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Beiträge von Pandike Kalamides
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Zaubern fehlt allerdings ebenso wie Abwehr und Resistenz in den Tabellen 5.1 und 5.2 (DFR S. 292ff.), die gemäß S. 281 die Lernkosten für alle allgemeinen Fertigkeiten enthalten sollen.Wobei das Zaubern eine allgemeine Fertigkeit ist (DFR. S. 195) und daher das erfolgreiche Zaubern 5 AEP geben müsste.Beidhändiger Kampf und Fechten scheinen aber auf jeden Fall allgemeine Fertigkeiten zu sein, so dass jeder Treffer mit einer dieser Angriffsarten zusätzlich zu den KEP noch 5 AEP einbringen müsste - was natürlich Unsinn ist.
Soweit ich sehe, bietet das Regelwerk nirgends eine klare Definition von "allgemeine Fertigkeiten" an. Für die EP-Vergabe würde ich es aber so regeln, dass "allgemeine Fertigkeiten" genau jene sind, bei denen die Praxispunktvergabe über einen zweiten Erfolgswurf und nicht über die 20er-Regel erfolgt (vgl. auch die Verwendung des Begriffs auf S. 277, 2. Abschnitt linke Spalte). Dies scheint mir die Intention des Regelwerks am besten wiederzugeben.
Gruß
Pandike
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Das ist falsch: "Fähigkeit" ist laut Glossar gleichbedeutend mit "Fertigkeit" (DFR S. 342).Bedenke bitte den Unterschied zwischen "Fertigkeit" und "Fähigkeit": Bei einer Fertigkeit handelt es sich um einen klar definierten regeltechnischen Begriff, der sich untergliedert in unterschiedliche Typen (z. B. allgemeine F., Waffenfertigkeit, angeborene F.); eine Fähigkeit ist von allgemeiner Natur und schließt in seiner Begriffsverwendung Fertigkeiten ein.Gruß
Pandike
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Hallo Sayah!
Du irrst, da es in Bezug auf die Erfahrungspunktvergabe keine Unterscheidung in allgemeine und Waffenfertigkeiten gibt (siehe DFR, S. 270).
Da man keine EP für den angerichteten Schaden bekommt (siehe DFR) vermute ich wird hier die Fertigkeit Dolch (oder welche Waffe man auch immer verwendet wird) als allgemeine Fertigkeit gewertet. Der erfolgreiche Einsatz einer solchen Fertigkeit ergibt 5 AEP nach Regelwerk. Das scheitert aber daran, dass Dolch eine Waffenfertigkeit und keine allgemeine Fertigkeit ist und somit nicht unter diese Regel fällt...Woher kommen diese 5 AEP für den EW: Dolch? Ist das eine Hausregel?Liebe Grüße, Fimolas!
Warum wird dann eigens betont, dass man AEP für "allgemeine" Fertigkeiten erhält? (DFR S. 267 und 270)?
Gruß
Pandike
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Eben. Und in Tabelle 5.3 werden z. B. Bögen als Grundfertigkeit des BS oder Zweihandschlagwaffen als Grundfertigkeit des BN bezeichnet - gemäß den einzelnen Waffenbeschreibungen ist aber der Langbogen für den BS eine Standardfähigkeit, ebenso wie die Stabkeule für den BN. Der Schluss von der Einordnung der Waffengrundfertigkeit auf diejenige der einzelnen Waffenfertigkeiten ist also unzulässig.Wo ist das Problem? In der Tabelle ist "Kampf ohne Waffen" die Waffengrundkenntnis und die anderen drei Fertigkeiten sind dann die eigentlichen Waffenfertigkeiten. Für alles gilt ein und dieselbe Aufteilung in Grund-, Standard- und Ausnahmefertigkeit. Es ist dieselbe Notation wie Tabelle 5.3 im DFR.Dass der KiDoka Kampf ohne Waffen als Grundfertigkeit lernt, sagt demnach nichts darüber aus, wie es mit Fertigkeiten aussieht, die im KTP-Quellenbuch nicht eigens beschrieben werden (Faustkampf, waffenloser Kampf). Daher gilt - streng nach den Regeln - für diesen Fall weiterhin der Satz aus dem Abschnitt über die Waffenfertigkeiten des KD (KTP S. 148): "Im übrigen gelten für KiDokas dieselben Regeln wie für den Ordenskrieger, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird."
Ich bin aber durchaus der Meinung, dass die Autoren vermutlich wollten, dass der KD den waffenlosen Kampf als Grundfertigkeit lernt, und es nur versäumt haben, dies ausdrücklich anzugeben (vielleicht weil sie derselben - sehr nahe liegenden - Fehlinterpretation der Tabelle 5.3 im DFR aufgesessen sind wie Einskaldir und du).
Gruß
Pandike
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PF haben immer noch den Aspekt "Fruchtbarkeit und Erde" (DFR S. 20. ARK S. 62).
Gruß
Pandike
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Die Fertigkeit Kochen wird im Gildenbrief 52 eingeführt. Der Gildenbrief ist noch erhältlich (z. B. über Branwens Basar).
Gruß
Pandike
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Streng nach den Regeln wohl nicht. Da sie aber Kampf ohne Waffen, Tonfa und YoTenTori als Grundfertigkeiten lernen (KTP S. 250f. und 299), vermute ich, dass einfach vergessen wurde, waffenlosen Kampf noch eigens als Grundfertigkeit zu bezeichnen.Ist waffenloser Kampf Grundfertigkeit für KiDoKa?Gruß
Pandike
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Informationen via Google findet man am ehesten durch Suche nach "Leshy" oder "Leshiye". Hier ist eine Beschreibung aus The Illustrated Encyclopedia of Fairies von Anna Franklin; wenn du dir das Buch beschaffen kannst, findest du dort vielleicht Bilder.
Auf dem Netz scheinen kaum vernünftige Bilder zu finden zu sein; dasjenige, das der Beschreibung im Abenteuer am nächsten kommt, ist wohl noch dieses hier.
Gruß
Pandike
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Nein, da er materialisiert, also im Gegensatz zu anderen Geisterwesen eine (arkane) Körpersubstanz annimmt. In materieller Form kann er sich nicht durch Wände bewegen.Kann sich ein Spuk auch in der Wand manifestieren? und dann einen Überraschungsangriff starten? Natürlich mit einem lauten (ggf. magisch erzeugten) BUUUUHHAAA! Sowas dürfte doch ziemlich in die Knochen gehen...Gruß
Pandike
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Die Idee gefällt mir nicht schlecht; sie würde in der Form allerdings zu einer starken Verzerrung zugunsten der leichteren Waffen führen. Nach diesem Vorschlag betrüge die Differenz zwischen extrem leichten und extrem schweren Waffen 6 Punkte vom EW bei gleichen FP-Kosten, während sie im Standard-Midgard die meiste Zeit nur 2 Punkte beträgt und erst bei höheren Erfolgswerten 3-4 Punkte erreicht.Eine andere Möglichkeit wäre:Man lernt jede Grundfertigkeit auf Normal. Eine Waffe, die schwieriger wie Normal ist, kann man mit -X pro Stufe, eine Waffe die leichter ist wie Normal kann man mit +X pro Stufe, wobei die Klassentypischen Mindest- und Höchstgrenzen nicht unter- bzw. überschritten werden dürfen.
Das nachlernen einer teureren Waffe geht dann über deren originalen Schwierigkeit.
Ich würde daher jeder Waffengattung eine Lernschwierigkeit zuweisen, die sich an der "durchschnittlichen" Waffe der Gattung orientiert, und dann für die leichteren und schwereren Waffen der Gattung nur einen Bonus bzw. Malus von 1 vergeben. Z. B.:
Stichwaffen: sehr leicht
Dolch: +1
Kurzschwert, Ochsenzunge: +0
Fuchtel, Rapier: -1
Einhandschwerter: normal
Krummsäbel: +1
Anderthalbhänder*, Langschwert: +0
Einhandschlagwaffen: sehr leicht
Keule: +1
Handaxt, Kriegshammer, Streitkolben: +0
Streitaxt, Schlachtbeil*: -1
Spießwaffen: leicht
leichter Speer: +1
Stoßspeer: +0
Lanze: -1
Zauberstäbe: leicht
Magierstab: +0
Magierstecken: -1
Wurfspieße: extrem leicht
Wurfspeer, Wurfspieß: +0
Speerschleuder: -1
Bögen: normal
Kurzbogen: +1
Bogen: +0
Kompositbogen, Langbogen: -1
*Einhandangriffe mit Anderthalbhänder oder Schlachtbeil würde ich unter diesem System mit der entsprechenden Fertigkeit für die einhändige Waffengattung, nicht für die zweihändige, durchführen lassen.
Dies bildet die Verhältnisse der Waffen untereinander zwar nicht zu 100 % ab (wie das der ausgezeichnete Vorschlag von Nixonian tun würde), kommt dem aber recht nahe und ist sehr einfach zu handhaben.
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... oder durch eine Glaswand, oder durch ein Gitter.
Gruß
Pandike
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Stimmt. Tut mir Leid.
Ich entnehme deiner Formulierung, dass du mit meiner Regelung nicht einverstanden bist, was dein gutes Recht ist, nur man könnte das auch freundlicher schreiben.
Das ist Unsinn. Dann könnte eine Figur auch nicht von mehr als zwei Einhandkämpfern angegriffen werden.-meine Regel: ein Kämpfer kann mit seiner Waffe dann ungehindert angreifen, wenn auf allen Feldern frei von Hindernissen sind, auf denen er Gegner angreifen könnte. Ausgenommen davon sind stechend eingesetzte Waffen.und
Das habe ich dann wohl tatsächlich falsch verstanden. Mit "Hindernissen" meintest du also nur Wände etc., nicht aber andere Figuren? Wenn auch andere Figuren als Hindernisse zählten, könnte in der folgenden Situation keiner der Beteiligten angreifen, was mich zu meinem Kommentar verleitet hat:Eines musst du mir nun noch erklären: was hat die Frage ob man ungehindert angreifen kann, damit zu tun von wievielen Gegnern man angegriffen wird?Das ganze war also eine Antwort auf deine Frage hier, was ich nur ungenügend gekennzeichnet habe:
im DFR heißt es über zweihändige Hiebwaffen, Kampfstab und Peitsche, diese seien aufgrund des beanspruchten Raumes "für Auseinandersetzungen in engen Gängen [...] kaum geeignet" (DFR S. 231).
Nun scheinen mir die Regeln dies aber nicht wirklich umzusetzen. Gemäß Abbildung 4.14 (DFR S. 231) kann ein Kämpfer mit einer der genannten Waffen auch Gegner angreifen, die links oder rechts neben ihm stehen. Er kann sich in einem engen Gang also ganz einfach mit dem Gesicht zur Wand stellen und normal angreifen. Zur Illustration (x sind Wände, a ist der zwei Felder einnehmende, nach rechts schauende Kämpfer, o sein Gegner:
.a.
boc
.d.
Trotzdem finde ich deine Regel (die wohl offensichtlich eine Hausregel ist) wenig sinnvoll, da sie ja auch den Einsatz von z. B. Einhandschwertern und -schlagwaffen in 1 m breiten Gängen verhindert (und in 2 m breiten Gängen nur zulässt, wenn man sich an die Seitenwand lehnt). Das scheint mir deutlich übers Ziel hinausgeschossen.
Gruß
Pandike
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@Prados: Danke für deine durchdachte Antwort. Das mit den vier Zweihandkämpfern ist ja nur ein Nebenschauplatz; wahrscheinlich werde ich es erlauben, aber hoffen, dass es kaum zu solchen Situationen kommen wird. Den seitlichen Angriff in Gängen werde ich (mit leichten Bauchschmerzen) bei Kampfstab und wohl auch Peitsche (bei denen nicht von einem Ausholen die Rede ist) uneingeschränkt erlauben, bei zweihändigen Hiebwaffen nur bei ausreichender Ganghöhe.
(Alternativ liebäugele ich mit einer einfachen Hausregel: generell WM-2 auf Angriffe auf die seitlichen Felder des Kontrollbereichs, mit allen Waffen. Das hätte nicht nur die erwünschte Benachteiligung von zweihändigen Hiebwaffen, Kampfstab und Peitsche in engen Gängen und großen Überzahlsituationen zur Folge, sondern würde gleichzeitig die von Einskaldir beschriebene unentrinnbare Zange verhindern, bei der man einen taktischen Vorteil erhält, indem man sich - realistisch gesehen - ungünstiger platziert. Aber ich versuche Hausregeln möglichst zu vermeiden.)
Aber eine solche Regel gibt es eben nirgends, das ist ja gerade das Problem. Dass es "für dich nicht passt", begründet noch keine Regel.Für mich passt es nicht zur Beschreibung der zweihändigen Kampfweise, wenn nicht genügend Platz zum Ausholen da ist. Das Argument, man könne ja auch über Kopf ausholen, ist für die Frage des Realismus sicher berechtigt. Aber damit kann nicht gegen die Regeln argumentiert werden.
Das wäre eine mögliche, wenn auch wacklige, Interpretation des Bildes - ich würde allerdings erwarten, dass eine solche Regel auch ausformuliert wird. Zudem zeigt das Bild allenfalls, dass, wenn man das eine Feld vor einem angreifen will, das andere frei sein muss. Man kann daraus auf keinen Fall schließen, welche Felder frei sein müssen, wenn man ein seitliches Feld angreift.Der Platzbedarf um einen Gegner herum ist deutlich in Abb 4.15 zu sehen. Auf den beiden Feldern vor einem zweihändig Kämpfenden muss Platz sein, ich würde hier weder ein festes Hindernis oder eine befreundete Figur erlauben.
Das bezweifelt ja niemand. Aber beim Kampfstab fehlt das Ausholen (das bei zweihändigen Hiebwaffen ja auch die -2 auf Abwehr erklärt), das man als Erklärung dafür heranziehen könnte, dass ein Angriff auf das seitliche Feld nicht möglich ist, wenn die Felder vor dem Kämpfer besetzt sind.Es wird zwar auch gestoßen, aber es ist keine eigene Kampfweise (wie z.B. bei Stangenwaffen). Ein Kampfstab braucht also immer den größeren Platz wie zweihändige Hiebwaffen.
Die Skizzen sind aber offensichtlich nicht erschöpfend. Es ist klar, dass ein einzelner Zweihandkämpfer einen Gegner auch dann angreifen darf, wenn dieser seitlich von ihm steht, und ebenso klar ist, dass zwei ihn aus der folgenden Stellung angreifen können, die nicht Abbildung 4.15 entspricht:-im Regelwerk hat es Skizzen wie man sich um einen Kämpfer mit Zweihandwaffe gruppieren kann und es hat Skizzen wie sich Kämpfer mit Zweihandwaffen um Gegner aufstellen können. Wenn die Spieler fragen, verweist du auf die Regeln und zeigst ihnen die Skizzen.aaobb
Während man bei Abbildung 4.15 plausibel machen kann, warum keiner mehr hinzukommen kann, ist das bei obiger Situation m. E. sehr schwer.
Das ist Unsinn. Dann könnte eine Figur auch nicht von mehr als zwei Einhandkämpfern angegriffen werden.-meine Regel: ein Kämpfer kann mit seiner Waffe dann ungehindert angreifen, wenn auf allen Feldern frei von Hindernissen sind, auf denen er Gegner angreifen könnte. Ausgenommen davon sind stechend eingesetzte Waffen.
Wie gefällt dir dann Folgendes:Wenn ich mir vorstelle, dass vier Kämpfer mit Bihändern ein Feld umringen und gleichzeitig zuschlagen, komme ich nicht umhin zu befürchten, dass sie sich aufgrund der Länge ihrer Waffen auch gegenseitig gefährden.a...b
.a.b.
..o..
.c.d.
c...d
Hier können die Bihänderschwinger einander unmöglich verletzten, da sie einander mit ihren Waffen gar nicht erreichen könnten - und der arme Kerl im Zentrum darf nicht einmal einen von ihnen angreifen (solange er keine lange Spießwaffe hat).
Kampftaktik ist schon etwas Feines.
(Oh, und in einigen alten Abenteuern gibt es diagonal verlaufende Gänge. Die sind lustig ...)
Gruß
Pandike
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Aha. Und welche zwei der vier dürfen dann angreifen? Die beiden schnellsten? Und die anderen beiden müssen passiv bleiben, obwohl sie eigentlich in legaler, unbehinderter Angriffsposition stehen? Und wie erkläre ich das den Spielern?Ich sehe da keinen Widerspruch. Du kannst nur nicht aus dem Spezialfall für eine Figur (Angriff auf das seitliche Feld im Kontrollbereich) eine Situation für vier Angriffe auf einen einzelnen Gegner konstruieren, das schließen die Regeln aus.Aber eigentlich ist mir (da ich in meiner Gruppe damit konfrontiert bin, während das andere Problem bis jetzt eher theoretischer Art ist) die Frage nach dem Einsatz in engen Gängen wichtiger: Teilen alle Prados' Ansicht, dass hier die (m. W. in den Regeln nirgends definierte) "Ausholmöglichkeit" entscheidend ist und dass es von der Beschreibung der Waffe abhängt, ob diese gegeben sein muss? Gelten nur Wände als Hindernisse oder auch andere Figuren (so dass Kämpfer mit zweihändigen Hiebwaffen die seitlichen Felder des Kontrollbereichs - außer bei einem Rundumschlag - nur angreifen können, wenn vor ihnen niemand steht)? Muss ein solches Ausholen zwingend über die vor dem Kämpfer liegenden Felder geschehen - könnte es nicht auch über den Kopf des Kämpfers stattfinden? Ist der Einsatz eines Kampfstabes in der beschriebenen Situation erlaubt, da mit ihm ja ausdrücklich auch Stöße möglich sind?
Gruß
Pandike
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Ja. In dem Abschnitt, an den du dich erinnerst und aus dem ich oben mehrfach zitiere, scheint es (wie oben ausgeführt) einen Widerspruch zu geben.oder habe ich dich falsch verstanden?Gruß
Pandike
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Wird diese "Ausholmöglichkeit" nur durch Wände und ähnliche feste Objekte verhindert oder auch durch andere Spielfiguren (freundliche oder feindliche)? Kann der nach oben schauende a in den folgenden Situationen (entsprechend Abbildung 4.14) o angreifen?Vergleiche die Beschreibungen der Waffen. Mit einem Bihänder kann beispielsweise nicht gestochen, sondern nur geschlagen werden. Ein Angriff zur Seite, der ohne Ausholmöglichkeit geführt wird, so wie du es vorschlägst, könnte aber nur stechend erfolgen. Die angesprochene Angriffsweise ist also nicht möglich..pq.
oaa.
.pq.
oaa.
Wenn der folgende Kampf nicht zwischen Wänden, sondern auf freiem Feld ausgetragen wird, sind die Ausholmöglichkeiten ja gegeben; können (entgegen der Aussage auf S. 231 rechte Spalte oben) alle 4 Kämpfer o angreifen?
..a..
..a..
bbocc
..d..
..d..
Gruß
Pandike
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Hallo,
im DFR heißt es über zweihändige Hiebwaffen, Kampfstab und Peitsche, diese seien aufgrund des beanspruchten Raumes "für Auseinandersetzungen in engen Gängen [...] kaum geeignet" (DFR S. 231).
Nun scheinen mir die Regeln dies aber nicht wirklich umzusetzen. Gemäß Abbildung 4.14 (DFR S. 231) kann ein Kämpfer mit einer der genannten Waffen auch Gegner angreifen, die links oder rechts neben ihm stehen. Er kann sich in einem engen Gang also ganz einfach mit dem Gesicht zur Wand stellen und normal angreifen. Zur Illustration (x sind Wände, a ist der zwei Felder einnehmende, nach rechts schauende Kämpfer, o sein Gegner:
xax
xax
xox
1. Gibt es einen Passus in den Regeln, der das verhindert?
Wenn nein, wie ist das vereinbar mit der Aussage, dass eine menschengroße Figur höchstens von zwei Kämpfern mit zweihändigen Hiebwaffen, Kampfstab oder Peitsche angegriffen werden kann (DFR S. 231)?
Nehmen wir an, der Angegriffene stehe auf einer Gangkreuzung, während ihn aus allen vier Gängen Figuren mit zweihändigen Hiebwaffen angreifen wollen; dabei schaut a nach rechts, b nach oben, c nach unten und d nach links:
xxaxx
xxaxx
bbocc
xxdxx
xxdxx
Die Wände kann man sich dabei natürlich auch wegdenken und einen Kampf auf freiem Feld daraus machen.
2. Wie viele (und welche) der roten Kämpfer können hier angreifen?
Gruß
Pandike
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Benachteiligt das nicht Figuren mit hohem Leiteigenschaftswert? Eine Figur mit Gw 70 kann z. B. ab Balancieren +18 von dieser Regel profitieren, eine Figur mit Gw 100 erst ab Balancieren +20? Oder verstehe ich da etwas falsch?Erreicht ein Abenteurer den für ihn maximal möglichen Erfolgswert in einer Fertigkeit, so kann er ab sofort Praxispunkte einsetzen, um einen Wurf auf diese Fertigkeit zu wiederholen.Gruß
Pandike
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Nein, da nicht das Wesen selbst eine finstere Aura hat, sondern der Fluch (ARK S. 112, rechte Spalte unten).In der Spruchbeschreibung steht, dass Heiliges Wort gegen alle Wesen mit einer finsteren Aura wirkt. Damit müssten auch Wesen betroffen sein, die die Aura aufgrund eines Fluchs (oder warum auch immer) haben, oder?Gruß
Pandike
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Da die Fertigkeit sowohl von den Spieldaten her als auch in Teilen ihrer Beschreibung mit der Orakelkunst (KOM S. 55f.) übereinstimmt, würde ich auch dieselben Einschränkungen, welche Fragen zulässig sind, übernehmen. Sonst wird sie in der Tat deutlich zu mächtig (bzw. Spielspaß raubend).
Gruß
Pandike
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Das stimmt so allgemein nicht. Laut MdS dienen Totenbeschwörer in Buluga, im Ikengabecken, in Minangpahit, im Osten KanThaiPans und unter den Akimba auf Serendib "ihren Völkern als Beschützer vor böswilligen Geistern und als Verbindung zu den Ahnen" (MdS S. 172).Warum sollte ein friedlich gesinnter Mensch sich dazu entscheiden, die Totenruhe zu stören oder finstere Kreaturen in seine Welt zu rufen? Eine gewisse negative Grundeinstellung muss da schon vorhanden sein.Ich sehe da keine "negative Grundeinstellung" als Voraussetzung - die finstere Aura haben sie laut ARK S. 113 aber trotzdem. Wenn es sich dabei um kein Erratum handelt und wenn wir nicht annehmen wollen, dass alle diese Totenbeschwörer, die wohlmeinend anfangen, spätestens auf Grad 7 dem Bösen verfallen (wofür ich keinen textlichen Hinweis kenne), dann bleibt uns nur der Schluss, dass eine intrinsische finstere Aura nicht unbedingt auf einen bösen Charakter schließen lassen muss.
Gruß
Pandike
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Klar dürfte sein, dass Reise zu den Sphären nicht den teureren Zauber Entstofflichung duplizieren können soll. Während dieser eine freie Bewegung erlaubt, ermöglicht Reise zu den Sphären nur die Bewegung zu einem vorgegebenen Ziel (MdS S. 216). Daher sollte eine Reise an einen beliebigen ausgewählten Ort mit anschließendem entstofflichtem Herumwandern (im Gegensatz zu Entstofflichung auch noch mit unbegrenzter Wirkungsdauer und ohne Abhängigkeit vom Mond) nicht möglich sein.
Für praktikabel und magietheoretisch sinnvoll hielte ich eine Lösung, die sich an der Beschwörung von Wesen Midgards orientiert (MdS S. 140): Der Zauberer kann eine innerweltliche Lokation festlegen, die in etwa einem Land Midgards entspricht (sofern er über das nötige Wissen verfügt). Dort taucht er an einem zufällig bestimmten Ort auf und kann sich anschließend in entstofflichtem Zustand frei bewegen (wobei ich noch die zeitlichen Einschränkungen von Entstofflichung übernehmen würde). Als entstofflichtes Wesen tut er dies mit seiner normalen Bewegungsweite, nicht mit den 100 km/h einer reisenden Seele.
Gruß
Pandike
Die Rache des Frosthexers
in MIDGARD Abenteuer
Geschrieben
Die Angabe von Auren für Gegenstände ist mit M4 eingeführt worden, so dass das Fehlen einer solchen Angabe im Abenteuer nichts besagt.
Gruß
Pandike