Nochmal hallo...
Quote:
<span id='QUOTE'>Zitat von Mike am 9:47 am am April 6, 2001
Hallöchen,
habe ich da immer etwas übersehen?
"Berührungszauber" - das bedeutet doch, daß es reicht, wenn der Magier den zu verzaubenden berührt. Ich kenne bisher weder eine Einschränkung, daß er die nachte Haut berühren muß, noch irgendetwas darüber, daß die Berührung lange erfolgen muß. Im Ernstfall würde also ein leichtes antippen reichen.
Warum soll der zu verzaubernde eine Abwehrmöglichkeit haben? Er kenn vielleicht versuchen wegzuspringen, aber das wäre für mich eine andere Art von Aktion als eine Abwehr.
Wenn der Zauberer versucht, jemanden zu berühren, der im Nahkampf ist, würde ich allerdings durchaus eine Chance sehen, daß er selber zufällig getroffen wird.
nice dice
Mike Merten
</span>
Da stellt sich die Frage nach der Definition des Begriffes Abwehr. Du kannst ja in einem Kampf mit einem Schwertschwinger nicht nur unter Verwendung mit einem Schild oder Parierdolch eine Abwehr durchführen. Auch ungeübte Erststufler ohne Waffe oder Abwehrwaffe haben eine Möglichkeit mittels der gegebenen Abwehr +11 auszuweichen. Und wie sähe das dann aus? Meiner Ansicht nach genau so wie Du es oben geschildert hast. Also wegspringen, ducken etc...
Ob man nun der Hand des Zauberers ausweicht oder einem Schwerthieb, ist (finde ich) immer eine Frage der Abwehr. Es sieht nur anders aus und man hat keinen Abwehrbonus ohne Schild. Aber wenn man darauf vorbereitet ist, muß man ausweichen können.
Anders könnte es sich verhalten, wenn man sich einem Zauberer ganz arglos nähert. Wenn dieser einen dann Berühren will, dann könnte das eigentlich sogar (bei gepatzter Wahrnehmung) automatisch klappen. Aber nicht im Kampf.
cu
Horus