Es wäre nach §823 BGB möglich, was auch schon von einem Gericht festgestellt wurde.
Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp unzulässig. Das Urteil führte dazu, dass einige Arbeitgeber/Gewerkschaften auch die Anweisung gaben, das WhatsApp nichts auf Firmensmartphones zu suchen habe,