Das ist explizit in M5 gar nicht geregelt, die unbesehene Übertragung der M4-Interpretation halte ich dabei aber auch für nicht zulässig.
Bei Tiergestalt steht nur, dass der Verzauberte seine geistigen und magischen Fähigkeiten behält. (Der gleiche Satz steht übrigens auch bei Verwandeln.) Allerdings steht auf Seite 18 im Arkanum auch, dass für einen Wortzauber die Zauberformel deutlich gesprochen werden muss und für einen Gestenzauber zusätzlich die vorgeschriebenen Bewegungen ausgeführt werden müssen, was beides in Tiergestalt im Allgemeinen schwerfallen dürfte.
Daher gehe ich davon aus, dass ein Zauberer in Tiergestalt nur Gedankenzauber ausführen kann, wenn er kein sprachfähiges Totem- oder Fylgientier hat. Wenn die grundsätzlichen Regeln für den Zaubervorgang durch Tiergestalt außer Kraft gesetzt würden, hätte das meines Erachtens bei der Spruchbeschreibung explizit angegeben sein müssen.
Liebe Grüße
Saidon
Sehe ich genauso!