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Raistlin

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  1. Das ist genauso ein Argument wie: "Da viele Kriminelle sich über das Telefon absprechen, ist das Telefon kriminell und gehört verboten." Das Problem bei den Tauschbörsen ist halt, daß Du an der Datei selbst nicht erkennen kannst, daß es eine rechtswidrige Vorlage ist. Es wird ja auch durchaus viel legales Material über Tauschbörsen verbreitet. Die MI/FI will aber den Leuten weis machen, daß alles, was mit Tauschbörsen zu tun hat kriminell ist. Das stimmt schlicht nicht. Natürlich ist es schädlich, wenn die Filme schon vor dem Kinostart im Netz stehen. Natürlich geht der MI/FI da Geld verloren. Aber das ist bei weitem nicht so viel, wie die Eintreiber dort uns Glauben machen wollen. Dort wird jede unberechtigte Kopie als entgangenes Geld gerechnet. Aber auch wenn jemand 100 Dateien herunter lädt, heißt es doch nicht, daß er diese 100 Stücke auch gekauft hätte. Er hätte vielleicht 2 oder 3 Stücke gekauft, und oft genug tut er das ja auch, weil das Stück gut ist. Da ist kein Verlust für die MI/FI zu sehen, der die Vorgehensweise der MI/FI rechtfertigt. Am Besten wären wohl pauschale Abgaben auf Internet-Verbindungen, und Peer-to-Peer Netzwerke pauschal über GEMA, etc. zu vergüten. Da wäre dann ein Beitrag von 1-5€ pro Monat pro Internet-Anschluß pauschal fällig. Dazu kommen noch die Abgaben auf CD-Brenner, Drucker, PCs, Scanner, etc. und die MI/FI bekommt den Ausfall ersetzt und hat zusätzliche Werbung für ihre Produkte, die nicht einmal etwas kostet. Das wäre imho ein wesentlich gangbarerer Weg auf lange Sicht, als es der aktuelle konfrontationskurs der MI/FI mit ihren Kunden ist. Oder läßt Du Dir gerne von Deinen Lieferanten vorwerfen, daß Du ja eigentlich kriminell sein könntest, und sie sich mit allen Mitteln vor Deinen Machenschaften schützen müssen, damit Du auch ja wirklich kriminell wirst, wenn Du den Schutz umgehst, und Du das auch noch über die Produktkosten bezahlen mußt?
  2. @Belchion: Natürlich hast Du da recht, daß es um den nicht-öffentlichen Bereich geht. Mit "gewerblich" habe ich da definitiv zu kurz gegriffen. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen im UrhG, und dazu zählen halt auch die Privatkopierer - natürliche Personen, die zum eigenen Gebrauch ohne Erwerbszwecke kopieren. Solange die Vorlage zur Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig ist, ist die Sache ja keine Straftat mehr, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Es ist ja auch eine öffentliche Wiedergabe eines Werkes erlaubt, wenn der Urheber dafür eine angemessene Vergütung erhält. Aber auch hier kann man wohl trefflich streiten, was dort angemessen ist, was wiederum aber kein Strafprozess wäre. Nichtsdestotrotz sind illegale Kopien sicher ein Problem für die Urheber. Aber deshalb gleich alle Kopien und alle Tauschbörsen zu kriminalisieren, wie es von der MI/FI betrieben wird, ist völlig überzogen und führt letzten Endes wohl nur zu erhöhter Kriminalität und sinkenden Umsätzen. Und gegen diese Politik sollte man auch ganz klar Stellung beziehen.
  3. Köln ist ziemliche Diaspora, was Rollenspielläden angeht. Ich kaufe mittlerweile meistens in Hannover ein, aber das auch nur dank des Internets...
  4. Nun, dann wäre eine kurze Zusammenfassung vielleicht hilfreich. Kannst Du dann mal bitte eine Zusammenfassung für die Spielleiter geben, die mit der offiziellen Regelantwort zu Reise in die Zeit spielen können wollen, ohne sich die ziemlich nervigen Zeitparadoxien einzuhandeln, aber als Spieler noch den Zyklus der zwei Welten spielen können wollen?
  5. Wieso sollte das nicht gehen? Der Faden mag zwar reißen, aber die Seele kommt zu ihrem Körper und dann zaubert jemand anders Wiederkehr. Da sehe ich nun gar kein Problem. Ok, zumindest dann nicht, wenn die Seele bei gerissenem Faden noch beweglich ist, was aber nirgendwo verneint wird, und was insbesondere auch in Bezug auf Reise der Seele wahrscheinlich ist.
  6. Wenn ihr wollt, mache ich dieses Wochenende mal wieder den Server auf. Schickt mir einfach mal die Info, welches Modul mit welcher Version ihr so spielen wollt.
  7. Doch: bei dem einen Vorfall braucht es Erheben der Toten, bei dem anderen Problem nur Wiederkehr Und es kann zwar fast jeder Zauberer die Seele wahrnehmen, aber nur sehr wenige können die entsprechenden Silberfäden auch durchtrennen. Ergo ist es als Seele deutlich Risikoloser, da Du die Äxte im allgemeinen nicht fürchten mußt
  8. Nein, denn ohne räumliche Bewegung sind keine Gesten möglich, die ja auch eine räumliche Bewegung darstellen. Ergo keine Paradoxie mehr.
  9. Und Siliciumcarbit kennt die Datenbank auch nicht... Schwach...
  10. Hallo Prados! Wenn Du etwas zur Regelfindung heranziehst, das sich nicht aus dem Regelwerk ergibt, bitte ich Dich, diese Dinge hier auch so zu veröffentlichen, daß es auch jedem verständlich wird. Wir kennen das Arkanum, und den dortigen Text. Abenteuer und Erklärungen für die spezifischen Gegebenheiten darin sind meines Erachtens allerdings keine besonders gute Grundlage für allgemeine Regeln. Bitte zitiere doch mal den Text, auf den Du Dich hier beziehst. Danke. Nun... Die Feder ist mächtiger als das Schwert? Und hier braucht es nur jemanden, der den Zauberer bemerkt. Zeitparadoxa sind je nach Auslegung des Zaubers Reise in die Zeit praktisch unvermeidlich. Einfaches Beispiel: Der Zauberer reist eine Woche in die Vergangenheit. Er trifft sich selbst und teilt sich mittels Zeichensprache mit, was in der nächsten Woche geschehen wird. Da sollen keine Paradoxa auftreten können? Na gut... Weiteres Beispiel: Der Zauberer reist einiges Weiter in die Vergangenheit, und trifft dort auf einen Zauberer, der ihn wahr nimmt. Diesem Teilt er mit, welche Frau die Mutter von Nasser ist, und daß sie zum Wohle Midgards unbedingt zu töten ist. Er kann das auch sehr überzeugend vermitteln. Damit gab es nie einen Nasser und die Geschichte wäre vielleicht ein wenig anders verlaufen - vor allem für die Charaktere, die ihn schon getroffen haben. Ich denke auch, daß dort eine Hausregel nötig ist, da der Spruch sonst überproportional mächtig ist. Die Ortsgebundenheit des Zauberers ist für mich da auch unverzichtbar. PS: Hiermit wird nichts verlangt oder impliziert gefordert. Es geht nur um das Verständnis der Mechanik hinter der Regelantwort so zu verstehen, daß ich auch als SL nachvollziehen kann, welche Auswirkungen der Spruch nach dieser Auslegung hat.
  11. Wenn es die Zeit erlaubt... Ja.
  12. Mhhh... Schon seltsam... Wieso kommt das Programm bei Mathematik erst auf eine Lüge? Und das ganz ohne Widersprüche am Ende!
  13. Ja, weil Raubkopieren an sich keine Straftat ist. Das ist es nur im gewerblichen Umfeld. Unentgeltliche, private Raubkopien (wobei der Raub eine ganz andere rechtliche Dimension hat, und hier nicht zutrifft, ganz gleich, was die FI/MI uns weis machen will) sind keine Straftat und können nur zivilrechtliche (monetäre) Konsequenzen nach sich ziehen. Und das wollen die Politiker wohl gerade ändern, und das ist völlig überzogen.
  14. Naja, es kann auch noch zu einer Klage durch die FII kommen, da die Luxemburger wohl die Regeln der EU nicht beachtet haben, wenn ich das nun richtig verstehe.
  15. Je nachdem könnte es sein, daß die Frontanschlüsse auf einem anderen Hostcontroller stecken (z.B. nur USB 1.1 oder so was). Oder aber daß die Kabel im Tower schlicht miese Qualität sind. Da mal mit dem PC-Händler vor Ort zu reden könnte helfen...
  16. Nur gerade das ist mit dem Regelwerk absolut nicht stimmig. ZEP sind ZEP und werden nicht mehr geteilt, so etwas sieht das Regelwerk nicht vor. Ebenfalls wird kein zweiter EW:Zaubern gelernt. Wenn ein Barde Zaubern lernt und Magier würde, behält er seinen EW:Zaubern als Barde auch gleich für den Magier, und das sind völlig unterschiedliche Arten von Magie.
  17. Nun, die 1/2 ZEP Regel ist auch nur als Ausgleich für den Regelmechnaismus gedacht. Und da würde ich auch bei Zauberer/Zauberer Charakteren auf die Halbierung der ZEP setzen, da die Erfahrung schlicht nicht mehr so einseitig ist, wie es nur mit einer Art der Magie wäre. So kann z.B. ein Heiler-Magier weiterhin in nur einer halben Stunde wieder auf volle AP meditieren, die Fertigkeiten sind auch oft leichter zu lernen, da viele Ausnahmefertigkeiten Ausnahme bleiben, dafür aber Standardfertigkeiten zu Grundgfertigkeiten werden.Allerdings dürfte ein Zauberer/Zauberer bei mir wohl zumindest die KEP voll behalten Nein, das würde ich hier anders sehen. Das mit der Lehrersuche gilt nur für die Lehrzeiten in Jugendjahren (hier: für Grad 1 Beschwörer). Auch ein Magier auf Grad 1 hat mindestens 1-2 Zauber gelernt. Die bekommt er aber auch nicht mit Zaubern geschenkt, wenn ein Kämpfer Zaubern lernt. Mit dem Erlernen der Charakterklasse Beschwörer hat der Magier imho nur die Möglichkeit erworben, z.B. als Elementarbeschwörer ein Primär- und ein Sekundärelement zu haben, wobei das Primärelement halt Grundzauber wird. Um nun einen Lehrmeister zu finden, der ihm diese Beschwörungen auch beibringt, muß er noch die Lehrersuche lernen und anwenden. Was man aber durchaus sagen könnte ist, daß die Lehrersuche Grundzauber für Beschwörer ist, und somit nur 1500 GFP kostet. Wenn Du es aber ganz einfach machen willst, dann ist das Erlernen von Zaubern für eine weitere Charakterklasse für alle Charakterklassen Standardfertigkeit, außer für Krieger und Söldner, für die es eine Ausnahmefertigeit ist. Dann sind in den 5000 GFP, die der Magier zum Erlernen des Beschwörer-Seins ausgibt, die 3000 GFP für Lehrersuche schon enthalten, da dies eh den Hauptteil der Ausbildung ausmacht
  18. Uhm, der Fliehende hat doch ganz normal eine Abwehr. Er ist nicht wehrlos oder so..? Der Angreifer erhält +4 auf den Angriff, aber abgewehrt werden darf trotzdem.
  19. Nein, das ist falsch. Fliehen erfolgt in der Runde, in der man es beginnt, immer erst am Ende der Runde, nachdem alle Handlungen abgeschlossen sind. Erst in der Folgerunde bewegt sich der Fliehende zuerst. Grüße Prados Und wenn der Rückzug aus dem Nahkampf am Ende der Runde stattfindet, dann könnte man es als Flucht werten - je nach Gnade der Situation. Aber prinzipiell stimme ich Dir da zu, daß die panische Flucht der Normalfall für den Beginn der Fluchtbewegung ist. Wenn man dann den EW:Kampftaktik gewinnt, und sich zuerst bewegt, den Schritt nach vorne tut und danach die Bewegung des "Fliehenden" stattfindet, kann er sich aber nicht in der Bewegungsphase, bevor die Handlungen stattfinden, von den Angreifern weg bewegen?
  20. Was die Kombination von Zauberern und deren Hintergrund in der Welt betrifft, gibt es nur sehr, sehr wenige plausible Kombinationen. In so fern gebe ich Hiram recht. Wenn Du aber eine ganz neue Charakterklasse erschaffen willst, die dann mit einem entsprechenden Hintergrund, Fertigkeiten und Zauber anderer Klassen in sich vereint, dann ist das natürlich ein gangbarer Weg. Allerdings kann auch diesen normalerweise kein bestehender Charakter beschreiten. Und HarryW hat das in einem anderen aktuellen Strang schon aufgezeigt: Dort sollte sich etwas zu den Doppelcharakterklassen finden lassen
  21. Ein Magier oder Hexer darf Beschwörungen lernen, entweder mit Lehrersuche, oder als Ausnahmezauber. Wenn er sich dann Beschwörer nennt, dann ist das ja auch ok, zwar nicht ganz korrekt, aber verständlich. Aber ein Charakter, der Beschwörer von Anfang an ist, kann halt nicht zum Beschwörer-Hexer werden.
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