Zum Inhalt springen

DiRi

Globale Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    12941
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von DiRi

  1. Hi! Streng genommen sind die Advocati Rettores Rechtsgelehrte, d.h. die im GB vorgestellte Beschreibung ist eine kulturspezifisch aufgebauschte Berufsbeschreibung, die versucht, dem schnöden Berufbegriff 'Rechtsgelehrter' etwas mehr Flair und Lokalkolorit einzuhauchen. Wie bereits gesagt, eine neue Charakterklasse ist sie definitiv nicht! Es wird im Artikel genau angegeben, für welche Charakterklassen die Berufswahl Rechtsgelehrter in der Ausprägung Advocati Rettores passt, und wo es eher unpassend wäre. Ciao, Dirk
  2. Solange sich kein Dämon dazwischen schaltet, klappt das dann bestimmt gut. Aber zumindet der besonderen Spezies 'Höllengeier' kann man vertrauen, und das ist auch gut so. Ciao und danke, Dirk
  3. mmmhhh... hat dich denn meine Anmeldung erreicht? Dämonen traue ich derzeit nämlich nicht. Ciao, Dirk
  4. Hi! Also, ich habe es an die offizielle Adresse und eben an olafsdottir direkt geschickt. Mein Mailer daemon meckerte, dass es die offizielle Adresse nicht gibt. So ist es eben mit dämonischen Dienstleistungen, man kennt das ja... Ciao, Dirk.
  5. DiRi

    Besten Dank!

    Und wenn wir jetzt schön bei der Con-Kampagne, die Klasse von Rainer organisiert war und toll umgesetzt wurde (Holger und andere SL - Danke!), bleiben, bin ich auch wieder zu Frieden. Ergänzung: Post #35 nehme ich hier mal raus. Ciao, Dirk.
  6. Hi! In den Midgardregeln (hier: Das Arkanum) findet sich eine Auswahl an Ordensgemeinschaften in den verschiedenen Regionen Midgards. Ciao, Dirk
  7. hmmm .... 24 ... immerhin! Offenbar stimmen die ganzen Statistiken bzgl. des durchschnittlichen Alters der Midgardspieler nicht wirklich... Ciao, Dirk.
  8. @Bart http://www.c64.com/ Erst den Emulator (ccs64) besorgen, dann auf besagter Homepage unter P die Pirates daten herunterladen... Ciao, Dirk
  9. Hallo miteinander! Es wurde seitens des Strangeröffners um Folgendes gebeten: Ich bitte den Erstverfasser daher zunächst die midgardfremden Passagen so zu überarbeiten, dass sein Ansinnen midgardspezifisch verständlicher wird, schließlich soll es explizit um Hexenjäger im Orden des Xan gehen. Ciao, Dirk.
  10. DiRi

    Magiergilden

    Bestimmt nicht. Im Arkanum werden lediglich die fünf wichtigsten der chryseischen Magiergilden genannt. Von daher gibt es noch andere, eben nicht so wichtige Zaubererorganisationen. Ciao, Dirk.
  11. Also, der Artikel wurde von mir als Regionalverantwortlicher vor laengerer Zeit quergelesen und ein wenig ueberarbeitet, der GB-Redaktion gehoere ich aber nicht an. Redaktionell bearbeit wurde er m.W. von Christoph (Prados im Forum). Trotzdem: Danke fuer die Blumen. Sonnige Urlaubgsgruesse, Dirk
  12. Und die ganze Sache kommt bestimmt aus dem anglo-amerikanischem Raum. Dort kann ich meine Urheberrechte an Dritte abtreten. In Deutschland nicht, sondern nur die Nutzungs- und Verwertunsgrechte. Daher ist nach deutschem Recht m.E. dieses Sache durchaus problematisch. Die Midgard Wiki, genauer der Server, wo sich die Wiki befindet, könnte mit großer Wahrscheinlichkeit in Deutschland liegen, die Texteverfasser haben ihre Text von einem Rechner, der sich höchstwahrscheinlich in Deutschland befand (zumindest in den überwiegenden Fällen), verschickt, daher ist deutsches Recht recht naheliegend (auch nach den Regeln des IPR, Internationalen Privatrechts). Vielleicht kann uns ja mal ein in diesem Bereich wirklich Rechtskundiger erschöpfend darüber aufklären... Ciao, Dirk
  13. Die hier genannten Sachen beziehen sich auf Software bzw. Programme. Wenn man sich bzgl. dieser Dinge die ganzen Kalbereien anguckt, die vor wenigen Wochen Brüssel/Strassburg in punkto Lobbyarbeit monatelang erschüttert haben, bleibt nur festzustellen, dass dies ein ganz anderes Paar Schuh ist, als z.B. bei Texten. Bei letzterem ist die Urheberlage m.E. recht eindeitig, bei Software et al. wesentlich schwieriger. Jedenfalls können Regelungen nicht gleich 1:1 so ohne weiteres übertragen werden (sonst wäre die ganze Lobbyarbeit in Brüssel/Strassburg nicht nötig gewesen...). Doch man mag mich hier gerne belehren - wie gesagt, Halbwissen... @Triton: Zumindest ist jeder für seine Textabschnitte Urheber. Bei dem Gesamttext ist das dann eine spannende Frage... Ciao, Dirk
  14. Bei mir ist das, wie gesagt, auch mittlerweile Halbwissen. M.W. kann ich aber nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte abtreten, das Urheberrecht bleibt aber bei mir. Wieweit durch so etwas wie "Nutzungsbedingungen" eine Abtretung der Nutzungs- und Verwertungsrechte (und zwar global für alle, die damit was machen wollen) stattfinden kann, halte ich immer noch für ziemlich fraglich. Ciao, Dirk
  15. Ich verfüge hier nur noch über ein immer mehr verkümmerndes Halbwissen... Und ob die GNU FDL der Midgard Wiki höherrangiger sein soll, als das Urheberrecht, da habe ich so meine Zweifel, lasse mich aber gerne eines bessern belehren. Ciao, Dirk
  16. Unabhängig der von Solwac eben "global" skizzierten, sicherlich nicht von der Hand zu weisenden Problemhaftigkeit, ist für mich zunächst nur fraglich, welches Recht im Falle der Midgard Wiki Anwendung finden könnte/würde. Hier liegt m.E. deutsches Recht sachlich sehr nahe. Bei wirklich multinational agierenden Seiten mag das anders - verworrener - aussehen; IPR (Internationales Privatrecht) und Internet- wie Medienrecht sind ein weites, sehr komplexes Feld. Aber bei der Midgard Wiki sehe ich doch deutliche Tendenzen zum altbekannten Urheberrecht. Warum sollte auch eine GPL höherrangiger sein, als das Urheberrecht, vor allem aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Vielleicht bin ich hier aber auch einfach auf dem falschen Dampfer; ich habe micht schon lange nicht mehr mit derartigen Dingen juristisch beschäftigt und bin mir da mittlerweile immer unsicher. Mich würde aber schon interessieren, wie es im Falle der Midgard Wiki juristisch fundiert nun wäre. Ciao, Dirk
  17. Hi! Inwieweit hebt soetwas wie die GNU FDL der Midgard Wiki zweifelsfrei deutsches Urherberrecht auf? Kann mir jemand das mal erläutern? Ciao, Dirk
  18. Hi! Zeichnungen gibt es ja immer bei Midgard-Publikationen, so bestimmt dann auch bei Thalassa. Bzgl. eines Zeichners ist aber noch keine Entscheidung getroffen worden; es wird wohl einer der üblichen Verdächtigen werden. Ciao, Dirk.
  19. Hallo miteinander! Die hier aufgeworfenen Fragen wurden m.E. vor allem mit Posting #33 und #34 umfassend geklärt. Posting #35 ist für mich daher beim besten Willen nicht mehr so ganz nachvollziehbar, denn auch die hier formulierten Fragen wurden, zumindest im Zusammenhang (besser: immerhin im Zusammenhang), bereits sinngemäß beantwortet. Ciao, Dirk
  20. Nanana - das hinkt aber ganz schön ... Ciao, Dirk.
  21. DiRi

    Strafe für Magier

    Hallo miteinander! Sollte es zu einer Verhandlung kommen und sich der Magier nicht im Vorfeld der Sache durch eine halsbrecherische Flucht entziehen kann, bitte ich sich keinen "fairen" Prozessablauf, wie man ihn sich heutzutage zumindest erhoffen darf, vorzustellen, sondern sollte vielmehr eine gehörige Portion an Willkür, Vorurteilen und Ablehnung von Andersgläubigen u.ä. berücksichtigen. Für gewöhnlich steht das Urteil in einem derart gelagerten Fall bereits vor dem Prozess fest. Härte ist hier angesagt, Milde vor allem bei Andersgläubigen nicht gefragt - immerhin haben wir hier nicht irgendeinen Regelverstoß aus Unwissenheit eines Ungläubigen, sondern mindestens drei konkrete Rechtsverstöße/Verbrechen. Heute gängige Rechtsinstitutionen wie "mildernde Umstände", eine Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord oder soetwas wie Notstand bzw. Notwehr oder auch ein Mord im Affekt dürften nicht bekannt sein. Mord ist eben Mord. Seine eigenen Leute möchte man in Eschar abschrecken. Den Geschädigten will man, wenn nicht Entschädigung möglich, so zumindestens Genugtuung verschaffen. Das Volk soll durch drastische Urteile, vollstreckt in aller Öffentlichkeit, unterhalten und die kosmischen Kräfte durch harte Strafen wieder ins Lot gerückt werden. Unser albischer Magier steckt bis zum Hals in der Ka... äh ... im Kameldung; da sind wir uns sicherlich alle einig. Die ins Spiel gebrachte Bestechung von Richtern ist ein zweischneidiges Schwert. Einheimische haben hier durchaus eine Chance, eine Todesstrafe abzuwenden; aber ein albischer Zauberer, der die ortsüblichen Sitten und Bräuche so gar nicht kennt, bzw. dem sie zumindest deutlich fremd sein müssten, könnte hier ein weiteres mal gehörig auf die Schnauze fallen und sich noch vielmehr reinreiten ... Für mich bleiben am Ende zusammengefasst nur die a) schwierig zu bewerkstelligende Flucht (mit den in einem anderen Post dargelegten sehr nachhaltigen Folgen für den Zauberer), b) die scheinbare Verurteilung und dann die Instrumentalisierung des zum Tode Verurteilten für bestimmte (höchst schwierige) Aufgaben durch die jeweilige Obrigkeit oder c) eben die harte Bestrafung, die zumindest eine öffentliche Demütigung UND Züchtigung mit einer anschließenden Verstümmelung beinhalten müsste/dürfte/sollte. Der sich daran üblicherweise anschließenden Todesstrafe mag der Zauberer dann, bei wirklich geschickter Verhandlungsführung (oder erfolgreicher Bestechung), immerhin war hier ja Gift auf der anderen Seite im Spiel, gerade noch entgehen können, mehr aber auch nicht. Ciao, Dirk.
  22. DiRi

    Strafe für Magier

    Hallo miteinander! Die ganzen Aktionen haben sich in Eschar ereignet. Hilfreich könnten hier die Seiten 22-25 des Qbs Eschar sein... Zunächst bleibt festzustellen, dass Bestrafung in Eschar vier Ziele verfolgt; - Abschreckung; - Genugtuung oder Entschädigung beim Geschädigten; - Wiederherstellung des gestörten kosmischen Gleichgewichts; - Belustigung der Bevölkerung durch öffentliche Bestrafung. Die Bestrafung ist dabei für gewöhnlich unerbittlich. Im Detail: Wurde der Allgemeinheit irgendein Schaden zugefügt, reicht das Strafmaß von körperlicher Züchtigung über die unterschiedlichsten Verstümmelungen bishin zu grausamen Todestrafen. Bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl) werden einem einige Finger oder die ganze Hand abgehackt; in ungünstigen Fällen (mit religiösem Bezug) kann das bis zur Vierteilung reichen. Mord (so etwas wie Totschlag kennt man in einem Rechtssystem wie in Eschar nicht) wird mit dem Tode bestraft. Im vorliegenden Fall hat der albische Zauberer demnach wegen wiederholten öffentlichen Zauberns mit einer heftigen körperlichen Züchtigung in der Öffentlichkeit zur Belustigung des Volkes zu rechnen (darum wird er nicht herum kommen). Wegen der ganzen Beschädigungen in nicht unerheblichen Ausmaß dürfte ihm DANN eine Verstümmelung erwarten (Abhacken oder völliges Verkohlen einer Hand - auch dieser Bestrafung wird er sich bestimmt stellen müssen). Im Anschluss müsste er dann für mindestens einen Mord mit einem langsamen und grausamen Tode rechnen (der Todesstrafe kann er - mit sehr geringen Chancen - entrinnen, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass der Schwarzgewandete ihn und/oder seinen Begleiter mit Gift in Tötungsabsicht angegriffen hat; allerdings dürfte es schwierig sein, dass man ihm auch nur in Ansätzen glaubt bzw. zuhört; sein Glaubwürdigkeit ist durch die Vorgeschichte ziemlich dahin, denke ich mir.). Wendet man diese Anregungen aus dem QB konsequent an, dürfte der Spieler sich eine neue Figur auswürfeln; mit einer ganz geringen Chance könnte seine Figur, wenn sie sich im Prozess gut verteidigt, mit einer öffentlichen, demütigen Züchtigung (10 Peitschenhiebe oder etwas in der Art) und einer DANACH durchgeführten Verstümmelung seiner Figur "weiter" spielen (mit Zaubern ist dann wohl aber nichts mehr...). Der Figur kann das Ganze eigentlich nur erspart bleiben, wenn ihm die Flucht aus den Händen der scharidischen Gerichtsbarkeit gelingt; er wird halt dann in Eschar als Verbrecher gesucht/verfolgt ... könnte für eine Kampagne bzw. diese Figur in der Kampagne einen netten, persönlichen Hintergrund bilden und den Spieler zur erhöhten Vorsicht animieren... Ciao, Dirk.
  23. Hallo HaJo! Da bleibt uns ja nur, kräftig die Daumen zu drücken... Ciao, Dirk.
  24. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass es die Götter durch das Entstehen Myrkgards so zu sagen doppelt gab! Sie sind nicht ein und dasselbe Wesen, auf Myrkgard haben bzw, hatten alle von ihnen ein Double. Der Verweis auf den speziellen schwarzen Drachen in Haut des Bruders hinkt hier insofern ein wenig (bei der Drachin greift ein anderer Mechanismus, der den von dir angedeuteten Effekt hervorruft). Ciao, Dirk.
  25. Aber gerade auch darauf habe ich dir in meinem obigen Post ebenfalls geantwortet... Ciao, Dirk.
×
×
  • Neu erstellen...