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Es wurde hier noch gar nicht genauer über einen Gegner, der sich ergibt, gesprochen.
Sollte man da zwischen einem, den man selbst angegriffen hat, und einem, der einen angegriffen hat, unterscheiden?
Wenn man jemanden angreift, um ihn gefangen zu nehmen, ist alles klar, dann hat man sein Ziel erreicht.
Wenn man ihn umbringen wollte - tut man das dann nicht mehr, nur, weil er sich ergibt und um Gnade bittet?
Und der, der einen angreift und dann feststellt, daß er sich übernommen hat, weshalb er sich ergibt? Sollte man den verschonen?
Das wäre genauso, als ob man einen Mord mit einem Mordversuch gleichsetzt, wo doch ein Mordversuch nur bedeutet, daß zwar niemand tot ist, aber auch nur, weil der Angreifer sich dumm angestellt oder Pech gehabt hat.