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Kazzirah

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  1. @ obw: In der alten Fassung war diesbezüglich sogar noch weniger erlaubt als in der aktuellen... Aber das nur mal am Rande. Aber, da schon damals festgestellt wurde, dass die Privatsphäre geschützt sein sollte, wurden GEMA, VG Wort und Bild eingeführt, um das pauschal zu regeln. Und nein, das Werk wird durch Abschrift kein neues, es ist nur eine neue Vervielfältigung. Denn das "Werk" an sich ist ein Abstraktum und über den Inhalt, nicht den Träger definiert. Auch ein bildnerisches Kunstwerk wird erst zum Werk über das Abstraktum dahinter. Deine Abschrift erreicht höchstens durch eine besonders künstlerische Form einen eigenen Werkscharakter (und kann als solches wieder geschützt sein). Aber das führt deutlich darüber hinaus. Und nein, für den Autoren ist nicht nur das Recht auf Urheberschaft (Nennung) wichtig, manche, man mag es kaum glauben, leben auch nicht nur von Luft und Liebe, sondern von dem, was ihre Urheberschaft einbringt, und wenn diese nichts einbrächte, würden sie uns nicht mit ihren Werken erfreuen. Der Gesetzgeber greift auch anderswo in das ein, was in deinen vier Wänden vorgeht. Zum Beispiel wenn es um häusliche Gewalt geht. Früher ein Tabu, heute durchaus strafbar. Mag man falsch finden, aber eher nicht dreist. Auch wenn eine Gefährdung anderer durch deine Taten in deinen vier Wänden ausgeht, ist es schon seit eh und je erlaubt, dich daran zu hindern...
  2. Also meiner Meinung nach könnte man das eigentlich nur aus evtl. vorhandener Rechtsprechung ableiten und nicht aus den Gesetzestexten. Das betrifft beispielsweise Rechtsprechung zum Verbreitungsrecht (§ 17), zu Bagatellgrenzen und zum gewerblichen Ausmaß. Ein Richter wird schon allein wegen des Gesamtumfangs und dem fehlenden gewerblichen Ausmaß sagen: LMAA. Ich weiß, du wirst das nicht von Anfang an gelesen haben. Deswegen noch einmal: Ich schrieb schon am Anfang, dass es wohl wegeh Geringfügigkeit keinen Prozess geben würde. Geringfügigkeit bedeutet aber nicht Legalität, sondern Duldung. Das ist juristisch ein Unterschied, wenn auch natürlich weniger faktisch.
  3. Zum Spannungsverhältnis "Verbreitung" / "Vervielfältigung" hilft auch ein Blick ins Gesetz: Es gehen also zwei verschiedene Rechte vom Urheber aus, das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht, die unabhängig von einander vergeben werden können. Es wird auch deutlich, was das gedruckte Buch von der einfachen Kopie unterscheidet. Das eine ist zum Zwecke der Verbreitung geschaffen und darf damit Weiterverbreitet werden, also verkauft, nicht aber vermietet werden. Die Kopie ist nur im Rahmen des außerordentlichen Vervielfältigungsrechtes nach §53 entstanden, unterliegt damit aber nicht dem Weiterverbreitungsrecht. Zu beachten ist auch, dass Beiträge in Zeitschriften eigenständige Werke sind, ein Abenteuer aus der Spielwelt also nicht "nur als Teil eines größeren Werks" gelten, sondern eigenständig ist. Entscheidend für die Frage des Vergriffenseins ist also nicht, ob die Zeitschrift noch erhältlich ist, sondern ob das Werk an sich in irgendeiner Form anderweitig normal erhältlich ist. Dazu zählen auch überarbeitete Artikel! Und weil die Sonderstellung von Subito (bzw, der öffentlichen Bibliotheken) angesprochen wurde: Die bezieht sich aus Deswegen darf ein bibliothekarischer Dienst wie subito Kopien versenden, wenn der Empfänger gemäß §53 in den Besitz dieser Kopien gelangen dürfte. (Wenn du so willst, spart es schlicht den doppelten Versand des Werkes, dass dann durch den Empfänger kopiert werden darf. Schützt letztendlich vor allem den Vervielfältigungsträger. Ja dieser Passus ist auf Drängen der Bibliotheken rein gekommen.)
  4. Das interessante an den Dokumentlieferern ist, daß sie im Besitz des Originals (die Bezeichnung ist eigentlich nicht richtig, ich weiß) sind und nicht der Beziehende. Subito muss allerdings inzwischen auf Verträge mit den Verlegern selbst ausweichen und darf z.B. keine Kopien mehr anbieten, wenn es der Verleger selbst tut. Was mit der Natur des Dienstes zusammenhängt, der ein Dienst der öffentlichen Bibliotheken ist und im Rahmen deren Auftrags tätig ist. Früher konntest du direkt bei den Bibliotheken Kopien anfordern, das haben sie ausgegliedert. Aber das geht jetzt hier an diesem Ort wohl zu sehr ins Detail. An dem Punkt haben sich die Verleger (imho leider) durchgesetzt, zum Leidwesen der Bibliotheken. Falls man es schon als Plagiat ankündigt, ist man schnell geliefert. Aber ein Plagiat aus dem Nichts heraus nachzuweisen, ist schon ziemlich tricky. Unbenommen, ist aber hier gar nicht das Thema. Deswegen sprach ich auch von fließenden Grenzen. Ansonsten wären wohl so circa 95% der Weltliteratur Plagiate von Homer und Co. (Und selbst der hat Stoff "geklaut"). 'Relativ eindeutig'. Nette Umschreibung. Frag mal die Schulen nach dem Paragraphen, frag mal Fachhochschulen und Hochschulen nach dem Paragraphen, frag mal Bibliotheken nach dem Paragraphen, frag mal Dokumentlieferer nach dem Paragraphen, frag mal Google und Co. nach dem Paragraphen, frag mal Online-Videorecorder nach dem Paragraphen, frag mal Ebay nach dem Paragraphen, frag mal Juristen und Richter nach dem Paragraphen. Ich bin mir ganz sicher, daß du eine relativ eindeutige Aussage bekommen wirst. Solche Geschichten glaubt dir nicht mal meine Oma. Man kann auch überinterpretieren. Im Verhältnis zu sonst üblichen Fragen, und insbesondere in bezug auf die hiesige Fragestellung ist es durchaus eindeutig. Nicht in Bezug auf die genauen Grenzen, unbenommen. Ich weiß, Parathion will diese herausfinden. Nur, wo er sie ansetzt, sind sie imho schon lange überschritten und es gibt auch bei wohlwollener Auslegung keine Lesart, die das zuläßt.
  5. Magieregeln sind am Anfang recht kompliziert, zumal sie regelmäßig Standardregeln brechen. Als SL muss ich, schon alleine weil NPCs zaubern können sollten, die Magieregeln halbwegs gut hinbekommen. Hilft leider nichts. (Am Anfang mochte ich die auch nicht, heute durchaus.) Thaumaturgen sind m.E. durchaus nicht für Einsteiger geeignet, das sie wirklich sehr spezielle und teilweise verwirrende Regeln haben. Vor allem weil sich vieles irgendwie ähnelt, aber eben doch völlig anders ist. Daher führt leider nichts daran vorbei: Du wirst dich mit den Regeln auseinandersetzen müssen.
  6. @ Parathion: ad subito: Ja, das hat was mit dem Fall zu tun, denn es erläutert auch, warum sie das nur unter bestimmten Bedingungen und ausschließlich auf Bestellung tun dürfen. Der Punkt "Bestellung" ist der entscheidende. Du darfst keine solche Kopien anfertigen, in dem Verdacht,es könnte jemand benötigen. Nicht einmal Bibliotheken dürfen das! Subito ist ein Bibliotheksdienst. Ich habe auch den zugehörigen Paragraphen in Urheberrecht zitiert, wo das eindeutig drin steht, wer wann zu welchen Zwecken und unter welchen Einschränkungen eine Kopie anfertigen darf. ad Humbodt vs. Knizia: In dem Urteil wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch ein Anleitungstext Schöpfungshöhe haben kann, wenn der Text über eine reine Durchführungsanweisung hinausgeht. Das tut das Midgardregelwerk eindeutig, indem es z.B. die Umwelt beschreibt und Geschichten erzählt. ad Extrembeispiel: Wie Bloxmox sagte, haben wir es dann mit einem Plagiat zu tun, weil das Vorlagewerk Schöpfungshöhe hat. ad Grenzen: Die Grenzen sind fließend. Der Rahmen ist im Gesetz vorgegeben und eigentlich relativ eindeutig. Statt "gesunden Menschenverstand" an konstruierte Beispiele zu verwenden, empfehle ich den Blick in den Gesetzestext. (Tipp: §53 ist relevant.)
  7. Ich glaube auch, dass sich der SL mal eingehender mit den Magieregeln auseinander setzen sollte. Feuerball braucht z.B. meist doch einige Zeit, um sinnvoll eingesetzt zu werden. Meist stehen da nämlich noch Leute der eigenen Seite im Weg. Und außerdem entsteht das teil auf einem Feld direkt neben dem Zauberer und bewegt sich nicht gerade schnell über das Feld. Während dieser Zeit muss der Zauberer sich auch noch voll auf dem Feuerball konzentrieren und nimmt er Schaden, ist die futsch und das Teil geht hoch. Kann böse Aua auf der falschen Seite machen. Bei Thaumaturgen sieht es ebenso danach aus, dass da einige essentielle Regeln überlesen wurden.
  8. Der Stand spiegelt bei den normalen Midgard Erschaffungsregeln nicht mehr wieder als die Möglichkeiten, die er vor Beginn seiner Karriere wahrnehmen konnte. Es bestimmt zum einen sein Vermögen zu Spielbeginn, zum anderen welche Berufe ergriffen werden können. Dafür sollte ein adäquater Preis festgelegt werden. Sicher, im Laufe des Spiels kann es, je nach Spielleiter, zu Änderungen kommen. Sicher, das Kaufsystem soll nur für die Erschaffung dienen. Daher geht der GURPS-Weg auch imho nicht so einfach, dort würde ein Standeswechsel mit dem Zahlen der entsprechenden CP spieltechnisch dokumentiert. Natürlich kann man Baselines beliebig festlegen, sie sind künstlich. Trotzdem sollte man auch an den Benutzer denken und nicht zu sehr gekünstelte Werte annehmen. Auch darf man eben nicht von Idealfall ausgehen, sondern von den Fällen, wo es gedehnt wird. Und da ist, sorry, die Argumentation: Dann hat er eben 2 SEP verschenkt und wird auf Volk gesetzt, nicht zielführend.
  9. Ich wollte noch die Handwerksquest machen, aber man hat mich zwei Stunden vor der Abschaltung vom Server geworfen. Der komplette, volle bronzene Amboss ist weg. Ich hoffe, sie bekommen das irgendwie gebacken. Ja, das ist sehr sehr unangenehm. Ich fürchte ja, dass das nicht klappen wird. Aber ich wünsche es allen Betroffenen. Ja, sieht gut aus. Ich frage mich allerdings, wofür "mein" Jäger und "mein" Killerzwerg mich jetzt noch brauchen. Oh, spätestens in Angmar brauchen sie Barden, da geht fast nichts ohne. Wir waren vorgestern zu zweit (Waffenmeister und Jäger, beide 50) im Imlad Barachorth unterwegs und sind gestorben wie die Fliegen, gestern mit Barden dazu zwar auch, aber immerhin seltener und ohne Furchteffekt. Die Gegend ist voller Elite+ Mobs...
  10. Oh ja, am ersten Tag war es um Thorins Halle doch recht voll mit Elben und Zwergen mit ziemlich einseitiger Profession. Aber der Runenbewahrer hat im Team mit dem Hüter viel Spaß gemacht. (Trotz des Anzeigebugs, dass mein RB angeblich zu weit vom Ziel weg wäre, aber trotzdem Schaden gemach wurde. ) Aber ja, wir machen jetzt auch erst einmal die Bücher mit den "alten" Chars weiter. Bis meine Sippenleitung ganz Eregion kartographiert hat und die Bugs raus sind. @ Handwerks-EP: Da bin ich zum Glück von verschont geblieben, da ich nur noch als Goldschmied nicht Großmeister war, und selbst da zum Glück im gelben Bereich. Die verschwundenen Chars haben sich, soweit ich mitbekommen habe, wiedergefunden. das Chaos war wohl bei den LTAs größer, die waren nämlich nicht frei geschaltet,und die Leute durften dann für den gleichen Preis für ein Jahr abschließen. Wurde aber schnell und kompetent behoben. Zumindest in den Fällen, von denen ich gehört habe. Das neue Tugendsystem finde ich im übrigen spannend. Aber Jäger scheinen wirklich sehr profitiert zu haben. Ich kann jetzt sogar aus dem Lauf schießen und dabei kaum Fokus verlieren.
  11. @ Parathion: Hast du dir einmal die Mühe gemacht, dir den Gesetzestext durchzulesen, bzw. den Link zu subito_doc.de? Der betreffende Paragraph ist eigentlich relativ eindeutig. Zeige mir bitte mal den Paragraphen im Urheberrecht, aus dem du deine Erkenntnis des Veräußerungsrechts ziehst. Du argumentierst rein nach Gefühl und ignorierst unsere Einwände, verschanzt dich hinter dem Zitat von der VG Wort, das aber mitnichten auch nur im Ansatz das beinhaltet, was du behauptest. Zu deinem Copyshop-Beispiel: Du beauftragst, wie von Gesetz vorgesehen, den Laden damit, dir Kopien von einem augenscheinlich legal in deinem Besitz befindlichen Werk. Steht genau so im Gesetz. Der Copyshop müßte, wenn du den Auftrag dann doch nicht erfüllst, die Kopien vernichten, da er ohne diesen Auftrag die Kopien nicht anfertigen darf. Er darf sie nicht an jemand anders verkaufen. Wo, bitte sehr, liest du bei der Seite der VG Wort, dass du Eigentumsrechte, insbesondere Verwertungsrechte an Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken bekommst? ad Spiele und Urheberrecht: Ich nehme an, du hast den Fall nur von Hörensagen mitbekommen. Denn du hast den Fall hier verzerrt wiedergegeben. Der Humboldt-Verlag hat ein Kompendium von Würfelspielen herausgebracht, in denen auch aktuelle Würfelspiele vorgestellt werden, nicht aber Regeltexte wörtlich zitiert wurden. Reiner Knizia sah seine Urheberrechte beschnitten, da sein Spiel "Heckmeck am Bratwurmeck" nach dieser Beschreibung seindeutig spielbar war. Das urteil hat hier festgestellt, dass die Anleitung in diesem Falle als Gebrauchsanleitung zu werten ist und keine eigene schöpferische Höhe hat, was vor allem auch dara liegt, dass sie äußerst kurz ist und in ihrer Form keinen eigenen schöpferischen Wert hat. Das Spiel an sich ist als Idee nicht zu schützen. Die spezielle materielle Ausführung im übrigen bisweilen schon. Wie unterscheidet sich ein Rollenspiel-Regelwerk nun von dem Regelwerk von "Heckmeck am Bratwurmeck"? Nun, es ist ein schriftliches Werk von gewissem Umfang, es ist nicht alleine ein Gebrauchstext, sondern hat auch einen literarischen Wert. Dieser ist geschützt. Du darfst also durchaus (in eigenen Worten) über die Inhalte (=Ideen) schreiben, nicht aber den genauen Wortlaut benutzen (außer in den relativ engen Grenzen des Zitatrechts innerhalb des Urheberrechts.
  12. Der Grund, warum die "Baseline" auf einem Stand liegen sollte liegt ganz pragmatisch daran, dass jede Spielfigur einen haben muss. Es ist also eine Vereinfachung, wenn man nur dann einen Stand bezahlen muss, wenn es nicht der "Standard-Stand" ist. Natürlich, letztendlich ist das reine Konvention. Aber ich finde es sinnvoll, wenn jemand, der es schlicht "vergißt", einen Stand zu wählen, trotzdem einen hat.
  13. @ Parathion: Und wo liest du da heraus, dass du die Kopien verkaufen darfst? Du hast den Gesetzestext gelesen, den ich zitiert habe? Gegen den ersten Satz bei dir sagte ich ja nichts, nur gegen deinen Schluss, dass du Eigentumsrechte damit erwirbst. Das ist nicht der Fall. Dein Zitat deckt das auch nicht. Nicht einmal bei großzügiger Auslegung, im Gegenteil bestätigt es eher meine Aussage.
  14. Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf. Woher hast du diese spannende Erkenntnis? Das, was in der Kopie an Geld für die VG Wort (bzw. Bild) drin ist, ist keine Lizenz für die Weiterverbreitung, sondern allein für die private Vervielfältigung und Nutzung. Ursprünglich auch allein deswegen eingeführt, weil man den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften eine Prozessflut ersparen wollte, aber das nur mal am Rande. Das einzige, was dich in einem solchen Falle im Zweifel vor einem Strafprozess bewahrt ist die Geringfügigkeit. Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt? Ja. Und ich habe auch schon Zeitschriftenbeiträge aus Zeitschriften für den privaten Bereich bestellt. Die Aussage der Dame an der Unibib war damals, dass das zwar nicht deren Hauptaufgabe ist, aber man ist ganz klar nicht nur für den wissenschaftlichen Bereich zuständig (einen Bibliothek-Ausweis kann an der Unibib jeder bekommen, ggf. eben gegen eine Gebühr, falls man nicht Uni-zugehörig ist). Ich weiß nicht, wer dir das da genau gesagt hat, also in welcher Funktion sie da sitzt. In den meisten Uni-Bibliotheken hast du gute Chancen, dass das eine Studentische Hilfskraft ist. Universitätsbibliotheken haben genau eine Funktion: Die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit. Privatleute können zugelassen werden, wenn sie ihre wissenschaftlichen Interessen glaubhaft machen. (Was fast immer geht und auch ohne Fragen akzeptiert wird.) Insbesondere Kopien von Zeitschriften sind formal nur dann rechtens, wenn sie augenscheinlich wissenschaftlich (oder journalistisch) begründet sind. Wissenschaft hat innerhalb des Urheberrechts eine Sonderstellung, die aber im neuen Urheberrecht m.W. eher eingeschränkt wurde. Zumindest ist die Zugänglichmachung von Zeitschriftenartikeln arg eingeschränkt. In diesem Zusammenhang recht spannend: Informationen zum Urheberrecht bei Subito, dem Dokumentenversendedienst der Öffentlichen Bibliotheken. Der einzige Punkt im Urheberrecht, der hier eventuell ein Recht auf Kopie bietet ist §53 (2) Nr.4 Dabei gilt aber mindestens eine Einschänkung aus Aber auch hier gilt, dass die Kopie formal beauftragt sein muss, also nicht bereits vorliegen darf und es darf nicht gewerbsmäßig gehandelt werden. Es darf auch nicht mehr als die reinen Reproduktionskosten bezahlt werden. Eine e-bay-Versteigerung fällt da m.E. nicht unter dieses Gebot.
  15. Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt? Ja. Und ich habe auch schon Zeitschriftenbeiträge aus Zeitschriften für den privaten Bereich bestellt. Die Aussage der Dame an der Unibib war damals, dass das zwar nicht deren Hauptaufgabe ist, aber man ist ganz klar nicht nur für den wissenschaftlichen Bereich zuständig (einen Bibliothek-Ausweis kann an der Unibib jeder bekommen, ggf. eben gegen eine Gebühr, falls man nicht Uni-zugehörig ist). Das geht jetzt langsam über as Thema hinaus. Können wir gerne an anderer Stelle vertiefen.
  16. Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt?
  17. Der Strang beschäftigt sich aber nicht mir Diskussionen oder Schwampf um e-bay, sondern um Hinweise auf bestimmte Angebote mit Midgard-Bezug. Es ist kein Diskussionsstrang. Weil der Eigentümer es gesagt hat. Der Strangtitel müßte erweitert werden, ja, aber es wäre systematisch am ehesten der passende. auch wenn fast alles in dem anderen (Urheberrecht und Forum) gesagt worden ist, mindestens so ca. 13 mal, auf beiden Seiten. Manchmal fühlt man sich nur noch müde...
  18. Die Diskussion (an der ich ja selbst beteiligt war) drehte sich aber nicht mehr speziell um e-bay, sondern allgemein um gefühlte Urheberrechtsansichten. Wenn, gehört das in einen Strang zum Urheberrecht. (Wir haben, afaik aber nur einen in Bezug auf das Forum). Wir haben mehrfach klar gemacht, dass solche Fall-Diskussionen hier nicht erwünscht sind, insbesondere nicht in Angebotssträngen. Wer Bedarf an einer allgemeineren Diskussion zu dem Thema hat, möge einen entsprechenden Strang in der Müllhalde eröffnen.
  19. Weil MIDGARD immernoch klassenbasiert ist. Wir bauen kein neues System, sondern überlegen, wie man das Charaktergenerierungssystem von MIDGARD in ein Kaufsystem transferieren kann. Am Ende muss also schon ein mit dem MIDGARD-Regelwerk konformer SC herauskommen. Und der definiert sich u.a. durch eine Klasse. Wenn du was anderes entwickeln willst, tue das bitte an anderer Stelle. Die anderen vorhandenen Kaufsysteme können hier höchstens als Steinbruch dienen.
  20. Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen: ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt. Das ist in der Form falsch. Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten. Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?! Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt. Ich habe die Begründung direkt dahinter geschrieben. Das Teil heißt nicht umsonst "Privatkopie". Du darfst die also nicht einfach so weiter verkaufen. Vor allem darfst du nicht einfach so Gewinn damit machen. Auch dein CD-Brenner hat eine Pauschalabgabe für GEMA, VG Bild und VG Wort. Die umfaßt aber eben kein unumschränktes Verwertungsrecht, sondern allein die Möglichkeit der Privatkopie. Damit ist gedeckt, die Dinger an Freunde zu verschenken, nicht aber der Handel auf e-bay. Probier's aus, stell eine von dir kopierte CD bei e-bay rein. Du kannst mit anwaltlicher Post rechnen. Nach deiner Argumentation dürfte ich einfach so ein beliebiges Werk kopieren und dann weiter verkaufen. ich düfte also z.B. meine Bücher einscannen (gab es ja auch Gebühren für VG Wort) und die pdfs dann im Internet vertreiben. Hab ja für bezahlt. Die Bibliotheken würden sich was freuen! Das wollen die schon seit Jahren tun. Nichts schützt die wertvollen Bücher besser, als sie online zugängig zu machen. Sorry, nein, das geht eben nicht. In bestimmten Fällen ist die Weitergabe von solchen Kopien legal. Es mag sein, dass das in dem hier betrachteten Fall so ist. Er erscheint mir grenzwertig. Es hängt m.E. vor allem davon ab, ob der Händler juristisch als gewerbsmäßig handelt und mit welchem Wert die restlichen Artikel antiquarisch gewertet werden. Ein weiteres Problem sind die Abenteuer, von denen eine abgewandelte, erneuerte Fassung erhältlich sind. Die sind nämlich nicht wirklich vergriffen. (Außer der Käufer macht geltend, dass er am Inhalt selbst gar nicht so sehr interessiert ist, sondern allein an der Form. Zum Beispiel aus wissenschaftlichen Interessen.) Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.
  21. Was du imho verwechselst ist: gleiche Wahrscheinlichkeit mit gleichen Kosten. Ein Zufallssystem läßt sich eben nicht 1:1 als Kaufsystem abbilden. Letztendlich mußt du beim Stand, willst du die Wahrscheinlichkeiten halbwegs abbilden, die Kostendifferenzen zwischen den einzelnen Schritten annehmen. Also z.B. K(A) - K(M) = 4 x (K(M) - K(V)). Verschiebungen durch Klassen sind unnötig. Das regelst du hier einfach darüber, dass bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden. Also: Ein Wa kann nicht Stand:Adel kaufen. Die Herausforderung bei der Abbildung ist aber, dass Midgard mit verchiedenen Kategorien arbeitet, wodurch die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Du brichst diese Kategorien vollständig auf. Daher kannst du die einzelnen Elemente nicht nur nach ihrem Spielwert betrachten, sondern mußt auch ihre Wechselwirkung mit dem SEP-Gesamthaushalt beachten. Dur darfst nicht vom Idealfall ausgehen, sondern mußt es mit Extremfällen abprüfen. Die Frage beim Stand ist also: Wie sorge ich dafür, dass die Wahl eines höheren Standes wirkliche Auswirkungen auf meine Charakterentwicklung hat. Oder: Warum sollte ein Spieler Volk statt Mittelstand wählen oder vice versa.? (Die beiden bieten relativ wenig Unterschiede von den Auswirkungen her. Warum sollte ein Spieler statt unfrei bzw. Adel einen der beiden mittleren Stände wählen?
  22. Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen: ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt. Das ist in der Form falsch. Auch die Abgaben an die VG Wort decken nur die pauschalen Kozessionsabgaben für den Privatgebrauch ab. Wenn er regelmäßig und in größerem Volumen bei e-Bay handelt, ist das schon mal ziemlich dicht an gewerbsmäßigem Handel. Auch ein Pakethandel hilft da nicht zwingend weiter, ebenso nicht das von Nanoc vorgeschlagene "als Dreingabe". Okay, in dem speziellen Fall dürfte Nanocs "Dreingabe" funktionieren, da der Rest definitiv kein Scheingeschäft ist. (Das berühmte Beispiel: "Ich verkaufe ein Bild gemalt von meiner Tochter und als Dreingabe gibt es noch einen Account bei WoW"). Ohne Makler (e-Bay) dazwischen, wäre es sicher einfacher. Und mit einem anderen Einstiegspreis vielleicht.
  23. Es ist auch müßig, hier darüber zu diskutieren. Ob und wie Elsa dagegen vorgeht, sollte ihr allein überlassen sein.
  24. Ähm, das gehört bei guten PGern durchaus zu den üblichen Optimierungsmethoden. Nach dem Motto: Was braucht ein Krieger Zt? Da nimmt man in den nicht benötigten Eigenschaften den niedrigsten erlaubten Wert, um mehr für die "sinnvollen" zu haben. Die Kosten für den Stand erscheinen mir im Verhältnis zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Punkten deutlich zu gering ausgefallen zu sein. Unter Optimierungsgesichtspunkten verliere ich nichts, wenn ich den größtmöglichen Wert (Adel) kaufe. Im Gegenteil, ich gewinne, weil ich mehr Ressourcen bekomme. Ich würde die Kosten mindestens verdreifachen. Wenn sie weiter so billig bleiben, sollten sie mit anderen beliebten (aber billigen) Eigenschaften in einen Pool gelangen, so dass man nicht zu viel davon kaufen kann.
  25. Wieso werden sie dadurch bevorzugt? Sie müssen ja weiter einzeln zahlen. Nur können sie halt nicht so einfach optimieren. Wer alle Vorteile haben will, muss halt entsprechend viel dafür zahlen. Der einzige Unterschied ist der, dass man nicht billig an z.B. 20 LP kommt. Ich sehe da wirklich keine Bevorteilung. Es schränkt nur das Optimieren (etwas) ein.
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