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Sliebheinn

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Beiträge von Sliebheinn

  1. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hornack Lingess @ April. 18 2002,15:45)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@ Hendrik: Der Besitzer ist der einzige, der den Gegenstand gefahrlos berühren kann. Einzige Ausnahme: man benutzt beim Zauberritual das Blut mehrerer Personen --> mehrere Besitzer --> mehrere Befugte.

     

    Dass der Besitzer der einzige ist, der den schützenswerten Gegenstand benutzen kann, ist doch auch nachvollziehbar, oder? Warum sollte ich meinen Besitz schützen, wenn ich ihn dann doch nicht schützen will???????

     

    @ Sirana: Die Frage hatte ich auch schon mal gestellt...

    Hornack<span id='postcolor'>

    nono.gif

     

    ZdM ist kein Thaumagram. Beim Thaumagram musst du für das Opferletter das Blut der Berechtigten mit ein binden.

    Bei ZdM muss nur das Blut des Besitzer benutzt werde und der Gegenstand muss gegen seinen Willen berührt werden.

     

    read.gif mal im Arkanum nach.

  2. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Jutrix @ April. 18 2002,15:29)</td></tr><tr><td id="QUOTE">besten Dank Euch allen  colgate.gif

     

    Aber eigentlich war meine Antwort schon hierhergedacht, auch nachdem ich den anderen Thread gelesen habe. Ich versuchte nicht lesen oder nicht lesen der Druiden zu besprechen, sondern ob Druiden von der Spruchrolle lernen sollen/dürfen/können! Worauf ich ja meiner Meinung auch eingegangen bin! Allerdings sind meine Gedanken öfters mal wirr formuliert und ich evrsteh sie manchmal selbst nicht mehr silly.gif

     

    Grüsschen

     

    M<span id='postcolor'>

    Äh jetzt verstehe ich auch nicht, ob Du das Gefühl hast missverstanden zu sein. Daher eine Zusammenfassung meiner Meinung.

     

    1. Elfen und auch Druiden können lesen lernen.

    2. Druiden können "Lesen von Zauberschrift" lernen.

    3. Im Arkanum steht auch nicht drin, das Druiden nicht von Spruchrolle lernen dürfen.

    4. Wissen über die Magieart der Druiden, sprich den Linen, wird wohl nicht im Spruch stehen.

    5. Und das Wissen eines Dweomerspruches wird nur einem Druiden nutzen, sprich andere Verstehen dat nich.

     

    Also warum sollten sie es dann nicht?

     

    Sliebheinn, der schon von Spruchrolle gelernt hat.

  3. Seid gegrüsst Freunde!

     

     

    Sieht so die von dir beschriebe Aufteilung der Felder aus:

     

    2|3|4

    ------

    1|K|5

    ------

    8|7|6

     

    Und ist das die Ausgangspostion?

     

    2|G|4

    ------

    1|K|5

    ------

    8|7|F

     

    Und ist das das Ergebnis, was der Spieler erreichen wollte?

     

    2|3|4

    ------

    1|K|G

    ------

    F|7|6

     

    Man darf sich auf jeden Fall im Kontrollbereich eines Gegners drehen und ich glaube ein Feld weit bewegen. Für eine Diagonale Bewegung brächte man dann zwei Runden.

     

     

     

     

  4. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ April. 18 2002,14:43)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Und hier gleich der passende Link vom freundlichen Tankwart von Nebenan. (In Vertretung für die Glob.Mod.)

     

    Spruchrollentypen<span id='postcolor'>

    Hi Kazzirah,

     

    hast wohl den Link in meinem Posting, vom April. 17 2002,14:59, immer noch nicht gefunden.  biggrin.gif

     

    Da steht der Link nämlich schon. wink.gif

  5. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Kazzirah @ April. 18 2002,14:43)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Und hier gleich der passende Link vom freundlichen Tankwart von Nebenan. (In Vertretung für die Glob.Mod.)

     

    Spruchrollentypen<span id='postcolor'>

    Hi Kazzirah,

     

    hast wohl den Link in meinem Posting, vom April. 17 2002,14:59, immer noch nicht gefunden.  biggrin.gif

  6. wow.gif8--></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ April. 18 2002,14wow.gif8)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Auf keinen Fall, Slay-when: Dein Beamtenstil ist viel zu wenig ausgeprägt, zu wenig Fremdwörter, keine Schachtelsätze, die Gedankenführung klar und verständlich. Kein Jurist würde so schreiben! !wink.gif Hinsichtlich der Auslegung liegen wir im großen und ganzen auf einer Linie. colgate.gif

    ...<span id='postcolor'>

    Jetzt weis ich warum ihr soooo lange studieren müsst  biggrin.gif . Die Kunst liegt nicht in der Deutung selbst sondern im Ausdruck der Deutung wink.gif .

  7. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Pygmalion @ April. 18 2002,13:29)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Molto Grazie!

    ...

    Un da greift oben erwähnte Konsequenz des Spielers... (man könnte es manchmal auch Sturheit nennen...).

     

    Thankx nochemal

     

    Pygmalion<span id='postcolor'>

    Willst Du damit sagen, weil Druiden Ihr Wissen nur mündlich weitergeben, lesen sie nichts?

     

    nono.gif Nur weil sie ihr Wissen nicht Niederschreiben, heist das noch lange nicht das sie nichts lesen. Ich denke auch, das Druiden Nachrichten, die kein besonderes Wissen enthalten, auch niederschreiben.

     

    Was nutzt einem Zauberer die Beschreibung eines Zaubers, wenn er keine Ahnung hat, wie diese Magie funktioniert.

    Das währe etwa so, als würdest du einem Steinzeitmenschen eine Schmiede schenken.

  8. Okay anders ausgedrückt:

    Der Besitzer kann mit seinem Willen das Auslösen des Siegels verhindern.

     

    Bitte lest alle Postings durch, bevor ihr ein neues erstellt.

     

    Aber wie kommt ein solcher Gegenstand in Reichweite eines anderen Wesen? Da verstösst der Besitzer aber gegen:

    "Der Eigentümer eines auf diese Weise magisch geschützten Gegenstands trägt die Verantwortung, seinen Besitz so zu verwahren, daß keinem Unschuldigen Schaden zugefügt wird."

     

    Hat der Besitzer den Gegenstand verloren, sorry für den Finder. Hat der Besitzer ihn Zugänglich für andere gemacht, sorry für den Besitzer dayafter.gifsfight.gif .

  9. @Hendrik:

    Das Opfer muss schuldig laut Anklage sein oder nicht?

    Oder verurteilt man jemanden wegen Hochstapelei, weil er wegen Diebstahl angeklagt wurde?

    So lange das Opfer den Gegenstand nicht in seinen Besitz nehmen möchte, passiert auch nichts.

     

    @all:

    Wie war das noch, Hendrik:

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Der Jurist kennt vier Auslegungskriterien für eine (Rechts-)Norm: Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck:<span id='postcolor'>

     

    Wortlaut:

    Der Wortlaut "gegen den Willen des Besitzers", bedeutet für mich, wenn der Besitzer es erlaubt, darf ein anderer diesen Gegenstand berühren. Sonst würde da stehen "keiner, ausser dem Besitzer, kann diesen Gegenstand berühren".

    Der Wortlaut "daß keinem Unschuldigen Schaden zugefügt wird" bedeutet für mich, daß der Besitzer den, durch ZdM, in Gegenstand gebundenen Zauber nicht aktiv einsetzen darf.

     

    Systematik:

    Da fällt mir jetzt nicht sehr viel ein. Nur eins: Bei den Thaumagramen steht, das der Zauberer bei Erstellung des Thaumagrams festlegen müss, wer berechtigt ist und wer nicht. Da dies bei der Beschreibund des ZdM fehlt, muss davon ausgegangen werden, daß der Zauberer sich nicht vorher festlegen muss, wer Berechtigt ist und wer nicht.

     

    Entstehungsgeschichte:

    Dazu ist auch nicht viel zu sagen, da sich die Beschreibung des ZdM nicht geändert hat.

     

    Sinn und Zweck:

    Jetzt wird es interresant. Was für einen Sinn und Zweck hat das ZdM? Es soll verhindern, dass der Gegenstand, gegen den Willen des "Blutspenders", den Besitzer wechselt.

     

     

    Für so Intelligent halte ich das Siegel auch nicht. Nochmal, ich bin der Meinung, dass man durch den Trofen Blut ein besonderes Band zwischen sich und dem Gegenstand herstellt und der Wille des Besitzers entscheidet, wer diesen Gegenstand berühren darf und wer nicht. Wenn man das in ein Thaumagram überführen würde, "Opferletter" und "Auslöseletter" ist der Wille und "Wirkungsletter" ist das Siegel.

     

     

    @Hendrik:

    Könnte ich jetzt als Hoppyjurist durchgehen  wink.gif ?

  10. Also ich habe eben es mal nach read.gif .

     

    "Der Eigentümer eines auf diese Weise magisch geschützten Gegenstands trägt die Verantwortung, seinen Besitz so zu verwahren, daß keinem Unschuldigen Schaden zugefügt wird."

     

    Also erübrigt sich eine weitere Diskussion, wie Padros es schon erwähnte.

  11. Seid gegrüsst Freunde!

     

    Hi Pygmalion,

     

    das Elfen nicht von Spruchrolle lernen können ist mir neu  confused.gif . Vielleicht habe ich da auch was überlesen.

     

    Was ich aber sicher weis ist, dass das Wissen über den druidischen Glauben und seine Magienutzung, die Nutzung der Linien usw., nur mündlich von Druide zu Druide weitergegeben wird.

    Also nicht Dweomersprüche währen demnach überhaupt kein Problem und die Dweomersprüchen ist eigentlich auch möglich siehe Spruchrollentypen.

  12. Hi Hornack, hi Marcus,

     

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (von @ Hornack)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@ Sliebheinn: Schau dir mal die Erschaffung von Thaumagrammen an. Dort muss der Thaumaturg auch jeweils während des Zauberrituals angeben, welche Personengruppen neutral sind und welche das Thaumagramm auslösen. Das gilt analog auch für Zeichen der Macht: nur, wer beim Erstellen des Zeichens als berechtigt oder als unberechtigt bezeichnet wird, löst nach Abschluss des Zaubers das Zeichen auch nicht aus oder doch.<span id='postcolor'>

    Ich habe mein Arkanum nicht dabei, aber bist du sicher, das das ZdM nach DFR genau so wie ein Thauagramm erstellt werden muss? Welchen Sinn macht dann das ZdM noch? Mann kann ja ein Thaumagramm mit dieser Wirkung erstellen  confused.gif .

     

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (von @ Hornack)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Woher sollte das Siegel denn auch später, wenn es z.B. mitsamt dem abhanden gekommenen Gegenstand 10km vom Thaumaturgen weg ist, mitbekommen, ob der Fremde den Gegenstand nun berühren darf oder nicht? Der Thaumaturg kann über diese Distanz nicht wissen, wer gerade dabei ist, ihn zu berühren.

    Hornack<span id='postcolor'>

    Ist es der Wille des Thaumaturgen, das sein schützenswerter Gegenstand 10km von Ihm entfernt ist  confused.gif ?

     

     

     

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (von @ Markus)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Wieso sollte das nicht funktionieren? Der Zauberer schützt damit zwar nicht den Draht, aber den abgesicherten Bereich. Eigentlich will er nicht, daß jemand den Draht berührt, denn das würde bedeuten, daß derjenige unberechtigterweise den geschützen Bereich betreten will.<span id='postcolor'>

    An dem Thaumaturgen ist die Erfindung der Tür vorbei gegangen  biggrin.gif , sonst würde ein eine Tür nehmen, an der er ein Schild anbringt, das seinen "Willen" wiedergibt z.B. "Betreten verboten."  wink.gif .

     

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (von @ Markus)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Alles in allem halte ich die bisher präsentierte Idee, daß das Siegel "merkt", welche Absichten ein Berührer hat, für etwas gewagt. Auch wenn das Mißbrauch zuläßt: meiner Meinung nach geht das Ding hoch, wenn es von jemand anderem als dem Zauberer berührt wird, also auch wenn der Zauberer seinen Heilartefakt verzaubert hat, und ihm eine befreundetet Figur gerade damit das Leben retten will   Magie, die irgendwelche Absichten erkennt, ist für mich einfach zu intelligent.

     

    Tschö,

    Markus<span id='postcolor'>

    Wie ich schon einmal gesagt habe, halte ich das Siegel nur für ein ausführendes Medium, das den Willen des Zauberes, durch den gespeicherten Zauberspruch, Ausdruck verleiht.

     

     

     

    Um Euch beide aber zu beruhigen, werde ich, wenn ich zeit habe, heute Abend nochmal im Arkanum nachschlagen. Da ich noch nie eine Figur mit ZdM hatte, ist mir die Beschreibung nicht so geläufig und das Wissen was ich habe, beschränkt sich auch nur auf DFR3 oder sogar nur auf DFR2. Also bis dahin.

  13. Hi Tukaram,

     

    der Wille des Zauberes ist der Auslöser und nicht das Siegel selbst. Das Siegel ist nur ausführendes Organ.

     

    </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">"Auf keinen Fall soll irgend jemand diesen Draht, (den ich so schön verlegt habe) berühren, denn dann treffe ihn die volle Wucht des Todeshauches!"<span id='postcolor'>

    nono.gif mit welcher Begründung soll das funktionieren.

    Wie schon gesagt muss ein besonderes Verhältnis zwischen Zauberer und Gegenstand herrschen und der Wille des Zauberes ist, diesen Gegenstand nicht zu verlieren. Ist der Wille des Zauberes, das er damit bewust Schaden anrichtet, wirkt das Siegel nicht.

  14. Seid gegrüsst Freunde!

     

    Hi Tukaram,

     

    Zum Bolzen:

    Der Wille des Thaumaturgen wird wohl sein, das der Bolzen den Gegner trifft und somit wird das Zeichen der Macht nicht ausgelösst. Sollte aber jemand den Pfeil klauen wollen, würde das gegen den Willen des Thaumaturg sein und das Siegel würde ausgelöst.

     

    Zum Teller:

    Wenn der Thaumaturg den Teller irgendwo hinlegt, damit ihn jemand berührt, so sein Wille das dieser Teller berührt wird und auch hierbei würde das Siegel nicht ausgelöst. Bei versuchten Diebstahl siehe Bolzen.

     

    Die Grauzone hierbei währe nur, wenn der Thaumaturg seinen Gegenstand verliert. Solange er bemüht ist, den Gegenstand wieder zu finden, wird das Siegel wirksam sein. Aber sobald ihm egal ist, was mit dem Gegenstand passiert, ist das Siegel nicht mehr aktiv.

     

    Mit ZdM geht der Zauberer eine besondere Bindung mit dem Gegenstand ein. Dieser Zauber ist ein Schutz vor Diebstahl und Zweckentfremdung durch andere, mehr nicht.

    Sobald der Zauberer aktiv das Siegel nutzen will, um andere zu Schaden, wirkt es nicht.

     

     

    Ein anderes Beispiel:

    Der Thaumaturg leiht einem Kameraden sein magisches Schwert mit ZdM. Der Kamerad kann ohne Probleme damit gegen andere kämpfen. Nutzt der Kamerad aber plötzlich das Schwert um, gegen den Willen des Thaumaturgen, gegen jemanden zu kämpfen, wird das Siegel ausgelöst. Oder wenn der Kamerad das Schwert nicht mehr zurückgeben will, wird das Siegel auch ausgelöst.

    Wobei ich bei diesen Fällen der Meinung bin, das der Thaumaturg erst seinem Kamerad seine Meinung über dies Missverhalten mitgeteilt haben muss, bevor das Siegel wirkt, z.B. "... aber benutze es nicht gegen die Frau dort." oder "Gib mir bitte jetzt mein Schwert wieder.".

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