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Raistlin

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Alle Inhalte von Raistlin

  1. Hallo Olafsdottir, ich habe nur auf den Ursprung hingewiesen, da das Thema dort aufkam und HJ das moderiert hat. Das hier ist nichts gegen HJ, sondern eine rein prinzipielle Frage. Wenn man will, kann man das ganze gerne auch noch allgemeiner behandeln. So scheint es z.B. ebenfalls von dem selben UrhG gedeckt zu sein, daß man sich Papierkopien beliebiger Bücher zum privaten Gebrauch macht. Das wird sicher auch nicht unbedingt gerne von den Autoren gesehen, ist aber wohl auch vom deutschen Urheberrechtsgesetz gedeckt. Ich würde hier jedoch gerne eine völlig wertneutrale, allgemeine Betrachtung des Urheberrechtes diskutieren, und nicht irgendwelche persönliche Angriffe auslösen oder die Leistungen eigener Werke schmälern.
  2. Das ist im UrhG wohl unerheblich, da ich als Berechtigter ("eine natürliche Person zum privaten Gebrauch") das jemanden machen lasse. Solange das Ergebnis auf Papier oder ähnlichem Träger vorliegt, ist das nach dem vorliegenden Gesetzestext anscheinend erlaubt. Was wohl nicht erlaubt wäre, wäre ein Gewerbetreibender, der von sich aus mir ein kostenpflichtiges Angebot unterbreitet, so ein Logo zu benutzen und mir das Ergebnis zu verkaufen. Ein Copy-Shop ist prinzipiell auch jedermann zugänglich. Für den eigenen Privatgebrauch darf ich dort auch beliebige Werke kopieren (gegen Entgeld!), sofern die Vorlage keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage ist, was ja auch hier nicht gegeben ist.
  3. Hallo! Im Sylt-Con Strang kam das Thema auf, ob man für solche Zwecke Logos (z.B. Midgard, Midgard Forum) auf T-Shirts oder Mauspads verwenden darf. Dazu habe ich einmal den §53 UrhG bemüht, und dort heraus lese ich sinngemäß, daß ich als private Person von urheberrechtlich geschützten Werken "Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" herstellen oder sogar für mich herstellen lassen darf! Rein vom Urheberrecht scheint damit die Herstellung von T-Shirts oder Mauspads (als ähnlicher Träger wie Papier) erlaubt zu sein, solange ich es ausschließlich für den Privatgebrauch und nicht zum Wiederverkauf herstelle oder jemanden damit beauftrage es für mich herzustellen. Die Frage an die rechtlich bewanderten Leute hier: Sehe ich das soweit richtig? Welches Gesetz greift bei Logos außer dem Urheberrecht? Wenn ein Logo ein eingetragenes Warenzeichen ist, gelten dort ja noch separate Bestimmungen, oder? Welches Gesetz umfaßt diese?
  4. Was hast Du vor? T-Shirts und Mauspads für die Sylt-Tour zu produzieren?
  5. Hat etwa schon jemand die Rechte für "Midgard Forum Tours Sylt 2005"?Nur Midgard und Midgard Forum, aber das Logo ist ja auch relativ frei verfügbar. Außerdem scheint mir der Empfängerkreis so klein, daß es unter reinem Privatgebrauch fallen dürfte
  6. Ich hatte auch mal einen Stehplatz, weil ein anderer Zug kaputt gegangen war, und alle Passagiere umsteigen mußten! Nun, Ich habe mir gedacht, da ich über 7 Stunden da in dem Zug sitzen werde, wollte ich es wenigstens halbwegs bequem haben. Außerdem wollte ich schon immer mal erster Klasse reisen Und da das ganze gerade mal 23 Euro pro Fahrt ausmacht, hatte ich mich spontan mal für die 1. Klasse entschieden Und da ich sehr selten ins Kino gehe, keine Kneipen besuche und auch nicht mehr rauche, habe ich sogar mal das Geld dieses eine Mal 1. Klasse zu fahren
  7. Aber viel rechnen. Außerdem dauert es zu lange. Bei uns in der Umgebung haben wir ein paar Kämpfer, die es als Versagen ansehen, wenn ein normaler Kampf länger als 3 Runden dauert. Wie gesagt, das finde ich zu lasch. Aber eine Lösung, die allen gefällt, werden wir sowieso nicht finden... Trotzdem: weitermachen! Nein, denn die Regeln erlauben hier mehr, als einige realisitsch finden. Da aber der ganze Kampf nur ein Regelwerk ist, finde ich es sehr bedenklich und äußerst schnell tödlich, da zu sehr einzugreifen. Wozu überhaupt zusätzliche Würfelwürfe da einbauen? Wenn die Heiltränke griffbereit getragen werden, dann kann man sie auch benutzen, oder würfelst Du auch eine Gs, ob es dem Krieger im Kampf gelingt sein Schwert aus der Scheide zu ziehen? Außerdem schränkt ein Heiltrank die Beweglichkeit in keiner Weise ein, und auch gelegentliche, wenngleich ungezielte Schläge mit der Waffe in Richtung der Gegner sind beim Trinken noch möglich, um diese auf Distanz zu halten. Rein von der Logik des Ablaufes und der Mechanik der Regeln habe ich hier noch kein stichhaltiges Argument gesehen, das irgendwelche zusätzlichen Mali oder Würfelwürfe rechtfertigen würde.
  8. Ja, es ist eine Aktion im Nahkampf, und ein unmodifizierter PW:Gw reicht um die Waffe aufzuheben, wenn sie auf Deinem Feld liegt.Wieso sollte es seltsam sein, während des Kampfes einen Heiltrank zu trinken? Dafür sind die Dinger ja schließlich da. Das ist ja auch oft die einzige Möglichkeit, damit die Gruppe überlebt.
  9. Ach ja, die Billig-Mauspads brauche ich auch nicht unbedingt. Ich habe hier ein sehr bequemes Mauspad mit Geleinlage für das Handgelenk. Ich will so was definitiv nicht missen
  10. Die Reservierung kostet 3€, aber da ich gerne einen Sitzplatz hätte, habe ich reserviert. Ohne entsprechende Reservierung hast Du nämlich nur Anspruch auf einen Stehplatz, wenn kein Sitzplatz mehr frei sein sollte (auch, wenn es eher unwahrscheinlich ist). Allerdings fahre ich da auch erste Klasse
  11. Nein, das ist zu viel Würfelei und Rechnerei. Die Modifikationen sind zu hoch, und der Nutzen der Tränke wird ad Absurdum geführt, da ein schwerer Treffer fast unvermeidlich ist, und dieser Treffer oft mehr als 1W6 Schaden macht. Der Verlust weiterer Handlungsmöglichkeit reicht völlig aus. Und nur mal so von wegen ungünstigen Positionen beim Kampf: Wenn einem Kämpfer die Waffe herunter gefallen ist, muß er eine Aktion lang damit zubringen sie aufzuheben, und dabei nur einen normalen PW:Gw schaffen. Und wenn das Bücken bis auf den Boden dem Angreifer keinen Vorteil und dem Bückenden keinen Nachteil bringt, warum sollte es das Trinken eines Heiltrankes denn tun, bei dem man jederzeit ausweichen kann?
  12. Nein danke. So was kann man eh nie wieder vernünftig tragen...
  13. Naja, wenn das jeder so tun würde, müßten die doch keine Photo-Handys mehr verkaufen!
  14. Also ich werde in Wagen 262 sitzen, aber das ist ein Großraumwagen...
  15. Das erklärt auch, warum, als ich mir heute mein Scart-Kabel kaufte, ich beim Betreten des Marktes gefragt wurde, ob ich in meinem modischen Herren-Handtäschchen "eine Kamera oder sowas" hätte... Rainer Wobei heutzutage eigentlich davon ausgegangen werden sollte, daß jeder Kunde ein Foto-Handy dabei hat. Was anderes findet man doch schon fast nicht mehr... Aber vielleicht sollte man sich ja doch mal den Spaß gönnen, und über 2-3 Monate die Preisentwicklung ausgesuchter Produkte im Mediamarkt und Konsorten zu beobachten. Das könnte doch eine sehr interessante Einsicht in deren Geschäftspraktiken ermöglichen.
  16. Tja, und schon kommt die nächste Schlappe... So was tut man ja auch nicht! http://www.heise.de/newsticker/meldung/54797
  17. Ein verzweifelter alter Druide, der nichts anzubieten hat, mag sich genötigt sehen, einem Abenteurer eine Geas aufzuerlegen, damit dieser ihm hilft. Aber ansonsten sehe ich den meißten Zwang als ziemlichen Eingriff in den Spielspaß...
  18. Oh, falls ich es vergessen hatte, ja Post ist auch hier...
  19. @Nix: Was Beschreibungen betrifft, sollte man doch schon lange kuriert sein, oder?
  20. Nein. Eine Freund/Feind Erkennung gibt es nicht. Die müßte explizit in den 13 Worten enthalten sein.
  21. Natürlich gibt es für erfolgreichen Einsatz von Fertigkeiten AEP. Aber, gerade bei Midgard ist das kreative Vermeiden eines Kampfes viel sinnvoller, da man dann ja EP statt in KEP als AEP bekommt. Und AEP können nun mal viel allgemeiner verlernt werden Aber im DFR so um Seite 270 stehen doch eine Menge Beispiele für die EP-Vergabe..?? Und, ein Söldner, gut gespielt, muß nicht saufen. Ein möglicher Söldner wäre z.B. ein Bodyguard. Jemand der jedem Kampf aus dem Weg geht, weil er weiß, daß Kämpfe sehr gefährlich sind. Er greift nur als letztes Mittel zur Waffe. Er geht aber in einem Waffenladen und siniert über die diversen Strategien mit dem Waffenhändler, er übernimmt die Taktik im Kampf, er weigert sich eine wichtige Handlung zu unternehmen, weil daß seine Schutzperson gefährden könnte, und steht das durch, könnte aber auch einen Plan ersinnen, der auch entsprechende Aussichten auf Erfolg hat, aber seinen Schützling nicht gefährdet. Das ist halt mehr als nur ein tumber Klopper...
  22. 1. Vielleicht hatten sie es versucht, aber der Trupp, den sie ausschickten kam zurück - untot. Danach haben sie es nicht mehr ernsthaft versucht, und sich in ihr Schiksal ergeben.2. Nope. Kein Problem. Nur sind die durchschnittlichen Untoten auf Midgard ziemlich beschränkt. Es gibt auch nach M4 den Zauber Macht über den Tod (siehe ARK S.144). Und wenn man da mal einen halbwegs fähigen Zauberer annimmt, kann er wahrscheinlich so bis zu 4 Untote am Tag herstellen. Wenn er sich also mal 2-3 Monate vorbereitet hat er so 240 bis 360 Zombies und/oder Skelette an der Hand. Das ist schon nicht unerheblich und völlig regelkonform.
  23. Zauberer generell sind bei Kämpfern mit den niedrigeren Resitenzen beliebt... So ein Namenloses Grauen hat schon mal was, wenn die mächtigen Krieger plötzlich panisch davon rennen
  24. Die große Erklärung gibt es dann hier: Öffne die Computerverwaltung, dort dann: ->Hilfe->Hilfethemen Dort dann ->Datenträgerverwaltug->Konzepte->Grundlegendes zur Datenträgerverwaltung->Dynamische Datenträger und Volumes
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