Das ist nicht ganz richtig: Wir brauchen zwar keine Einwilligung, um die Daten an einen Auftragsdatenverarbeiter weiterzugeben. BB müsste dann die Daten aber für alle Cons getrennt halten. Wenn wir BB erlauben, die Daten auch einem anderen Con zugänglich zu machen, übermitteln wir die Daten an diesen anderen Cons und benötigen eine Einwilligung. Eine solche Einwilligung kann man auch nicht in den AGB verstecken.
Das ist so nicht richtig. Da BB für die Ordnungsgemäße Bearbeitung der Daten zuständig ist. In diesem Falle ist keine MANDANTENTRENNUNG des Datenpools notwendig. Er ist somit der einzige "Sachbearbeiter". Sollte BB jedoch Vertriebs MA einstellen die aktive für die Con Veranstalter Teilnehmer werden, ist:
1.) Das Need-to-Know einzuhalten (nur jedem jeweiligen Vertriebs MA die Daten zur Verfügung zu stellen, die diese für die Erledigung ihrer Aufgaben zwingend benötigen).
2.) Bei Grenzüberschreitenden Datenzugriff in andere Länder als das Ursprungsland der Datenerfassung ist eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung des Kunden erforderlich.
VG