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Kazzirah

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  1. @ neverlord: Etwas Waelandfixiert, was!? Könnte es sein, dass für einen normalen Nicht-Waelinger jeder Waelinger irgendwie eine Sosse ist? Außer natürlich meine zwergischen Brüder, auf die leider etwas die sprichwörtliche waelische Kulturlosigkeit abgefärbt hat.
  2. @ Ody: Na ja, so schlecht sind die Produkte von Games In zu Earthdawn nun auch wieder nicht...
  3. Kazzirah

    Aran Quellenbuch

    Nein, Du täuschst Dich nicht. Es gibt keins und wie es scheint, wird es auf absehbare Zeit auch so bleiben. Platz für Deine Phantasie und evtl. ein wenig Recherche. In diversen Gildenbriefen steht m.W. was dazu. Wie z.B. in GB 44 "Aranische Geheimgesellschaften" und GB 48 "Heilkunde in Aran". Ansonsten helfen diverse Geschichtsbücher über persische Geschichte, insbesondere sassanidische Geschichte sicher weiter. Hilfreich mag auch "Das Buch der Staatskunst. Siyasatnama" von Nizamulmulk sein, das wäre dann zeitgenössisch.
  4. Meine Gruppe (Or, BN, Er, Ba und Dt) haben das Abenteuer auch gerade erfolgreich bewältigt. In der überarbeiteten Version hat es sehr gut funktioniert, auch wenn ich immer wieder mit der Errataliste durcheinander gekommen bin. Das Walddorf kam recht gut an, auch wenn die Bardin beleidigt war, dass sie beim abendlichen Lagerumtrunk eine 1 auf Trinken warf... Der Endkampf wäre fast in die Hose gegangen, da besagte Bardin das Gurgeln konsequent ignorierte. Die Deuterin hat selbstredend beim Anblick des gurgelnden Zombies ihren Akribiewurf verhauen und trommelte die Melodie konsequent auf ihrer Trommel. Na ja, irgendwann hat es dann auch die Bardin verstanden... Die Namen Fedac und Fanadric haben durchaus für einige Verwirrung gesorgt, war aber eher dem Abenteuer förderlich.
  5. Die sollte Glenn dann aber dringend mal an die Gildenbrief-Redaktion schicken! Bevorzugt an hj.
  6. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Brynias @ Sep. 16 2002,14:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Da ich ja noch sehr "frisch" in der Midgard-Welt bin, würde mich mal interessieren, ob es von weiteren Regionen ähnliche Sites gibt, die auf Midgard ausgerichtet sind und nicht oder weniger auf Magira.<span id='postcolor'> Schau doch einfach mal hier im Forum unter der Rubrik "Gemeinschaft/Webseiten" nach. Insbesondere den Teil zu Clanngadarn von Donnerwetta
  7. @ HarryW: Nein, in den Küstenstaaten könnte ich mir das aufgrund der Verbindung zu Valian nicht vorstellen. Ansonsten handelt es sich bei dem von Dir beschriebenen Modell um ein ganz normales Gottesurteil...
  8. Oh ja, Leifs Deuter ist Kazzirah in lebhafter Erinnerung geblieben. Wenn ich an die gemeinsame nächtliche Exhumierung auf dem aranischen Friedhof zurückdenke... Wenn ich mich recht erinnere, hat er auch ein ähnliches Problem wie Du... Zumindest hat Kazzirah das aus seinen Andeutungen herauszuhören gemeint...
  9. So, da Fiù ihre Fortsetzung anderswo gepostet hat, quote ich sie mal hierhinein: </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Fiuhapozemaneokirapikal @ Sep. 16 2002,13:11)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Lieber Wahrsagekalender! Buah, ist das kalt hier im Winter. Ich bin jett in Corinnis. Das ist in mancherlei Hinsicht sehr angenehm. Vor Allem, weil ich fast täglich im Badehaus baden kann. Badehaus ist zwar fast schon übertrieben ausgedrückt, und die meisten Kunden sind wohl auch eher einmal pro Jahr hier, aber immerhin, Anzeichen von Kultur! Ich verbringe also meine Zeit damit, mal wieder sauber zu sein, zu Lernen und mir die Stadt anzusehen. Und wenn ich sonst nichts zu tun habe, zähle ich die Gruppenkasse nach. Allerhand wertlose Goldscheiben, die man tauschen kann in mehr genauso wertlose Silberscheiben, und noch viel mehr wertlose Kupferscheiben. Dafür werden die Scheibchen gehütet und gehegt; als ob jemand das nötig hätte, der sich von Kopf bis Fuß in Eisen kleiden kann. Manche tragen mehr Eisen am Leib, als eine reiche, wirklich reiche Fanilie in Nahuatlan insgesamt ihr Eigen nennt. Und dann so geizig mit den Münzen! Zählen kann ich gut, mein Segen und Fluch, denn ehrlich gesagt, und das sage ich natürlich nicht laut, habe ich lieber nicht zählen können wollen, als ich im Badehaus den Zwerg mit 6 Zehen an jedem Fuß und einer dritten Brustwarze gesehen habe. So richtig viel passiert hier im Winter nun nicht. Wundern muß ich mich jedoch fast täglich über die seltsamen Sitten und Gebräuche, besonders die religiösen. Sehr faszinierend, das schreibe ich alles auf. Besonders unwirklich erscheint mir stellenweise die Moral. Es gibt hier jede Menge Götter, denen mal so und mal so gehuldigt wird (neulich fühlten wir uns von göttlicher Gnade durchströmt, nachdem wir einige tote Körper mit Erde überhäuft haben), aber gopfert wird eigentlich niemand. Jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. <span id='postcolor'>
  10. Wir haben's uns leicht gemacht, und einfach gleich mit M4 angefangen.
  11. Ja, Hügelgräber gab es auch bei keltischen Kulturen, wie übrigens auch Brandbestattung... Beides aber eben auch bei slavischen Kulturen. Man muss nicht (rollenspielerischerem) druidischen Glauben anhängen, um jemandem im Hügelgrab niederzulegen! Einen Hügel kann man z.B. auch sehr schön über einem (abgebrannten) Scheiterhaufen anlegen... Den Aufwand, einen Grabhügel anzulegen, wird man üblicherweise nur bei höhergestellten Personen treiben. Alle anderen werden wohl in einfachen Urnenfeldern begraben.
  12. Vorbehaltlich des QB gehe ich davon aus, dass die Rechtgrundlage in den Küstenstaaten sehr einheitlich sein wird und mit der in Valian identlisch ist. In den einzelnen Staaten dürfte es eigene Rechtsschulen geben, die sich aber vor allem mit der Interpretation des überkommenen Rechts auseinandersetzen. Ansonsten vermute ich, dass etwas adäquates wie das Corpus Iuris Civile existiert, in der die gültigen Klageformeln zusammengetragen sind, und die eher abstrakt gehalten sind, und damit fast alle möglichen Streitfälle in wenigen Formeln zusammenfassen. Nur in Fällen, wo diese überkommene Rechtsordung keine Lösung anbietet, werden die Rechtsschulen eigene Formeln schaffen. Ich denke auch, dass diese Rechtsschulen "international" trotz strenger Konkurrenz einen recht engen Austausch pflegen, so dass die Rechtsprechung in den Küstenstaaten vergleichsweise einheitlich sein wird.
  13. Kazzirah

    Gerichtstag

    Hm, wie Glenn schon sagte, bieten die Historiker da eine ganze Menge. Einen schnellen Überblick mag das Lexikon des Mittelalters bringen, wo unter Stadtherr auch die Rechte desselben aufgeführt sind. Ansonsten v.a. Arbeiten über die mittelalterliche Städtebewegung oder die Geschichte bestimmter Städte, wie v.a. Berlin (erfolglos), Zürich (sehr erfolgreich), Köln (sehr erfolgreich)... Kurz zusammengefasst sind die Rechte des Stadtherren: Kaufmannsrecht, Marktrecht, Münze, Bann, Zoll, Befestigungsrecht, Gerichtsrecht, Steuerrecht, Willkürrecht, Nutzungsrecht, Verpfändungsrecht, Grundbesitzrecht. Die meisten Städte haben im 13.14. Jh versucht, diese Rechte entweder durch Anpfändung, Privilegierung oder Kauf zu erlangen.
  14. @ Triton: Passt schon, auch bei so einem kleinen Staat. Gewisse, mächtige Hofämter würde ich schon voraussetzen, so was wie "Oberster Richter", "Mundschenk", "Kanzler", "His Masters Voice", diverse Minister. Selbst ein chryseiischer Kleinststaat wird wohl mehr verwaltung aufweisen als ganz Alba, Erainn, Clanngardann, Waeland und Moravod zusammen. Schliesslich ist man ja zivilisiert. Und diese Posten werden zwar vom Herrscher alimentiert, aber es sind schliesslich alle selbst Adlige und haben dementsprechend eigene Ambitionen. a) will jeder selber Herrscher werden, b) will man in der palastinternen Hierarchie aufsteigen. Also dürfte intrigiert werden bis zum Gehtnichtmehr.
  15. @ Triton: Wie, ein byzantinischer Herrscher mit Gewissen!? Seit wann spielt denn Liebe in der Politik eine Rolle? Also, normal hielte ich, dass S analog zur byzantinischen Sitte zu einer Art "Juniorpartner" (die Römer nannten es Caesar) gemacht wird. Das könnte er sogar bleiben... Das ist eine Frage der politischen Konstellation. Die meisten Herrscherwechsel in Byzanz haben auf ähnliche Weise stattgefunden. Im Zweifel wurden erst einmal mehrere Anwärter gekrönt, die dann in aller Regel später die Sache intern (durch Mord, Bürgerkrieg...) die Sache geklärt haben. Könnte ich mir hier ähnlich vorstellen. Diskreditieren klappt natürlich auch hervorragend, und wäre sehr byzantinisch. Nachfolgeregelungen sind doch so herrlich relativ. Schau mal in ein Buch über byzantinische Geschichte, da findest Du bestimmt herrliche Anregungen. Was ist eigentlich mit der Bürokratie!? Ein richtig byzantinisches Gebilde braucht eine ziemlich mächtige Bürokratie. Die sollte auch irgendwie zum Herrscher stehen... Und selbstverständlich intrigiert dort immer jeder gegen jeden. Das gehört so, schliesslich hat wohl jeder, der irgendwie "dazu gehört" nur ein Ziel: Selbst Herrscher an Stelle des Herrschers zu werden...
  16. @ HarryW: Nicht zwingend, denn wenn A tot ist und die Kirch nicht mitspielt, ist sie längste Zeit Herrscherin gewesen... Die Beseitigung As kann m.E. nicht (oder nur über Umwege) mit Ts Beziehung zur Patriarchin der Nea Dea begründet werden. Das prinzipielle Problem bleibt ja erhalten.
  17. Senat vestehe ich durchaus als Versammlung der Adligen. War es zumindest in der Geschichte... Wenn P beim Militär beliebt ist, sehe ich gar keine Nachfolgeprobleme... War traditionell eh die Machtbasis jedes römischen Kaisers. Wenn T natürlich bereits vor der Beseitigung As mit der Kirche aneinandergerasselt ist, hat sie ein Problem. Als Patriachin er Nea Dea würde ich dann die Krönung verweigern, was entweder durch Änderung der Personalie in eine gefügigere Person gelöst werden müßte, oder durch Verzicht. Das Volk wird, wie gesagt recht schnell den alten Herrscher vergessen und dem neuen Zujubeln, wenn er die richtigen Maßnahmen zu Beginn seiner Herrschaft ergreift.
  18. @ Bamont: Dann schau Dir mal an, welches Buch laut Amazon rezensiert wurde. Deswegen ja auch Aaaahja!
  19. 3--></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Sep. 10 2002 @ 223)</td></tr><tr><td id="QUOTE">S ist "in Purpur" geboren, wenn Du damit meinst, daß er der legitime Thronfolger ist. In meinem Stadtstaat muß zwar jede Nachfolge vom "Großen Rat" abgesegnet werden, aber der Vorgänger sorgt meist schon zu Lebzeiten dafür, daß die Verhältnisse im Parlament stimmen, also für den Sohn gestimmt wird.<span id='postcolor'> Na ja, zumindest in Byzanz gab es mehrere verschieden starke Thronansprüche. "In Purpur" bedeutet so viel wie: Er wurde geboren, nachdem sein Vater zum Herrscher gekrönt wurde. Das ist so mit die stärkste mögliche Legitimation. Wenn er davor geboren wurde, und P z.B. selbst "in Purpur" zur Welt kam, hätten sie durchaus gleichwertige Ansprüche. Die Nachfolge war übrigens seit Augustus bis hin zum letzten byzantinischen Kaiser hin ein großes Problem. Das muss natürlich nicht für Deinen Kleinstaat gelten. Dass Du dem Senat so eine große Macht zubilligst, finde ich enorm. Ich würde ihn hier als einen möglichen Faktor einsetzen. Neben dem Volk, der Armee, der Palastwache und v.a. der Kirche. Im Senat werden wohl vor allem Opportunisten sitzen, zumindest wenn sie durch A dort hin gekommen sind. (Im römisch-byzantinischen Sinne saß dort im übrigen eher die Opposition...) Für T ist natürlich in allen Fällen ein Problem, da sie Ausländerin ist. Ansonsten ist m.W. im byzantinischen Raum durchaus eine weibliche Nachfolge möglich. Es gab in Byzanz mehrere Beispiele für Kaiserinnen. Wenn sich T gut mit der Kirche stellt, dürfte ihre Krönung dort keine Probleme bereiten. Zu einer guten Intrige gehört natürlich auch, dass zumindest die Mehrheit der wichtigen Institutionen gewogen gemacht wurden. Das geht auf vielfältige Weise. Es hängt elementar davon ab, welche Funktion P inne hat. An einem bürokratischen byzantinischen Hof haben auch die Verwandten eines Kaisers "nur" ein bestimmtes Hofamt inne, oder sie gehören zu den Generälen. Daraus dürfte sich eine eigene mögliche Machtbasis ergeben können. Das Volk kann man üblicher Weise recht leicht auf seine Seite bringen, übliche Verfahren waren z.B. lange Festspiele, Getreidespenden...
  20. Hm, Denggs Beitrag erinnerte mich daran, dass in den einschlägigen afrikanischen Fabeln Schakale, Affen und Schildkröten wichtig sind. - Und die Wüstenrennmaus.
  21. Kazzirah

    Gerichtstag

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Malte @ Sep. 10 2002,13:23)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ Sep. 10 2002,12:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE"> [...] Der Gerichtsherr kann sich übrigens durch einen Vogt vertreten lassen, der an seiner Statt richtet. <span id='postcolor'> Aber im Fall von Thame wird es sich Laird Donuilh MacConuilh wohl nicht nehmen lassen, dieses Recht auszuüben -- diese aufsässigen Städter haben ihm schon viel zu viele Rechte abgetrotzt!<span id='postcolor'> Warum? Der Vogt wird von ihm selbst eingesetzt, ohne dass die Stadt irgendetwas zu melden hätte. Höchstens wenn die Stadt ihrem Herrn das Recht der Vogtsbenennung abkauft... (So ist's in den deutschen Städten z.T. geschehen.) </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Angenommen, eine kriminelle Organisation hat einen Giftmord versucht, und war so dumm, darüber Buch zu führen. Unseren tapferen Helden ist diese Chronik nun als einziges Beweismittel in die Hände gefallen -- reicht das für eine Verurteilung, evtl. sogar zum Tode? Wahrscheinlich eher nicht, aber wie will man dann die Verbrecher zur Strecke bringen, wenn es sonst keine Zeugen gibt? Interessante Zeiten <span id='postcolor'> Die Organisation wäre wirklich extrem dumm. Noch dazu, wenn sie die Namen der Schuldigen vermerkte. Aber natürlich könnten die Abenteurer das Schriftstück vorbringen. Ob es allerdings zur Verurteilung reicht, ist eine andere Frage. Das hängt elementar davon ab, wie viel Vertrauen der jeweilige Gerichtsherr (und die Bevölkerung, die zumindest im nördlichen Teil Albas noch großen Anteil an der Rechtsfindung im Rahmen der Clansversammlung hat) in schriftliche Dokumente hat. Im Zweifel wird das Wort höher eingeschätzt als die Schrift. Der Eid sollte nicht unterschätzt werden. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE"> Ich dachte das Gottesurteil wird zwischen Kläger und Beklagtem bzw. deren Stellvertretern ausgefochten?<span id='postcolor'> Nein, nicht zwingend. Das kann sein, muss aber nicht. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE"> Aber jemanden, der einen Giftmord versucht hat, dürfte doch wohl der Galgen erwarten? Seine Mitwisser werden vielleicht nur gebrandmarkt aus der Stadt gejagt?<span id='postcolor'> Ähm, Morde sind doch eher selten, vor allem Giftmorde. In diesem Fall dürfte Galgen noch eine freundliche Strafe sein, da war man durchaus kreativer. Bei normalem Mord/Totschlag kann es durchaus sein, dass der Täter der Familie des Opfers nur eine angemessene Strafe zu zahlen hat. Hängt aber sehr vom Sozialstatus des Täters und den Tatumständen ab.
  22. Also, doof ist natürlich, dass S volljährig ist, da würde ich sagen, T und P sind etwas spät dran... S ist aber letztlich nicht zwingend Nachfolger, auch T und P können durchaus Ansprüche anmelden. Die Frage ist, ob S bereits "in Purpur" geboren ist, oder nicht. Nur daraus könnte er eindeutigen Anspruch anmelden. Eine Rolle spielt auch die Position von Palastwache und Kirche. Wenn die auf Seiten Ts und Ps stehen, sollte kein Problem bestehen. Ich würde vielleicht folgendes Konstruieren: L möchte gewisse Handelsprivilegien in der Polis erlangen, und die Rechte eines Konlkurrenten beschnitten wissen. Dies lehnt A ab. Vielleicht droht er diesem auch, dessen Privilegien zu beschneiden. Deswegen unterstützt er T und P finanziell, um A los zu werden. T will vor allem Macht, deswegen hat sie A geheiratet, dieser hat gewisse Schwierigkeiten mit ihrem Lebenswandel, und sie mit seinem. Deswegen sucht sie nach Wegen, ihn zu beseitigen. Das Motiv von P ist ja schon in der Beschreibung klar. Naheliegend wäre, dass T die politisch fähigere als P wäre und ihn sich gefällig macht. Nach der Ermordung, besser: Beseitigung von A gäbe es mehrere Handlungsoptionen: 1. Durch frühzeitige Bestechung wurde die Palastgarde mindestens zur Neutralität bewegt, eher noch zur offenen Unterstützung der Usurpatoren. Als Schuldiger wird S benannt. Die Kirche weigert sich, aufgrund frühzeitiger Kümmerung, deswegen S zu krönen. Anstatt dessen wird T als Regentin eingesetzt, bis der Tod geklärt ist. S wird überführt und P heiratet T wobei sie gleichgerechtigte Herrscher werden. (Wobei T letztlich P vollkommen in der Hand hätte.) 2. Möglich wäre auch, auf S Unerfahrenheit zu begründen, weswegen sein Onkel P als gleichberechtigter Herrscher gekrönt wird, T hätte in dieser Konstruktion nur eine Chance, wenn sie P heiratet, weswegen es wohl nur passiert, wenn P dazu gedrängt wird, T fallen zu lassen. (Also nicht wirklich das eigentlich Komplottziel.) 3. In den Wirren nach der Ermordung wird auch S ermordet, T wird Regentin und später zur Herrscherin gekrönt. Dies geht nur, wenn P aus irgendeinem Grunde nach der Ermordung diskreditiert wird. Vielleicht werden aber auch T und P zu gleichberechtigten Herrschern gekrönt. Ob sie heiraten, ist dabei nicht vorgegeben.
  23. Nun, die Bardin meiner Gruppe hat gerade ihr erstes magisches Instrukemt bekommen und ist gerade dabei Grad 2 zu werden. Dafür wird sie noch einige Zeit investieren müssen, um das Instrument und die ihm innewohnende Magie zu verstehen... Prinzipiell ist mir der Grad dabei eher unwichtig, es sollte aus einer logischen Spielsituation heraus geschehen. Es sollte halt, wie im übrigen jedes Artefakt, nicht unmotiviert herumliegen. ("Ihr betretet die Höhle und dort liegt eine eierlegende Wollmilchsau herum.")
  24. Nashorn geht aber nur mit Sehen+4! So blind wie die sind... Neben Gorilla wäre vielleicht auch Schimpanse nett. Die sind nicht gar so groß. Neugierig sind schliesslich beide ziemlich.
  25. Kazzirah

    Gerichtstag

    Um mal Hiram zu widersprechen: Gerichtstage finden natürlich öffentlich tendentiell unter freiem Himmel statt. Zumindest im Norden Albas. Schliesslich ist der Grundherr zwar Gerichtsherr, aber letztlich richtet er im Rahmen einer Volksversammlung. (Das wäre zumidest die kelto-germanische Traditionslinie.) Dabei ist der Gerichtsherr durchaus an Regeln gebunden, die des tradierten Gewohnheitsrechts. Offensichtliche Willkür wird leicht mit einem Volksaufstand "belohnt". Der Gerichtsherr kann sich übrigens durch einen Vogt vertreten lassen, der an seiner Statt richtet. Schriftstücken würde ich eher geringe Bedeutung zumessen, zumindest bei der hohen Gerichtsbarkeit, um die es hier ja geht. Bei zivilrechtlichen Fragen spielt das schon eher eine Rolle. Dann muss es aber eine aussagekräftige Urkunde sein. Sie muss von jemandem ausgestellt sein, der dafür auch das Recht hatte. In einfachen Rechtsstreiten eher selten... Kläger ist ein Geschädigter, in seltenen Fällen dürfte auch ein Gemeindeverteter klageberechtigt sein. Die Prozessparteien werden Zeugen für ihre Position beibringen dürfen. In der Regel dürfte die Selbstvertretung vor Gericht üblich sein. Damit haben besser gebildete in der Regel bessere Prozesschancen. Alternativ ist, wie im QB geschrieben noch das Gottesurteil üblich, der Gerichtsherr beschäftigt hierzu einen Gerichtsstreiter... Bei den Todesarten dürfte man eher kreativ sein. Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben ein Recht auf bestimmte Hinrichtungsarten, Adlige z.B. durch das Schwert. Hängen, Rädern, Pfählen dürften ansonsten üblich sein. Hängt elementar von den zu Last gelegten Straftaten ab. Ansonsten gebe ich Hiram recht, Todesurteile dürften eher die Ausnahme sein. Üblicher sind verschiede Formen der "Brandmarkung" oder echter Schadenskompensation. Hinrichtungen finden natürlich normalerweise direkt nach Urteilsverkündung statt. Berufungen gibt es durchaus, es ist nur eine Frage, ob die jeweils nächste Instanz erreichtbar ist. Bei Hoher Gerichtsbarkeit wäre dies der König, bzw. der Gerichtsherr, wenn sein Vogt geurteilt hat. Bei niederer Gerichtsbarkeit findet die "Berufung" statt, wenn der Gerichtsherr in der Stadt ist.
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