Hallo Donk!
Ich sehe es anders. Zunächst einmal gilt die Grundregel, wonach man nur Kampferfahrungspunkte für Ausdauerpunkte, die man einem Gegner im Kampf raubt, erhält (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 267). Demnach erhält man auch nur noch für den letzten Ausdauerpunkt des Gegners 2 Kampferfahrungspunkte, egal wie hoch der erwürfelte Schaden ist.
Nun folgt die Sonderregel für Untote mit dem erwürfelten Schaden. Meines Erachtens gilt hier die Einschränkung der Lebenspunktverluste allein für die Verringerung durch den Rüstungsschutz. Damit wird die allgemeine Regel aus dem ersten Absatz jedoch nicht aufgehoben, weshalb man für das Skelett in Deinem Beispiel auch nur für dessen 2 Lebenspunkte Kampferfahrung erhält.
Liebe Grüße, , Fimolas!