Na ja, man könnte das so lesen, daß solange ein Heiltrank (der ja schon flüssig ist und nicht mehr aufbereitet werden muß) nur schön hinten rein gekippt werde, dieser auch geschluckt werden könne.
Eine gelähmte Zunge spürt ja weiterhin etwas.
Klar spürt die Zunge was, aber sie kann sich nicht mehr bewegen. Ergo: kein Schlucken.
Dass man einen Gelähmten in die stabile Seitenlage bringen muss, damit er nicht erstickt, hielte ich für übertrieben, aber für einen Heiltrank möchte ich schon was kreativieres, als den einfach nur in den Hals zu kippen. Ansonsten könnte man auch argumentieren, dass ein Gelähmter nicht ertrinkt, wenn man eimwerweise Wasser über ihn kippt und ihm Zeit zum Luftholen zwischendurch gibt.