Gestern nochmal eine Schulung zu dem Thema gehabt. Mit einem, wie mir schien, sehr kompetenten Fachkollegen IT- Recht.
Der kannte diese Vorgehensweise natürlich. Seine Einschätzung deckt sich mit der von Abdn. Er meinte auch, es sei keinesfalls erforderlich ist, die Einwilligung erneut einzuholen. Man habe sie ja schon erteilt. Entweder schieben die "Bitte erkläre nochmal die Einwilligung, sonst fliegste aus dem Verteiler" Firmen einfach Panik und sind schlecht beraten oder sie haben damals schon Murks gemacht und die damaligen Einwilligung nicht vernünftig dokumentiert.
Nach seiner Markbeobachtung ist es auch aktuell nicht so, dass Abmahnanwälte durchs Netz ziehen und Homepages abmahnen wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung. Abmahnung sind aktuell bei denen einschlägig, die genau das gemacht haben, was ich eben schilderte (also noch mal die Einwilligung wollten), die Leute aber nach fehlender erneuter Einwilligung einfach weiter nach dem 25.05. anschrieben. Da meinte er aber auch "Selbst schuld."
Witzig übrigens: Was meint ihr wohl, wieviel Prozent bei dieser Nachfrage tatsächlich bestätigen, weiterhin angeschreeben werden zu wollen?