Ich habe das schon an anderer Stelle geschrieben:
Hier gibt es zwei Vertragspartner. Die JuHe und die Gilde. Die Gilde hat gebucht und muss bezahlen, wenn sie den Con nicht wahrnimmt.
Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Da ist dann zu differenzieren: Sagt die JuHe ab, ohne dass es gesetzliche (behördliche) Anordnungen gibt, welche die Veranstaltung untersagen, muss die Gilde natürlich mangels Leistungserbringung nicht zahlen und die JuHe macht sich sogar schadensersatzpflichtig. Gibt es eine Anordnung (wie aktuell), dann kann die JuHe absagen, weil sie die Leistung nicht erbringen darf, mach sich aber nicht schadensersatzpflichtig.
Sagt die Gilde also jetzt schon ab, ohne die Rechtslage Ende Mai zu kennen und dann wäre eine solche Veranstaltung möglich und die JuHe stünde auch bereit, bliebe die Gilde auf ihren Kosten sitzen. Eine Entscheidung kann die Gilde also aktuell noch gar nicht treffen, es sei denn, sie nimmt es in Kauf auf mehreren tausend Euro Schaden sitzen zu bleiben.
Und das gleiche Prinzip gilt dann für uns alle gegenüber der Gilde.