-
Gesamte Inhalte
5283 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Blogs
Artikel
Downloads
Kalender
Galerie
Shop
Alle Inhalte von Kazzirah
-
Ich sehe in 2003 auch eher eine Ausnahme, zumal da, wenn ich mich recht entsinne auch hier im Forum wesentlich stärker Werbung gemacht worden ist. Insgesamt halte ich den DRSP auch für eher uninteressant. Ist eigentlich nur relevant als Indikator, welches System im Moment am "Kampagnenfähigsten" aufgestellt zu sein scheint, da es die mobilisierbarsten Anhänger hat. Und auch das nur zum Teil, wenn sich einige Systeme mehr oder minder verweigern. Außerdem wage ich zu behaupten, dass sich die Reichweite des DRSP nahezu ausschließlich auf Rollenspiel erfahrene Personen beschränkt, die allesamt ihre eigenen Vorstellungen vom guten System haben und höchstens nachschauen, ob die Ergebnisse "nachvollziehbar" (= i.e. den eigenen Vorlieben entsprechend) oder "völlig irrational" (=i.e. das eigene System ist schlecht abgeschnitten). Die Gruppe der "Ich bin ein Underdog"s (=i.e. mein System kennt eh keiner und das soll auch so bleiben, weil der Rest ist eh zu doof und mein System ist eh nur was für supertolle Rollenspieler und die gibt es eh nur wenige, eigentlich eh nur in meinem Bekanntenkreis und alle anderen machen Ringelpiezmitanfassen) sollte nicht vergessen sein, die Bestätigung in den Ergebnissen zu ersehen hoffen. (Und zu Tode betrübt sind, wenn ihr System mehr als ihre eigene Stimme bekommen hat, denn man ist ja nicht mehr EliteRollenspieler, wenn das noch wer anders kennt.) Deswegen: Die Ergebnisse sind alles andere als repräsentativ und spiegeln allenfalls die gewählten Publikationskanäle wieder. Nicht mehr und nicht weniger.
-
1. Welches Recht eine Stadt hat, hängt schlicht davon ab, was deren Gründer für billig hält. (Bzw. wieweit sie in der Lage ist, sich Rechte zu usurpieren.) Vielleicht kann eine wohlhabende Stadt Rechte auch schlicht erkaufen. Es wird vermutlich so sein, dass Stadtrechte "vererbt" werden, da ein Stadtherr sich wohl an erfolgreichen Stadtrechtsmodellen orientieren wird und diese pauschal verleihen wird. 2. Clanfreie Städte unterstehen nur dem König als Herren, Corrinis fällt formell auch unter diese Rubrik, ist aber halt die unabhängigste von diesen. Pauschal kann man die Unterschiede aber wohl nicht benennen. Man kann aber wohl sagen, dass in den großen Königsstädten weniger hineinregiert wird. Die Unterschiede werden ansonsten vor allem in der Ausprägung der Gerichtsbarkeit und in den zu entrichtenden Abgaben zu finden sein. (Und natürlich, wem und wie sie Truppen zu stellen haben.) 3. Rechte in einer Stadt bekommt man natürlich nur, wenn man Bürger in der Stadt wird. Die gelten dann aber auch nur in genau dieser Stadt. Dazu dürfte erforderlich sein, dass man ein ehrbares Einkommen aufweist und einer in einer der dortigen Gilden aufgenommen wird. Auf jeden Fall benötigt man auch einen Bürgen, der sich für die Ehrbarkeit verbürgt. Und ich würde davon ausgehen, dass Stadtbürger unterschiedliche Rechte haben, je nach sozialem Status in der Stadt. Für Abenteurer, die nicht durch Geburt in ein Stadtbürgerrecht hineingeboren wurden, dürfte es schwer sein. Außer sie lassen sich ernsthaft für eine längere Zeit dort nieder. Reiche Händler dürften die einzigen erfolgversprechenden Abenteurer sein, die langfristig Aussicht auf erwerb eines Stadtrechts haben und ihren Lebensstil dabei beibehalten können.
-
Vermutlich. So wie man (oder besser frau) für MZB wohl auch zumindest ein Faible für feministische Literatur haben sollte, um mit ihr klar zu kommen. Mit 16 hab ich die Nebel verschlungen. Heute mag ichs nicht mehr. Aber gut geschrieben ist es trotzdem. Aber es kommt halt nicht jeder mit einer Kampfansage ans Patriarchat klar. Im Übrigen denke ich schon, dass man einen hohen quantitativen Buchausstoß haben kann und dennoch einen gewissen Qualitätslevel halten kann. Es ist eine Frage der Technik. Ist halt industrielles Schreiben. Und je mehr man schreibt, desto leichter fällt es einem. Entspricht halt nicht unserem heutigen (romantischen) Bild vom klassischen Autoren, der sich die Worte herausringt. Die Leute sitzen halt jeden Tag 10 Stunden vor ihrem Text und tippen.
-
Moderation : Neues Thema, daher aus Hochadel im Clan der MacRochall?? ausgegliedert. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
-
Ja, und ich verstehe jetzt auch das Urteil. Es war schon praktischz, die betreffenden Grafiken gesehen zu haben. Es ist verständlich, dass man es hier so sehen kann, dass es keinen besonderen Schutz für die Arbeit gibt. Und das Urteil sagt nach dem Artikel auch nichts über komplexere Grafiken aus, sondern äußert sich nur zur Schöpfungshöhe vergleichbar einfacher Grafiken. Ich denke, viel in dieser Diskussion beruht auf missverstandenen und anders gewichteten Aussagen. In der Sache sind sich eigentlich alle gar nicht mal so fern.
-
Semour, Du hast offensichtlich niemals ernsthaft mit Photoshop und ähnlichen Programmen gearbeitet. Sonst würdest du so etwas nicht ernsthaft behaupten! Offensichtlich haben das die Richter auch nie, denn sonst wäre dieses Urteil nicht denkbar! Das mag so sein, allerdings weiß ich nicht, wie der konkrete Fall beschaffen war. Man kann mit Bildbearbeitungssoftware natürlich auch in der im Urteil beschriebenen Weise arbeiten. Das Problem liegt in der Verallgemeinerung auf jegliche Arbeit mit Computer gestützter Grafik. Wobei der zitierte Artikel zumindest die Vermutung nahelegt, dass die Richter das allgemein annähmen...
-
Semour, Du hast offensichtlich niemals ernsthaft mit Photoshop und ähnlichen Programmen gearbeitet. Sonst würdest du so etwas nicht ernsthaft behaupten!
-
Magierstecken, wohin damit ?
Kazzirah antwortete auf Triton Schaumherz's Thema in Neues aus Schatzkammern und Schmieden
Ich zitiere mich mal vom Anfang dieses Strangs: Mannshöhe ist bei Stangenwaffen nicht wirklich lang. Und sowohl das Halten in der Hand als auch das Befestigen der Waffe an Sattel / Rücken des Reiters ist historisch, archäologisch und im Experiment belegt. Auf langen Strecken, noch dazu in sichererm Gebiet wird ein Reiter den Stecken aber wohl eher nicht in der Hand halten, sondern ihn anderweitig befestigen. Vorteil: Freie Hand, Nachteil: Waffe nicht bereit. -
Wenn er den Schriftzug verwenden will, der natürlich geschützt ist, nicht nur durch das reine Urheberrecht, sondern vor allem durch das Markenrecht, sollte er natürlich die Rechteinhaberin fragen. In diesem Falle empfehle ich den Kontakt zum VFSF bzw. Elsa Franke. Nein, Städtenamen sind als solche weder durch Urheberrecht, noch Markenrecht geschützt.
-
Jetzt ist nur die Frage, was zuerst da war. Das "Recht auf Privatkopie" oder die Verwertungsgemeinschaften. Und das ist geklärt: Erst wurde festgestellt, dass Privatkopien ein Verstoß gegen die Rechte des Urhebers sind, dann wurde festgestellt, dass das aber nicht vernünftig verfolgbar wäre, deshalb wurden als Abhilfe die Verwertungsgesellschaften gegründet, um diese unrechtmäßige Nutzung halbzulegalisieren und erst im letzten Schritt wurde das "Recht auf Privatkopie" im Urhebergesetz in der vorliegenden Form gesetzt. Wobei immer noch klar ist, dass dieses Recht im Widerspruch zum Urheberrecht ist und im Zweifel die Rechte des Urhebers die des Nutzers uüberwiegen, außer letzterer kann zweifelsfrei nachweisen, dass es rein private Zwecke waren. Nö, aber der bekommt in der Regel von seinem Auftraggeber Geld dafür, dass dieser das Logo für seine Zwecke verwenden darf. In solchen Lizenzverträgen ist in der Regel der Nutzungsumfang eng geregelt. Das umfasst in der Regel nicht die völlige Preisgabe aller Rechte an die Allgemeinheit. Das ist aber das, was du annimmst. Was du meinst, ist das Recht auf Zitation. Aber auch da darfst du nicht aus dem Sinnzusammenhang reißen, also nicht Sinnentfremden. Und das Zitat muss in einen Rahmen gesetzt sein, der in erheblichem Maße der Urheberschaft des zitierenden entstammt. Damit erhältst du aber auch keine weitergehenden Verwertungsrechte an dem Zitat. Du wirst lachen: Das Recht hat der Künstler. Er hat auch das Recht, sein Werk z.B. für eine Ausstellung herauszufordern. Du erwirbst nur die physischen Besitzrechte und teilweise die Verwertungsrechte. Du darfst aber nicht beliebig damit umgehen, da der Urheber weiter die Urheberrechte behält und somit auch z.B. Änderungen an seinem Werk vornehmen darf.
-
Da nach aktuellem Stand der Technik jeder Browser eine Kopie eines angezeigten Bildes darstellt, hat ein Urheber allerdings durch seine Zustimmung zur Verwendung seines Werkes auf einer Webseite implizit auch der Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zugestimmt, oder aber der Webseitenbetreiber macht sich der Urheberrechtsverletzung schuldig und dürfte das geschützte Werk so nicht im WWW veröffentlichen. Das ist trivial. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die lokale Speicherung zweckgebunden ist. Sie ist auch in der Regel nicht unrechtmäßig. Sie wird es erst, wenn der Nutzer aktiv eine Kopie anlegt und diese weiter verbreitet. (Wie du ja auch selbst festgestellt hast.) Und das passiert aber, wenn du eine Vorlage anfertigst, um diese z.B. auf einem Werbeträger weiterzuverbreiten. Hat niemand bestritten. Wobei man formal sagen muss, dass es eine Duldung eines Rechtsverletzung ist, die nur deshalb nicht geahndet wird, weil er technisch nicht generell verfolgbar ist. Ja, weil sie nicht, bzw. nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verfolgbar wäre. Die private Nutzung wird pauschal abgerechnet, da eine einzelne Abrechnung der privaten Nutzung fremden geistigen Eigentums nicht durchführbar wäre. Vor allem deshalb gibt es GEMA, VG Wort und VG Bild. Du hast damit aber kein Recht, fremdes geistiges Eigentum aus dem Zusammenhang zu reißen! Und du darfst es dir nicht zu Eigen machen. Weil in den meisten Fällen der Urheber eines Werkes im Web dem Privatnutzer prinzipiell nicht bekannt ist. Mir geht es hier auch wirklich nur um die allgemeine Anwendbarkeit des UrhG, und nicht um den hier doch sehr speziellen Fall des Logos des Midgard-Forums. Ja und? Dann fragt man freundlich bei demjenigen nach, bei dem man das Logo gesehen hat. In den meisten Fällen kann der einem weiter helfen. Und nachfragen vermeidet Missverständnisse, so wie es in dem von dir beispielhaft genannten Fall gewesen wäre. Wenn du das nicht tust, und der Rechteinhaber erfährt davon, dass du, ohne überhaupt eine Nutzungserlaubnis erworben zu haben, sein Werk zu einem nicht vom Urheber vorgesehenen Zweck verwendest, kann es dir durchaus passieren, dass du Post von dessen Anwalt bekommst, samt meist ziemlich saftiger Rechnung.
-
@ Raistlin: In dem Moment, wo du das Logo auf deinen privaten Rechner kopierst, fertigst du eine unrechtmäßige Kopie des Logos an - außer du hast das direkte oder zumindest erwartbare Einverständnis des Rechteinhabers. Davon würde ich in keinem Fall ausgehen, wenn es nicht explizit dabei steht. Eine Veröffentlichung im Web bedeutet nicht eine generelle Einverständniserklärung zur freien Kopie! Das Gegenteil ist der Fall. In jedem Fall liegt ein offenkundiger Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Und zwar bei demjenigen, der ohne Einverständniserklärung eine Kopie vom Logo macht. Abgesehen davon: Was ist eigentlich so schwer und schlimm daran, einfach mal den wahrscheinlichen Rechteinhaber zu fragen, ob er mit der Nutzung des Logos einverstanden ist? Machen andere Leute doch auch so...
-
Ich würde es so sagen: Wenn sie sich an einem von Albai besiedelten Ort niederlassen, insbesondere in einer Stadt, und wenn sie ihre Magie offensichtlich praktizieren wollen, werden sie sich um die Aufnahme in eine Gilde bemühen müssen. Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft dürfte mit der Siedlungsdichte ansteigen. Die Elfen des Broceliande werder mit Sicherheit nicht Mitglied einer Gilde sein! Wozu? Sie unterstehen nicht der albischen Herrschaft.
- 38 Antworten
-
Wenn man biologistisch vorgeht, dann ja. Allerdings müßte dann auch die Frage gestellt werden, warum die beiden Arten kreuzbar sind, wenn sie so unterschiedlich sind. Es ist auch nicht zwingend, dass unsere irdische Genetik für Midgard zutrifft. Man hätte sie sicher ausarbeiten können, wenn man es für nötig hielte, noch eine Rasse mehr zu erstellen. Anscheinend war das aber nicht der Fall. Es reichen ja eigentlich auch die vorhandenen Rassen. Und warum sollte das Erbe eines Elfen nicht nur entweder voll oder gar nicht zur Geltung kommen? Das kann bei so einem magischen Wesen doch durchaus der Fall sein. Ich hielte das für innerhalb des Systems für logisch und spieltechnisch am einfachsten zu handhaben. Dass sie trotzdem eine gespaltene Identität haben, schließt das ja nicht aus. Die beide übrigens Halbelfen sind, bzw. von einem abstammen. Sie sind sogar verwandt. Und deren Vorfahren sind typische Beispiele für die Wahl zwischen menschlicher und elbischer Natur. Arwen übrigens auch. Nur aufgrund ihres menschlichen Erbes konnte sie die Sterblichkeit wählen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass das Verhalten von Mittelerde-Elben nicht wirklich eine signifikante Argumentation für das Verhalten von Midgard-Elfen gibt. Für Midgard neige ich übrigens eher dazu, der Figur keine Wahl zu lassen, sondern es schon bei Geburt festgelegt zu wissen, welches Erbe dominant ist.
-
Wieso sollte er? Unter der Bedingung der Wahlmöglichkeit sehe ich das so, dass ein Halbelf, der Sterblich ist, vollkommen wie ein Mensch behandelt wird (oder welcher Rasse er auch sonst angehören mag.) Spieltechnisch ist er damit ein Mensch. Und ein Halbelf, der sich für sein elfisches Erbe entscheidet, gilt er spieltechnisch als Elf - mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Das halte ich für die sinnvollste Vorgehensweise aus regulatorischer Sicht. Wie sich das für den einzelnen Betroffenen in sozialer Hinsicht äußert, dürfte sehr verschieden sein. Es dürften vor allem, bis auf in Erainn, eher selten sein.
-
Moderation : Bevor das Thema "Steigbügel" hier weiter ausartet, bitte ich den schon vorhandenen sehr interessanten Strang passenden Inhalts zu beachten: Steigbügel Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
- 23 Antworten
-
- tierische begleiter
- reittier
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Schiffe navigieren, welche Fähigkeiten?
Kazzirah antwortete auf erdbeeren's Thema in Spielleiterecke
Ergänzend bitte noch: Kenntnis der Längengradsberechnung. Sonst bleibt auch mit Sextant und Kompass die Positionsbestimmung auf See Glückssache. Aber sonst hast du vollkommen recht. @ Tony: Nach deinen Aussagen hätten die frühen Seefahrer unserer Welt niemals nie nicht an ihrem Ziel ankommen können, da Rechnen bestenfalls bis zu unserem Klasse 5 Niveau bekannt war, ich würde sogar eher auf deutlich niedrigeres Nieveau tippen. Nichtsdestotrotz: Man kann mathematische Unkenntnis in der Seefahrt durchaus durch Erfahrung (und dem vorhandenen Handwerkszeug angemessene Seekarten) ausgleichen.- 29 Antworten
-
- himmelskunde
- rechnen
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Schiffe navigieren, welche Fähigkeiten?
Kazzirah antwortete auf erdbeeren's Thema in Spielleiterecke
Für Schiffsführung reicht In 31. Wieviel kann der denn dann Rechnen? Kann der vernünftige Kurse berechnen? Sollte man nicht, analog zum WM+4 bei erfolgreichem EW:Rechnen, für Leute mit In<61 einen PW:In machen lassen und bei mißlingen einen WM-4 geben, wenn es um eine Berechnung geht? Zumindest, bei schwierigeren Berechnungen (Positions- und Kursberechnung nach dem man durch einen Sturm vom Kurs abgekommen ist...)? Man kann Dinge auch unnötig verkomplizieren. # Wieso sollte das nötig sein? Ein Charakter mit Schiffsführung hat die im Rahmen seines Fertigkeitswertes üblichen Befähigungen im Rechnen, bzw. kann diese aufgrund seiner Erfahrung angemessen ausgleichen. Der WM für erfolgreiches Rechnen heißt doch nur, dass der Charakter seine Schiffsführungskenntnisse durch Rechnen unterstützt.- 29 Antworten
-
- himmelskunde
- rechnen
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Natürlich nich. Wie du schon sagtest, entstammen diese beiden Sprachen völlig verschiedenen Zweigen des Keltischen. Die verstehen sich ungefähr so gut, wie sich ein Deutscher und ein Engländer ohne Kenntnis der jeweils anderen Sprache verstehen. Ich neige sogar dazu zu behaupten, dass Engländer und Deutsche unter den genannten Bedingungen die weitaus besseren Verständnischancen hätten... Schottisch-Gälisch ist Goidelisch (oder q-Kelisch) , Walisisch Britannisch (oder p-Keltisch).
-
Fundbüro, oder wo haben Eure Spieler Gegenstände
Kazzirah antwortete auf Toras's Thema in Spielleiterecke
Na ja, vielleicht fügen sie sich ja zu einem mächtigen magischen Bihänder zusammen, wenn du sie alle an einem Ort zusammen bringst? Wobei bei dem Verlustpech gewiss ein Fluch drauf liegen würde. Ich fürchte in deinem Fall: Geht bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit verloren. Andererseits mag vielleicht auch ein magischer Bihänder helfen, der automatisch sein Herrchen wieder findet. Vielleicht mit Griff aus intelligentem Birnbaumholz? Oder es materialisiert sich ein kleiner Dämon, der dir das Schwert hinterherschleift. -
Kommt mal bitte von dem Blut-und-Boden-Diskurs wieder runter! Das ist hier gar nicht das Thema! Man kann Dinge auch überinterpretieren.
-
Schätzen - Inwieweit einsetzbar?
Kazzirah antwortete auf Isaldorin Marcallo's Thema in M4 - Sonstige Gesetze
Chaotics Formulierungsvorschlag finde ich sehr schön. Ansonsten unterstütze ich die Auffassung, dass Schätzen kultur/regionalspezifisch angewandt wird. Wenn man keine Ahnung hat, wie viel es in einem anderen Kulturraum wert sein könnte, kann man es nur nach den bekannten Maßstäben einschätzen. Den Versuch sollte man aber immer zulassen. Ich sehe da auch keine Hinderung, wenn man bei mißglücktem Wurf ein ungefähres Ergebnis präsentiert bekommt. Irgendeinen Wert hat es ja schon in jedem Kulturraum. Und dann nehme ich als SL halt den, mit dem die Spielerfigur am besten vertraut ist. Im Zweifel: "Es erscheint dir eher wertlos, auch wenn es gewisse Kreise geben könnte, die daran interessiert sein mögen." -
Schätzen - Inwieweit einsetzbar?
Kazzirah antwortete auf Isaldorin Marcallo's Thema in M4 - Sonstige Gesetze
Ich denke, dass er es versuchen kann, aber mit massiven Abzügen. Vielleicht hat er ja doch irgendwann mal zufällig etwas vergleichbares gesehen. Außerdem sind Werte immer relativ. Für ihn sollte weniger interessant sein, was das Teil wert wäre, wenn es da veräußert würde, wo es herkommt, sondern vielmehr, was es einem (interessierten) Käufer in seinem Umfeld wert sein dürfte. Aber auch da massive Abzüge, da es eben schwer einzuschätzen ist. Ich würde eine 20 erwarten, um das zu können. Aber die Chance sollte er haben. (Wenn es das universelle Schätzen ist.) Der künstlerische Wert sollte dagegen in diesem Fall kaum ermittelbar sein. Das ist schließlich überhaupt nicht universell. Also Chance ja, aber mit massiven Abzügen auf den EW!!! -
Von der Charakteranlage her sehe ich keine Probleme in einem Söldner, der Erste Hilfe hoch lernt. Für einen Söldner dürfte alles, was sich aus seiner Erfahrung direkt lebensverlängernd auszuwirken vermag, sinnvoll sein, zu beherrschen. Dass er dabei nicht zum Feld Chirurgen wird, ist offensichtlich. Aber es ist schon zu erwarten, dass alte erfahrene Söldner die (praktische) Erste Hilfe (im Gegensatz zur eher akademischen Heilkunde) so gut beherrschen, dass sie in vielen Fällen auf die Anwesenheit eines Heilspezialisten verzichten können. Unterwegs stören die in der Regel eher. In der im Eingangsposting hier geschilderten Form halte ich das für eine Extremform. Natürlich kann in einer spezifischen Gruppenkonstellation eine bestimmte Fertigkeitenkombination massive und ungewünschte Auswirkungen haben. Wenn dieses Gefühl aufkommt, sollte man sich in der Gruppe mal zusammen setzen und darüber reden, wodurch diese erzeugt werden. Und dann entsprechend einen Lösungsweg suchen. Den Fehler zuerst im Regelwerk zu suchen, halte ich persönlich für nicht hilfreich. Im meinen beiden aktiven Gruppen wird die Erste Hilfe von Kämpfern beherrscht, die auch in beiden durchaus tragende kämpfende Rollen inne haben. Erstaunlicherweise ist in beiden bisher das Problem, dass die betreffenden Charaktere zu mächtig im Verhältnis zur Gruppe geworden wären, nicht im Ansatz aufgetreten. Ein gewisses Ungeleichgewicht ist nie zu vermeiden, hängt aber in meinen Augen eher damit zusammen, welche Art Abenteuer von einer Gruppe bevorzugt werden, und in wieweit die (technische) Anlage der einzelnen Charaktere mit dieser Form der Abenteuer und der damit verbundenen EP-Vergabe korrelieren. Besagte Kombination Sö + Erste Hilfe wird in einer Detektiv-Kampagne wesentlich weniger EP einbringen als in einer Hack-And-Slay-Kampagne. Dafür dürfte in ersterer ein Ermittler wesentlich mehr EP einfahren als in letzterer. Auf das von Tony geforderte festgelegte Charakterkonzept mag ich hier nicht eingehen, da es hier einfach nicht hin gehört.
- 71 Antworten
-
- erfahrungspunkte
- erste hilfe
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
moderiert Ist der Frauenanteil bei Midgard höher, als bei anderen RSP-Systemen?
Kazzirah antwortete auf Tony's Thema in Midgard-Smalltalk
Ich weiß ehrlich nicht, wie ich die Frage beantworten soll. Denn die Antworten haben schlicht nur bedingt mit ihr zu tun. Die Frage hat allgemeingültige Form, die Antworten beziehen sich auf (meist zwangsweise eher begrenzte) Erfahrungswerte. Ich für meinen Teil konnte daher nur "Keine Ahnung" angeben. Was meines Wissens stimmt, ist, dass gerade jüngere Mädchen von dem gegenwärtig vorherrschenden Trend im Rollenspiel zu mehr Hauen und Stechen und weniger Rätseln abgeschreckt scheinen. Das war jedenfalls ne Konklusion einer mir beannten Händlerin. Es mag daher eher am Altersschnitt verschiedener Systeme liegen, ob eher mehr oder weniger Frauen zu finden sind. Für meine Gruppen kann ich diese Tendenz aber nicht bestätigen. Und das unabhängig vom gespielten System! Aber das ist vermutlich eher eine Ausnahme.