Nein, sehen wir anders. Du "verarbeitest" ja Daten. Nur weil die Daten in einem Langzeitarchiv sind, sind sie ja nicht weg. Das ist keine Möglichkeit sich von der Auskunftspflicht zu befreien, weil die Daten ja dennoch vorhanden sind. Du musst die Daten in Deiner Software historisieren und ggf. vorherige Daten, z.B. Voradressen, mit herausgeben. Sonst könntest Du ja sensible Daten in Backups und Langzeitarchiven "verstecken".