Zum Inhalt springen

Kazzirah

Globale Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    5283
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Kazzirah

  1. Das sind alles Kann-Optionen. Letztendlich liegt es an der Interpretation des SL, wie ein NSC zum Sonnenorden steht. Darin kann sich das äußern. Auch darin, dass, wenn Zimmermangel besteht, dem Or eher eines der besseren zur Verfügung steht. Ja, es mag sogar passieren, dass andere Gäste aus diesem Zimmer ausziehen müssen. Und bisweilen mag es sein, dass der Or sich eingeladen fühlen darf. (Allerdings umgekehrt wird auch eher von ihm erwartet, dass er selbstlos die Leute beschützt.) Das hängt von dem Verhältnis zwischen Sonnenorden und Stadtregiment ab. Ist es gut, und offensichtlich, dass der Or Namens des Ordens aktiv ist, dann dürfte er deutlich leichter zum Ziel kommen. Eher im Gegenteil. Von einem Or dürfte meist erwartet werden, dass er um der Sache Willen tätig wird. Ein Or, der um einen höheren Lohn feilscht, ja der es duldet, dass seine Kollegen dies offen tun, dürfte im Ansehen deutlich verlieren. Eher wird der Auftraggeber dann seinen Dank direkt an den Orden ableisten. Der Sonnenorden ist Teil der Kirgh, insofern dürfte das üblich sein. Allerdings sollte erwähnt sein, dass es für Klöster eh üblich ist, Reisende aufzunehmen. Im Orden: Natürlich. Außerhalb: Wenn der Händler sich davon einen Werbeeffekt verspricht, sicher. Zwingend: Nein. Du bist Teil der Kirgh, also stehst du unendlich weit über dem einfachen Volk. Der Sonnenorden ist genuin konservativ. Ein signifikanter Anteil, gerade in den höheren Rängen, ist adlig. Ordenskrieger ordnen sich je nach Herkunft und Rang innerhalb des Ordens in die Adelsstruktur ein. Thaens haben nichts mit dem König zu tun. Der König selbst ist durchaus weisungsbefugt, auch durch einen seiner Stellvertreter. In Clansangelegenheiten mischt sich der Orden nicht (offen) ein. Einen Wunsch des Königs abzulehnen wäre aber mit extremen Prestigeverlust verbunden.
  2. Na ja, man muss das ja nicht exakt gegenrechnen, so wie es in Abenteuern vergünstigte Lernmöglichkeiten gibt, hast du das als Or bei deinem Orden natürlich auch. Die Konditionen hängen eben davon ab, wie nützlich aus Sicht des SL du für den Orden bist. Ich als SL würde dich dann komplett kostenfrei lernen lassen, wobei ich den Sparfaktor subjektiv davon abhängig machen würde, wie viel du in etwa regelmäßig für den Orden tust. Also irgendwo zwischen 1/3 und 2/3. Außerdem ist so ein Orden durchaus ein mächtiger Verbündeter. Und sorry, Respekt sehe ich als ziemlichen Spielvorteil an. Du kannst ihn durch deine Handlungen vielleicht verlieren, aber du bekommst in der Regel erst einmal einen deutlichen Vertrauensvorschuss, den so sonst wohl nur andere Kleriker für sich erwarten können. Alle anderen müssen erst beweisen, dass sie vertrauenswürdig sind.
  3. Ich gehe von einem eher charismatischen Königtum aus. Ebenso alle anderen Fürsten. Das bedeutet vor allem, dass der Nachfolger eines verstorbenen Fürsten aus dessen Verwandtschaft kommen muss. Dies ist nicht zwangsweise der älteste Sohn. Ich denke, der alte Fürst wird bei Zeiten seinen Nachfolger bestimmen, damit der Übergang möglichst konfliktfrei abläuft. Und nein, Dynastien sind nicht zwingend stark. Hier dürfte es vor allem religiöse Motive haben: Die Fürstenfamilie hat den Segen der Götter, solange die den haben, wechselt man auch nicht. Nur ein Abkömmling dieser Familie hat die nötige göttliche Legitimation.
  4. Ein korrupter Or wird sicher mehr herausschlagen können, als üblich. Ob es dem Ansehen des Ordens hilft, ist eine andere Frage. "Zustehen" tun dir vor allem informelle Rechte, von denen auch reichlich Beispiele genannt wurden. Ein gläugiger Albai wird einen Or des höchsten Gottes sicher nicht übers Ohr hauen wollen. Hm, es gibt sicher welche im Sonnenorden, die sagen: Ein ordentlicher Xanskrieger geht zu Fuß!. Aber ja, unterwegs wird die Verpflegung deines Pferdes oft kostenfrei entfallen. Wobei man erwähnen sollte, dass das nicht automatisch die beste ist. Bist du wieder in der Ordensburg, obliegt es deinen Oberen zu entscheiden, ob dir auch weiter zukommt, ein Pferd zu nutzen. Finde ich ein akzeptables, ja sogar recht günstiges Angebot. Ich kenne auch die 10%-Lösung. Wenn du die Gegenstände spendest (was durchaus im Sinne des Ordens sein dürfte, im Gegenteil, als Ordensmeister würde ich bei Kenntnis durchaus mal nachfragen, warum von all dem wertvollen Zeugs denn nichts in den Lagern des Ordens gelandet ist), dann gibt es dafür natürlich keinen Gegenwert. Es ist ein Spende! Von einem Or würde ich erwarten, dass er freien Herzens und mit tiefster Überzeugung, alle wertvollen Funde seinem Orden übergibt. Jeder wertvolle Gegenstand macht Sinn. Abgesehen davon darfst (und solltest) du auch den einen oder anderen wertvollen Gegenstand mal bei einer anderen Einrichtung der Kirgh abgeben dürfen. Auch hier dürfte es von dir erwartet werden. Ramsch dagegen dürfte als Beleidigung der Götter angesehen werden, da es deutlich unter deiner Würde liegt. Eine Spende ist nur dann wertvoll, wenn sie den Möglichkeiten des Spenders entspricht. Und der durchschnittliche Abenteurer dürfte eher am oberen Ende der Erträge liegen. Es dürfte durchaus nur einen sehr kleinen Markt für solche Gegenstände geben. Insofern finde ich das von SL durchaus okay. Wie gesagt, als Or würde ich das, wenn die Gruppe keine Verwendung dafür hat, in der nächsten Ordenskomturei abliefern.
  5. Dann sehe ich, ganz ehrlich, noch viel weniger Grund, warum da ein Allheilung drin sein sollte. Das ist doch eher nur ein Kinkerlitzchen. Wurde es exakt gegengerechnet? Oder gingen pauschal alle Einnahmen an den Orden? Letzteres hielte ich für den Normalfall. Ausbildung wird dann im Rahmen deines Wertes für den Orden gewährt. Natrülich darfst du das, im Gegenteil würde es als unter deiner Würde empfunden werden, wenn du das nicht tätest. Wobei die Betonung liege auf: Eine angemessene Dankesspende an deinen Orden. Offensichtlich selbstsüchtiges Verhalten würde dich (und den Orden) entehren. In solchen Fällen wäre Strafversetzung in eine abelegene Einsiedelei zur Kontemplation angemessen. Oder, je nach Schwere, gar der Rauswurf aus dem Orden. Du bist eine Respektsperson, stehst für die Würde und Größe der Götter. Man erwartet ein entsprechendes Verhalten. Wie gesagt, das wäre deutlich unter deiner Würde. Ein Kirghlaird wird auch nicht an jedem Allheilung vollziehen, nur weil er das kann. Der Anlass muss hinreichend bedeutsam sein, damit der sich dazu herabläßt. Ein Sonnenkrieger ist Diener Xans. Wenn du so handelst, wie beschrieben, würde das als entwürdigend wahrgenommen werden. Heilungen obliegen generell eher Priestern, die Vana näher stehen. Du siehst das zu sehr unter dem Regelaspekt. Es handelt sich um eine Wundertat, die sollte ein Diener der Götter nicht einfach mal so anwenden, zumindest nicht, wenn er die Götter ernst nimmt. Du bist ein Diener der Götter. Von dir wird innerhalb des Ordens Gehorsam erwartet. Wenn dein Ordensmeister der Meinung ist, dass Allheilung für dich angemessen ist, dann werden sie dir erlauben, das zu lernen. Wenn er das nicht so sieht, dann übe dich in Demut und bemühe dich, dich würdig zu erweisen. Sieh es auch als Prüfung deiner Würdigkeit. Ein Ordenskrieger sollte nicht zuallererst an seinen eigenen Vorteil denken. Halte ich durchaus für möglich, andererseits sollte es kein Problem sein, in der örtlichen Magiergilde nachzufragen. Im Orden dürfte es aber auch Leute geben, die Erfahrungen mit Orcs haben, an deren Wissen man teilhaben kann. Gerade wegen der militärischen Ausrichtung! Die unterhalten Kaplane, die aber nicht akademisch ausgerichtet sind. Es sind reine Militärgeistliche, die für Waffensegen, die theologische Festigung der Krieger etc zuständig sind. Ansonsten bedarf man der Unterstützung der regulären Kirgh. Na, ihr habt ja nette Sitten. Aber das geht das Thema des Stranges hinaus.
  6. Moderation : Ich hab mal an passenden Ort verschoben. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  7. Das dürfte der klassische Fall für Abenteurer sein. Ich denke, das hängt massiv von den Umständen der Entführung ab, wo, in welchem Rahmen das passiert. Wessen Ehre würde davon verletzt. Wenn sie z.B. aus dem gesicherten Gildengebäude entführt wird, wird erst einmal die Gilde am Zug sein. Wenn sie den Ehrverlust in Kauf nimmt, wird sie Angus um Hilfe bitten. Sonst wird sie erst einmal eigenständig tätig werden, damit der Fall geklärt ist, bevor Angus damit behelligt wird. Natürlich ist davon auszugehen, dass Angus trotzdem frühzeitig davon Kenntnis erhält, nicht zwingend auf formellem Wege. Und auch dann mag es sein, dass er erst einmal dezent eigene Nachforschungen anzettelt, bevor er das an die große Glocke hängt. Findet die Entführung öffentlich statt, also in einem Rahmen, wo man sie nicht geheim halten kann, dann wird alleine schon um der Reputation Angus' Willen zur großen Jagd auf die Entführer geblasen. Das wäre ein Affront gegen alle Beteiligten, den man nicht auf sich sitzen lassen kann. Weiters hängt es natürlich davon ab, wie die Entführer selbst tätig werden, welche Absichten sie erkennen lassen.
  8. Nun, prinzipiell würde ich eine Ordenseinbindung bei jedem Or des Xan erwarten, insofern sehe ich hier keine Sonderstellung Im Falle eines Or mit Armutsgelübde ersetzt in meinen Augen die regelmäßige Spendenpflicht die zu tragenden Unterhaltskosten. Wenn der Or regelmäßig seinen Anteil an den Gruppeneinnahmen bei seinem Orden abliefert, kommt dieser umgekehrt für alle laufenden Kosten auf. Verzichtet der Or innerhalb der Gruppe mit Verweis auf sein Armutsgelübde auf seinen Anteil, würde ich den Orden höchstens einspringen lassen, wenn der Or im direkten Auftrag des Ordens unterwegs ist. Armutsgelübde ist nicht identisch mit einem Einnahmeverbot. Ansonsten wird der Orden davon ausgehen, dass der Or seine Abenteuer aus seinen laufenden Einnahmen bestreiten kann. Gerade für einen religiösen Charakter sollte es selbstverständlich sein, dass Verkrüppelungen auch Zeichen der Götter sein können. Eine Instantallheilung durch den Orden hielte ich für unangemessen. Eine Allheilung muss man sich nun einmal verdienen. Eine Dankesspende ist in jedem Falle angemessen. Es muss ja nicht direkt Gold sein, es kann auch etwas im Gegenwert von 2.000 GS sein. Überteuert halte ich es jedenfalls nicht. Eventuell kannst du dir einen Rabatt verdienen, wenn du nachweisen kannst, dass die Verletzung in unmittelbarem Dienst an Xan (Orcjagd fällt da m.E. erst einmal nicht drunter) zugezogen wurde. Für einen Or wäre auch angemessen, dass er sich ein paar Tage in Meditation zurückzieht, um zu Xan zu beten und um nach Zeichen Xans zu forschen. Grundsätzlich kann man den Verlust eines Auges aber auch als Opfer an Xan ansehen und als Zeichen der Demut gegen die Gottheit. Der Xansorden hat doch gerade einmal 3 Ränge. (Ja, die Hierarchie ist extrem flach. ) Corporael ist allerdings der niedrigste Rang darin. Ob ein Dienst an Vana für den doch sehr xansfixierten Orden ausreichend ist, um deine Qualifikation für einen höheren Rang anzusehen, wage ich zu bezweifeln. Ein einzelnes Abenteuer dürfte da nicht ausreichend sein. Im Ansehen wirst du sicher aufsteigen, allerdings sind solche Taten Dinge, die schlicht von einem Or erwartet werden. Wenn dein Ordensmeister ansonsten auch zufrieden mit deiner Arbeit ist, kann das natürlich als guter Anlass für den Aufstieg gewertet werden. Den Teil verstehe ich nun eher weniger. Der Sonnenorden agiert doch albaweit. Der Rang spielt m.E. nur innerhalb des Ordens eine Rolle. Cossonael werden vermutlich im Kriegsfall kleine Trupps von Ordenskriegern anführen. Sie dürften noch etwas selbstgefälliger nach außen auftreten, als es der normale Sonnenkrieger schon tut. Und im Speisesaal des Ordens wirst du halt an einem priveligierteren Tisch sitzen dürfen. Ansonsten wird man dir wohl etwas mehr Freiheiten einräumen, deine Wege selbst zu bestimmen. Eventuell hast du gar einen eigenen Laufburschen, der dir die Ausrüstung und die Kammer pflegt und einfache Tätigkeiten in deinem Auftrage ausführt.
  9. Im Titel ja, im Eröffnungsbeitrag ging Wolf auf beide Fälle ein. Insofern habe ich den Titel dahingehend erweitert, weil mir persönlich das auch als sinnvoll erscheint, alle möglichen Prüfungen während der Ausbildung zum Magier an einem Ort zu diskutieren. Generell sehe ich es aber auch als sinnvoll an, vielleicht mehr auf die Aufnahme und weniger auf technische Details in Form von Punkteklaubereien einzugehen.
  10. Das "Spezialgesetz" ist in dem Fall das mit dem Handyverbot. Es steht ja auch in keinem Gesetz, dass man das konkret darf, sondern es gilt der Grundsatz: Wenn etwas nicht explizit verboten ist, ist es erst einmal erlaubt. Die genannten Beispiele illustrieren eben, was nicht verboten ist.
  11. Generell wird da jede Gilde ihre eigenen Wege haben. Zur Aufnahmeprüfung: Ich gehe davon aus, dass ein Aspirant von einem Fürsprecher vorgestellt wird. Dies kann ein naher Verwandter, ein anderer Magier, der örtliche Adlige etc. sein. Jeder Gilde wird das Gremium, das die Aufnahme beschließt, anders besetzen. Möglich wäre ein Vorsprechen vor dem Gildenrat, die formelle Erklärung eines Gildenmagiers, den Aspiranten in Lehre zu nehmen, oder Kraft Wassersuppe des Obersten Ausbilders. Eignungskriterien können m.E. auch sehr vielfältig sein: Gesunde Zähne, Sprachgewandtheit, Nachweis eines gewissen Zaubertalents, einfache Intelligenztests, Rigorosa, Instinkt des Prüfers, Höhe der Spende des Gewährsmannes etc. Abschlussprüfungen dürften ebenso zwischen streng formalisiert und "Jung, du kannst jetzt alles, was nötig ist!" sich bewegen. Mittlerer Standard dürfte der Nachweis der Beherrschung eines Zauberspruches sein. Ebenso dürften viele Gilden einen schriftlichen Lebenslauf des Kandidaten verlangen, der den Lehrverlauf zusammenfasst (und natürlich die Ausbilder in gutem Lichte dastehen läßt). Mancherorts mag es auch üblich sein, dass der Kandidat vor die versammelte Gildenmagierschaft (zumindest die, die kommen wollen) gestellt wird und von diesen rigoros befragt wird. (Also jeder anwesende Gildenmagier darf beliebige Fragen stellen, zu jedem beliebigen Thema.) Wobei weniger wichtig ist, ob der Kandidat alles richtig beantwortet hat, als vielmehr, wie er insgesamt reagiert hat. (Hat er den falschen Leuten Paroli gegeben, wirkte er souverän, wie geht er mit Wissenslücken um, etc.)
  12. Wer stellt bitte fest, das solche sachen erlaubt sind Unglaublich. Anwälte, die dem Gericht nachweisen wollen, dass das Gesetz unverhältnismäßig ist. Wobei die Beispiele mehr oder minder ja schon seit Gesetzeserlass kursieren. Das ist das Problem, wenn man Spezialgesetze erläßt, die sind in ihren Auswirkungen dann oft absurd, weil sie eben keinen allgemeinen Rechtssachverhalt klären, sondern mit Scheuklappen agieren. Das ist dann fern jeder Lebenswirklichkeit...
  13. Moderation : Diskussion um Copyright gelöscht. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  14. In der Frage der Fälschung muss man halt auch berücksichtigen, wie wahrscheinlich eine Urkunde von einer fähigen Person auf ihre Echtheit geprüft wird. Schwer zu fälschen sind in der Regel eigentlich nur die Siegel, da dort vieles auch Laien auffallen kann. Inhalt, insbesondere wenn der angebliche Urkundengeber schon lange verstorben ist, ist dagegen viel einfacher "anzupassen". Im Normalfall wird eine Urkunde aber niemals auf ihre Echtheit geprüft, das passiert bestenfalls, wenn es ernsthaft eine Konkurrenzurkunde gibt. Und dann ist noch die Frage, ob sich wirklic jemand findet, der Fehler im Sprachstil nachzuweisen in der Lage ist, vor allem in der Art, dass z.B. auch ein Richter von dem Ergebnis überzeugt ist. Auch ist diese Prüfung zeitaufwändig. Zudem ist der Nachweis einer Fälschung an sich noch gar nichts wert bei der Frage, ob der Inhalt derselben gültig ist oder nicht! Wichtig ist eher die Frage, ob der Inhalt von den Lesern als legitim erscheint oder nicht. Wenn alle überzeugt davon sind, dass Thaen MacSturkopf zurecht in seinem Wehrturm hockt, dann ist es aus Sicht der Betrachter nur legitim, dass er auch eine passende Urkunde in seiner Truhe lagern hat. Wenn sein Urahn Roderic MacSturkopf leider so nachlässig war, seine Eroberung nicht durch seinen Laird bestätigen zu lassen, aber es offensichtlich ist, dass (aus aktueller Sicht) der Laird das sicher getan hätte, wenn er denn gefragt worden wäre, dann ist es akzeptiert, dass MacSturkopf diese Nachlässigkeit seines Ahnen korrigiert. Ältere Urkunden sind schließlich wertvoller als neuere. Thaen MacSturkopf würde wahrscheinlich auch gar nicht bestreiten, dass eine seiner eigenen Urkunde widersprechende Urkunde seines Nachbarn MacGierig gültig wäre, auf der dessen Großvater von seinem Syre bestätigt wurde, ein Anrecht auf jenen Wehrturm zu haben. Thaen MacSturkopf hat nämlich zwei signifikante Vorteile in der Auseinandersetzung: a) Sein als legitim anzusehender Anspruch ist älter b) Seine Urkunde trägt ein viel gewichtigeres Siegel und vor allem c) Er sitzt in dem Wehrturm. Vorsichtshalber wird er aber in einem solchen Fall sich auch von seinem Laird beurkunden lassen, dass sein Anspruch auf den Wehrturm legitim ist.
  15. Pippo Pollina - ciao ciao bambina Patent Ochsner - Chäuer Leerlauf - Hasselhoff D : A : D - Sleeping my day away Fluchtweg - Die besten sterben 2x
  16. Korrekt. Es hindert dich aber niemand daran, dir einfach passende Werte zu überlegen. Das Regelwerk, erst recht das Bestiariums, ist keine Bibel.
  17. Ja. Ein "Diploma" ist eine Urkunde, und damit ist die Kunde von Urkunden die Diplomatik. (Und unsere heutige Diplomatie hat damit zu tun, dass man eben Urkunden ausgetauscht hat.)
  18. Ich kann mir die Existenz eines dem Domesday Book vergleichbaren Schriftstückes in Alba nicht vorstellen, zumindest nicht in der Allumfaßtheit. Der Grund liegt darin, dass der König eben nicht alleiniger Herr über alles Land ist und damit auch nicht Ausfluss aller Landrechte. Die Toquiner sind nicht, wie die Normannen anno 1066, als geschlossener Heeresverband feudaler Ausprägung gelandet, sondern es waren mehr oder minder autarke Clansgemeinschaften, die unter einem gemeinsamen Banner ankamen. Zudem fände ich es, ehrlich gesagt, unter rollenspielerischem Aspekt weniger spannend, wenn es ein einheitliches, universelles Referenzbuch gäbe, auf das sich alle Eigentumsfragen beziehen. Die Pluralität der Rechtsgeber ist doch gerade spannend und Keim für Abenteuer. Anders als Salasar sehe ich Urkunden in Alba nicht als etwas, was jeder ausfertigen kann, auch nichts, was einem Vertrag ähnelte, sondern vielmehr etwas, was von einer Obrigkeit verliehen wird. Urkunden bezeugen einen formellen Rechtsakt durch einen Herren, der einem anderen Rechte gewährt, sie regeln nie etwas unter Gleichen. Sie sollen den Herren davon freihalten, dass der Berechtete zum Nachweis seines Rechts auf die Auskunft des Herren verweisen muss. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, muss eine Urkunde auch einer gewissen, streng formalistischen Form genügen, der Großteil des Textes hat dabei wenig mit dem eigentlichen Rechtsakt zu tun, sondern ist rein formalistisch, wie zum Beispiel die notwendige Anrufung der Götter als Zeugen, die Nennung aller Titel des Urkundengebers, einen, möglichst ausschweifenden Teil über die Herrschertugenden, die Anlass für diese Urkunde sind, die Zeugennennung, Ort und Datum der Ausstellung. Von jeder Urkunde verbleibt natürlich eine Kopie im Besitz des Urkundgebers. Und natürlich bedeutet die Ausstellung einer Urkunde nicht, dass man rein formaljuristisch überhaupt berechtigt gewesen wäre, das darin beurkundete Recht zu vergeben. Bisweilen dient die Beurkundung eines solchen Rechts aber auch der Schaffung dieses Verleihrechtes durch Handlung. So ist es durchaus denkbar, dass der König einer Stadt ein eigenes Recht verleiht, obwohl dieses formaljuristisch eigentlich in Clansbesitz wäre. Oder umgekehrt einzelne Klöster sich bestimmte Rechte erst einmal von allen greifbaren potentiellen Herren beurkunden lassen, damit gar niemand auf die Idee kommen kann, dass sie doch nicht Inhaber dieser Rechte wären.
  19. Ich halte es für evident, dass Urkunden eine hohe Bedeutung haben, da sie nun einmal Rechtsakte "beweisen". Wichtig ist, dass es sich hier nicht um Verträge handelt, sondern eher um die Bestätigung von Rechten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob überhaupt jemand der Beteiligten Lesen und/oder Schreiben kann. Natürlich "weiß" man, was da drin steht. Und der andere wird schon alleine mit der Macht der Siegel beeindruckt. Im Zweifel gilt aber auch da: Masse ist ein gutes Argument! Denn natürlich mag es sein, dass verschiedene Urkundspersonen die gleiche Sache unterschiedlich beurkunden. Ja, es mag sogar vorkommen, dass dies bei der gleichen Person passiert, wenn sie keine gut geführte Schreibstube unterhält. So dürfte es üblich sein, dass man sich existierende Rechte bei jeder sich bietenden Gelegenheit beurkunden läßt. Einfach, um auf der sicheren Seite zu sein. Fälschung dürfte an der Tagesordnung sein. Vor allem, weil man wohl ein anderes Verhältnis dazu hat, was eine Fälschung ist. Die Bedeutung der Urkunde ist die Untermauerung eines (gemeinten) Anspruches. Vielleicht hat die Urkundsperson das ja nur vergessen, auch zu erwähnen, vielleicht meint man das Original verschwunden und will den Betreffenden nicht belasten. Vollständige Fälschungen dürften dabei seltener sein, sie erfordern auch viel Aufwand, üblicher werden Ersetzungen und Ergänzungen sein. Keine Urkunde an sich reicht aber als Nachweis aus. Sie dient alleine als "moralische" Rückendeckung. Die daraus erwachsenen Rechte muss man sich selbst durchsetzen. Man kann immer gut mit einer Urkunde wedeln, meist werden das aber alle Beteiligten tun.
  20. Angesichts des Umstandes, dass der Autor Mathematiker ist, schon merkwürdig. Nur, wenn man mißachtet, dass Begriffe je nach Kontext unterschiedlich belegt sein können, und einem Mathematiker fehlenden Horizont jenseits des Faches unterstellt. Im genannten Regelfall ist es eigentlich eindeutig, dass der mathematische Terminus technicus nicht gemeint sein kann, sondern vielmehr der allgemeine, da dort nicht von Polygonen die Rede ist.
  21. Ich spiele alles, was mir vor die Flinte kommt und nicht bei drei auf den Bäumen ist. Im Zweifel auch Figuren, die irgendwer anders als die in der Umfrag genannten erstellt hat. Ich gebe aber keine Garantie, dass die Figur exakt so gespielt wird, wie der Ersteller intendiert hat, auch hier einschließlich der von mir selbst erstellten Figuren.
  22. Nein, da ist kein Beitrag. Auch nicht verrutscht, wie es scheint.
  23. Also, ich bin in dem Strang jetzt bis Anfang 2009 zurückgegangen, da ist kein einziger Beitrag von dir, der gelöscht wurde. Insofern bin ich etwas verwundert. Kannst du das vielleicht ein wenig präzisieren? Was da gelöscht sein soll? Ich kann es jedenfalls nicht nachvollziehen.
  24. @ Anjanka: Ein Magier hat eine gesellschaftlich herausgehobene Position, ich sehe da weniger Probleme, wenn ein Magier edle Roben trägt, ein Priester darf auch edle Kleidung tragen, wenn es mit seinem Status innerhalb der Kirgh korreliert. So wie im Mittelalter z.B. auch bürgerliche Akademiker edel gekleidet sein durften. @ Arenimo: Wie ich sagte, teile ich deine scharfe Trennung nicht. Abweichungen von der sozialen Norm können in vormodernen Gesellschaften durchaus Handlungen seitens der Obrigkeit nachsichziehen. Gilden z.B. hatten durchaus, auch wenn Prados das Wort nicht mag, disziplinierende Funktion. Jeder Punkt in deiner Liste "sozial" kann durch Gilden bestraft werden, weil es in den Bereich ihrer Regelungsmacht fällt. Recht wird nicht nur durch Gesetze gesetzt. Nicht in vormodernen Gesellschaften, die Gesellschaft setzt Recht. Gesetze sind eine Spezialform darunter, oft gar weniger bindend als das, was du als "sozial" benennst. Und ich sagte auch bereits mehrmals, dass es regional unterschiedlich gehandhabt ist. In manchen Regionen dürfte es eher in deine Definition von sozialer Norm gehen, in anderen ist es wesentlich stärker in deinem Sinne verrechtlicht. Niemand hat hier von einheitlichen überregionalen Regeln gesprochen, sondern nur davon, dass es überall regionale Regeln dazu gibt. Wie ich sagte, sehe ich Gilden als eigene Rechtskörperschaften, diese stellen m.E. Kleidervorschriften auf, so wie es z.B. auch Vorschriften der Polizei gibt, wie ein Polizist öffentlich aufzutreten hat. Da es damals aber m.E. keine echte Grenze zwischen privat und öffentlich gab, gilt das eben nicht nur bei besonderen Anlässen. Natürlich beschließt nicht das Konklave der Herrscher Midgards eine midgardweite Kleiderordnung für Magier. @ Prados: Wir reden allein deswegen aneinander vorbei, weil du auf Spielerebene argumentierst und ich auf Spielweltebene. Da kommt es automatisch zu schwere Mißverständnissen. Deinen Einwurf habe ich m.W. nicht widersprochen, im Gegenteil würde ich das sofort unterschreiben. Nur sehe ich das eben nicht als Thema des Stranges.
  25. @ Arenimo: Das ist pauschal nicht zu sagen, zumal "rechtlicher" Natur in vormodernen Gesellschaften fließend ist. Aber ja, prinzipiell ist es rechtlicher Natur, insbesondere da z.B. Gilden Körperschaften eigenen Rechts sind, gildeninterne Regeln sind durchaus rechtsverbindlich. In meiner Vorstellung gibt es nicht überall einen einheitlichen Rechtsgeber, sondern in Alba z.B. stehen verschiedenen Rechtsträger nebeneinander. Deine Trennung zwischen sozialer und rechtlicher Sphäre kann ich so nicht teilen, die ist m.W. etwas modernes. Die soziale Dimension definiert dort einen Menschen zugleich auch rechtlich und viceversa.
×
×
  • Neu erstellen...