Ganz kurz, da ich gleich los muss:
Wenn Ihr davon sprecht, dass das Land dam König gehört, dann müsst Ihr zunächst unterscheiden zwischen dem Amt und der Person. Das Land gehört dem Amt des Königs, nicht der Person, die daher auch nicht machen kann, was sie will. Im allgemeinen sind die Regeln in Gesetzesform in einer althergebrachten Verfassung festgelegt. In Frankreich und Belgien (noch bis auf den heutigen Tag) z.B. handelt es sich um die Lex Salica, die so fest verankert war, dass selbst Ludwig XIV. nichts dagegen ausrichten konnte und sich ihr unterwerfen musste.
Desweitern gibt es oftmals, besonders in germanisch geprägten Reichen, so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. Im europäischen Mittelalter gab es durchaus Adlige, die ihr Lehn (das offiziell der Krone gehörte und eben nicht ihnen) als Eigentum ansahen. Der König hatte ihrem Selbstverständnis nach eben nicht das Recht es ihnen zu entziehen. Sollte er es dennoch machen wollen, brauchte er schon gewichtige Gründe und die Unterstützung im Reich, wie z.B. im Falle Heinrich des Löwens 1180.
In den meisten Fällen werden die Adligen aber zusammenhalten, da sie sonst ihren eigenen Besitz gefährden.
Bei unseren Nordlichtern dürfte es sich aber weniger um ein Lehn handeln, als vielmehr um Clansbesitz, so dass der König nicht unbedingt Anspruch darauf erheben kann. Die Ämter hingegen sind wohl schon Lehnämter.
Im Süden hingegen dürfte es Land gben, das dem Königreich (nicht den MacBeorns) gehört und als Lehn vergeben wird.