn das Oper den Bolzen anschließend mit der Hand berührt? Aber gut, wenn es um die gedachte Verwendung geht, das können wir ja auch ausschließen. Angenommen es ist eine Kugel aus Alchimistenmetall geschützt, die zufällig genau die richtige Größe hat, sie als Schleudergeschoß zu verwenden. Was nun?
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Du gehst dabei implizit davon aus, dass der sekundengenaue Ablauf realistisch ist bzw zumindest deutlich realistischer als der rundengenaue. Ich finde diesen Pw:Gw und die Verzögerung recht merkwürdig, ebenso dass faktisch der Sekundenzauber nicht unterbrochen werden kann, weil Handlungsdurchführung und Handlungserfolg zusammengeworfen werden. Wenn wir aber, wie im ewigen Strang schon erwähnt, davon ausgingen, dass 1s Zauber eigentlich augenblicklich seien, würde die Interpretation wieder stimmen.
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Zunächst gibt es zum Thema bereits eine offizielle Regelantwort: http://www.midgard-forum.de/forum/showthread.php?t=2490 Es ist offensichtlich, dass Schutzrunen als Diebessicherung entwickelt wurden und die Lernkosten entsprechend niedrig angesetzt sind. Meine Frage ist, ob sie von pfiffigen Spielfiguren nicht doch offensiv eingesetzt werden können. Angenommen ein Thaumaturg versieht Armbrustbolzen aus Alchimistenmetall mit einer Schutzrune. Die Bolzen sind gut verpackt, die Packung stiehlt ein Dieb. Der Dieb lädt ohne den Bolzen direkt zu berühren (zB mit einer Zange) eine Armbrust damit. Schließlich schießt er und trifft eine Person, die nicht der ursprüngliche Besitzer ist. Was passiert? Oder wie ist das, wenn der Thaumaturg das Symbol mit dem Blut eines frisch gefallenen Feindes tränkt?
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Hallo Merl! Nur Einzelthesen kontextfrei und nicht wörtlich zitiert (Nachricht oben): 1. Du hast natürlich recht, es ging mir um das Gedankenspiel, nicht darum, es tatsächlich durchzuführen. 2. Ja. 3. Das kannst Du natürlich so machen, aber die reinen Regeln implizieren nichts dergleichen. 4. Guter Punkt. Allerdings hast Du "und sich nur 1m bewegen kann" weggelassen. Die Wehrlosigkeit bedingt sich laut dem Satz aus Bewegungsmangel und Konzentration. Aber wir sind uns wohl alle einig, dass der Satz mehr so dahingeschrieben ist. Du hast die herrschende Interpretation schön dargestellt. Es ist gut möglich, dass die Autoren das tatsächlich so gemeint haben. Ich frage mich nur, warum sie das nicht explizit hinschreiben konnten. In jedem Fall glaube ich aber, dass die Störung der Konzentration, ob vor, während oder nach dem Zaubern, negative Folgen hat, sprich der Zauberer kann vor seinem Handlungsrang unterbrochen werden - es sei denn, man nutzt die Ausnahmeregel "sekundengenauer Ablauf", die etwas merkwürdig abweicht.
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Guten Morgen, es hat bei mir ein klein wenig länger gedauert. Zitat gekürzt: Zunächst kann auch ein Zauberer mit Gw 100 von jemandem mit höherem Handlungsrang unterbrochen werden, ganz gleich ob dies nun durch Waffenrangregeln oder übermenschlich gewandte Gegner erfolgt. Zweitens halte ich, wie schon vorher diskutiert, den Pw:Gw für die stochastische Entsprechung des Handlungsrangs. Im Mittel beträgt die Verzögerung (100-Gw)%*3,5s (für Gw>99 setze Gw 99). Im rundenbasierten Ablauf wählt der Zauberer die Handlung "Zaubern", die im Gegensatz zum sekundengenauen Ablauf unmittelbar beginnt. Damit müssen Punkt 1-3 des Kastens erfolgt sein. Im Falle von Sekundenzaubern wird die Handlung zum Handlungsrang vollendet, womit 4-5 folgen. Ein weiterer Umkehrschluss ergibt sich aus dem vorzeitigen Abbrechen, ARK S21 rechte Spalte, untere beide Absätze. "Zaubern" und "Spruch" sind im Kontext gleichbedeutend mit "Handlung Zaubern ausführen". Viele Grüße, Daniel Kurzer Nachtrag, ganz nebenbei: Ich hab mir mal kurz die Beschreibung von Gw angeschaut. Darin findet sich nichts, was beispielsweise einer Interpretation von Gw als körperlich-kinästhetischem Talent widerspricht. Das ist dann reine Kopfsache. Ich denke im übrigen, dass auch beim Zaubern einiges koordiniert werden muss, angefangen bei Sinneseindrücken.
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Hallo, ich bin eine Woche weg, antworte danach. Viele Grüße, Daniel
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Es ist Deine Sache, wie Du persönlich spielst. Wenn Du diesen Strang durchliest, dann siehst Du eine Menge Interesse für die Diskussion. Und wenn Du der offiziellen Regelantwort mangelnde Kompetenz vorwirfst, dann lohnt sich eine Diskussion mit Dir nicht. Der Satz bezog sich ganz konkret auf die hypothetische Widerlegung meiner Interpretation. Ich halte die meisten Veteranen hier (ua Dich) für sehr kompetent, glaube aber nicht, dass sie das nötige Interesse haben, sich einer Frage zu widmen, die sie längst gut geklärt haben. Erst jetzt, wo ich Deine Reaktion sehe, fällt mir auf, dass "Interesse oder Kompetenz" rein von der Wortstellung her paritätisch klingt. So ist es nicht gemeint, ich habe daher "oder Kompetenz" schlichtweg gelöscht.