Naja, nicht richtig. Muss dann, wie bei solchen Urteilen üblich, immer von Fall zu Fall entschieden werden.
Die Messlatte für den Einzelfall ist hier sehr wohl vorgegeben, ein anderes Gericht könnte zwar anders entscheiden, würde aber sicher das vorliegende Urteil berücksichtigen, denn dort wo sich Interpretationsspielraum in der Definition der Schöpfungshöhe ergibt, greift jeder Jurist auf das zurück, was andere bereits zu diesem Thema ausgeführt haben. (Was ganz normal ist, jeder, der etwas zu entscheiden hat, sieht erstmal nach, wie andere sich den in diesem oder einem ähnlichen Fall verhalten haben)
Da muss man differenzieren, der Pinsel muss von der Hand geführt werden, die dem Künstler gehört und dieser muss über die entsprechende Kunstfertigkeit verfügen.
Die Hand, die eine Maus führt, bewegt diese nur zu einem Icon und lässt das Programm eine bereits vorgegebene Funktion ausführen, die das Bild verändert. Dazu muss 'der Künstler' nichts können. Was daran wirklichkeitsfremd ist, verstehe ich nicht ganz.
Ok, aber wo ist bei einem magenta T in einer Serifenschrift die "Kunstfertigkeit" oder die "Schöpfungshöhe"? Sogar das T an sich als Logo zu nehmen bei einem Firmennamen, der mit T beginnt ist nicht so richtig innovativ
Gruß, Lo
Im Markenrecht gibt es keine Schöpfungshöhe.