Ausdrücklich nicht!
Der Freund von dem der festhält ist eben auch im Handgemenge.
Naja, Tuor fragte "im Hanggemenge", nicht "ins Handgemenge". Das ist ein Unterschied. Und Faustkampf geht eben im Handgemenge ausdrücklich nicht, ins Handgemenge könnte ich es mir vorstellen.
Die Regeln sagen klar, dass man mit Dolch oder ohne Waffen nicht ins Handgemenge hinein angreifen kann (DFR S.240).
Solwac
Wobei der Festgehaltene als wehrlos (gegen dritte) und bewegungslos gelten dürfte:
"Weitgehend handlungsunfähig" und "praktisch hilflos" heißt ja, dass seine einzig verbleibende Handlungsmöglichkeit sein Befreiungsversuch gegen den oder die Festhaltenden ist.
Für die Wehrlosigkeit gilt DFR S.95:
"Wesentlich ist die durch [...] äußeren Zwang eingeschränkte Beweglichkeit"
Das Festhalten führt meiner Meinung nach sogar zur Bewegungslosigkeit (DFR S.95) und damit wird jeder Hieb automatisch kritisch.
Damit kann der Festgehalten dann auch mit Faustkampf oder Dolch angegriffen werden.