Heyho zusammen,
ich krame mal das Thema heraus, da es zu meiner Frage am besten passt und ich nix bisher dazu gefunden habe: Laut DFR S. 98 funktioniert eine VR so, dass sobald auch nur eines dieser Rüstungsteile (Arm- und Beinschieben, Halsschutz, Helm) fehlt, die Rüstung nur wie eine PR schützt. An und für sich ist die Regelauslegung ja klar, dass eben nur die Reduktion des LP-Verlusts von 5 auf 4 sinkt und sonst nichts geschieht (es sei denn, es ist der Helm, dann hat man ja keinen Abzug auf Hören mehr bzw. auch Sehen, wenn man einen Visierhelm hat). Gibt es ggf. eine Regelauslegung oder Errata, die besagt, dass die Rüstung dann auch vom Gw- und Bewegungsweitenabzug her nur wie eine PR zählt? So könnte man es sich zu nutze machen, einen Teil der Rüstung abzulegen, um im Kampf mobiler zu werden. An und für sich unterstütze ich diese Regelauslegung eher nicht (zumal der Text es nicht hergibt), ich wollte es aber nur einmal definitiv wissen.
Vielen Dank schonmal für jedwede Antwort!
Viele Grüße
Miggl