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Da bereits mehrmals der Hinweis auf Runenklingen gefallen ist, anbei ein paar Anmerkungen daraus: Ein weiterer Name der Magiergilde des weißen Steins ist Liana NiConuilh, eine der Bibliothekare. Die Bücher in der Bibliothek sind nach einem "speziellen System" (oder auch keinem System) einsortiert. Nur die Bibliothekare wissen, wo man Bücher/Schriften zu einem gesuchten Thema findet und geben dieses Wissen nicht einmal an ihre Gildenkollegen weiter. Fremden wird, natürlich gegen eine Gebühr, ein/e Bibliothekar/in zugewiesen, die dann Bücher/Schriften aus der Bibliothek holt. Durch gelungene Fertigkeitswürfe in entsprechenden Wissensfertigkeiten (Landeskunde, Zauberkunde...) der Person, die sich an ein/e Bibliothekar/in wendet, wird die Zeit der Suche deutlich verringert.
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Ich schließe mich Deiner obigen Aussage völlig an! 👍 Es wäre jedoch schön, wenn der Satz "Eine nichmetallische Rüstung hat für die Dauer des Zaubers keine zusätzliche Schutzwirkung." in der Beschreibung bei Rüstung der Rechtschaffenen stehen würde, wie bei Eisenhaut. (Wobei natürlich eine freche Person jetzt behaupten könnte, wenn es bei Midgard die Regel gibt, dass bei doppelter Rüstung nur die Stärkere gilt, warum wurde dann bei Eisenhaut extra dieser Satz eingefügt? 😀)
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Auch wenn wir jetzt von der eigentlichen Fragestellung des Stranges abweichen, noch abschließend von mir eine Anmerkung - ich habe in einem Strang über doppelte Rüstung einen offiziellen Hinweis gefunden. Im QB Alba - Für Clan und Krone (3. veränderte Auflage von 2017) steht auf Seite 125 (links oben) "...tragen gar zwei Kettenhemden übereinander. Deren Schutz entspricht dann einer herkömmlichen Plattenrüstung... . Werden dazu noch ein Paar Hosen aus Kettengeflecht getragen...wie in einer Vollrüstung geschützt." Allerdings auch entsprechend behindert.
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Die Formulierung: "...schützt ihn wie eine Vollrüstung," bezieht sich auf die geschützten Körperpartien bei zum Beispiel einem kritischen Treffer, darauf folgt dann die Angabe zum Abzug bei LP-Verlusten "..., und die LP-Verluste bei schweren Treffern werden um 5 verringert.". So ist die Beschreibung auch bei Rindenhaut, Marmorhaut und Eisenhaut. Allerdings steht bei Rindenhaut und Marmorhaut in der Beschreibung: "Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie für Eisenhaut,...". Bei Rüstung der Rechtschaffenen steht nur: "Wie bei Eisenhaut verringern sich zusätzlich bei leichten Treffern auch die AP-Verluste um 5." Dann erfolgt eine Abgrenzung zu Zaubern wie Marmorhaut und Eisenhaut, dass es keinerlei Einschränkungen auf die Bewegungsweite und Gewandtheit gibt und man ungehindert Zaubern kann. Bei Rindenhaut und Marmorhaut wird sich explizit auf Eisenhaut bezogen, also keine Metallrüstung und nichtmetallische Rüstungen haben keine Schutzwirkung. In der Beschreibung von Rüstung der Rechtschaffenen gibt es nur die Angabe von keine Metallrüstung und den Passus mit "...Regeln wie für Eisenhaut,..." gibt es nicht. Somit müsste eine getragenen Textil- oder Lederrüstung durchaus eine Schutzwirkung haben. Auch ich habe in den Regeln keinen Hinweis gefunden, der kumulativen Rüstungsschutz ausschließen würde. Wäre auch etwas an der Realität vorbei. Wenn ich eine Lederrüstung trage und mir darüber ein passendes Kettenhemd anziehe, werde ich einen besseren Schutz gegen Waffen und Projektile haben. Inwieweit es sich jedoch auf meine Bewegungsweite, Gewandtheit, Angriffs- und Abwehrbonus auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
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Elhylin, der Mächtige "... . Sein hohes Amt hat er eher seinem geschickten politischen Taktieren als seinen besonderen magischen Talenten zu verdanken." @seamus hat es richtig bezeichnet! Steht so auch in seiner Beschreibung.
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Vielen Dank @Akeem al Harun und viel Spaß auf dem Con! Der "alte" Zwerg sieht super aus und sein Name passt!!! 👍
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Für die Stadtbeschreibung CORRINIS-Stadt der Abenteuer (1.Auflage) wurde als Bezugspunkt das Jahr 2401 n.L. gewählt. Nachfolgend die Mitglieder der Magiergilde Gilde des blauen Vogels zu Corrinis: Elhylin - Ma5, Gildenmeister Torismund - Ma9, Gildenarchivar Zangor von Urkisch - Ma5, Gildenchronist Hogathor Grauauge - Sc6 Martan - Th4 Dialla - Hx8 Caldared - Ma7 Ivoric - Ma5 Ruidan - Ma3 Aimiu - Hl6 Adonisius Pharanéron - Hx Agadur - Ma11 Branwen Oraidén - Hl10 Corwin vom Tränensteingraben - Th7 Finrod MacBeorn - Ma11 Gwydion ap Ffyr - Dr8 Sagoran - Ma12 Die Namen in B-fett wohnen auch in der Magiergilde, die übrigen wohnen in Häusern außerhalb der Gilde.
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Gleichzeitigkeit von Bewegung und Handlung.... M4 und M5
Torfinn antwortete auf Panther's Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Im Kodex auf Seite 59/60 stehen ja auch einige Beispiele, die eine Änderung im Ablauf der Aktionsphase befürworten, damit sie realistisch abgebildet werden können. In unserer Gruppe halten wir uns an den vorgegebenen Ablauf der Aktionsphase (Initiative, Bewegung dann Handlung), außer es würde zu einer absolut unrealistischen Situation kommen, dann weichen wir davon ab. -
Ich beziehe mich auf die Vorgaben im QB-Alba -Für Clan und Krone, bei der Beschreibung über albische Magiergilden steht auf Seite 136 rechts unten: "Auf der anderen Seite sind die albischen Gilden offen für fast alle Arten von Zauberern,, so dass Magier und Thaumaturgen hier den durchaus erfrischenden Kontakt mit Heilern, Elementarbeschwörern pflegen können. Gelegentlich findet man in einer Gilde sogar eine Weise aus dem benachbarten Erainn oder einen Schamanen aus dem hohen Norden." In der Beschreibung zum Gildenhaus in Thame würde ich nichts finden, was dagegen spricht. War auch nur ein Vorschlag. Es würde das Angebotsspektrum vergrößern, welches durchreisenden Zauberern, gegen Entgelt natürlich, angeboten werden kann.
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Damit das Gesamtbild etwas Bunter wird, sollte es auch ein oder zwei Mitglieder geben, die keine Magier oder Thaumaturgen sind. Vielleicht ein zwergischer Elementarbeschwörer, eine Hexe aus Erainn oder Twyneddin, eine Schamanin aus Fuardain oder Waeland...
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Finde ich gut! 👍 Da es ja eine Reihe Zwerge gibt, die auch Gildenmitglied beim weißen Stein (siehe Beschreibung zum Gildenhaus der Magier in Thame) und gleichzeitig Mitglied der Magiergilde Runenkreis sind (siehe in Alba - Für Clan und Krone unter Magiergilden, Sonderregelung zur doppelten Gildenzugehörigkeit, Seite 135 rechts unten), werden sich sicher ein oder mehrere Zwerge in der Gilde aufhalten. Zwei Personen werden bereits in der Beschreibung des Gildenhauses zu Thame genannt, das Gildenoberhaupt Arlena NiConuilh und Leanwyn, der Lehrmeister für durchreisende Zauberer.
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Eil- und Gewaltmarsch? Regeln in M5?
Torfinn antwortete auf Krümelmonster's Thema in M5 - Sonstige Gesetze
Ich nutze die Regeln über Entbehrungen aus "Das Kompendium" (M4). Dort sind unter anderem Gewaltmärsche und andere Anstrengungen sowie auch Eilmärsche und Dauerläufe explizit aufgeführt. Die Regeln kann man 1:1 übernehmen. -
Lied des Fesselns - können Freunde es absichtlich unterbrechen?
Torfinn antwortete auf sarandira's Thema in M5 - Gesetze der Magie
Ich denke es wird WW:Resistenz und Ohren sorgfältig verstopfen, um der Wirkung eines Zauberliedes zu entgehen vermischt. Wie bereits zuvor schon geschrieben, wirken Zauberlieder über das Gehör und direkt über den empyrêischen Astralleib. Wer sich während der gesamten Zauberdauer (bei Zauberlieder meist 1min) die Ohren sorgfältig verstopft hat, braucht keinen WW:Resistenz würfeln, er wird sowieso nicht vom Zauberlied betroffen. Nur wer während der gesamten Zauberdauer innerhalb der Reichweite war und das Zauberlied hören konnte, dem steht am Ende der Zauberdauer ein WW:Resistenz zu. Wem der WW:Resistenz gelungen ist, widersteht dem Bann des Zauberliedes, wie auch bei anderen Zaubersprüchen. (siehe Arkanum Seite 162/163 allgemeine Beschreibung zu Zauberlieder der Barden) (siehe auch die Beschreibung zu Das Lied des Fesselns: "...WW:Resistenz gelungen ist oder die sich die Ohren verstopft haben... .") Da das Lied des Fesselns augenblicklich auf alle Wesen (die von Zauberliedern betroffen werden können, außer dem Zaubernden) wirken kann würde ich es entsprechend der beiden ersten Sätze der Beschreibung des Zauberliedes sogar Kampfhandlungen unterbrechen lassen oder wie im Ursprungspost des Stranges auf anstürmende Gegner wirken lassen. (...Aufmerksamkeit aller Zuhörer. Sie unterbrechen alle Handlungen...") Solange der Barde weiterspielt oder die Wirkungsdauer noch anhält, bleiben alle Betroffenen, deren WW:Resistenz gescheitert ist, unter dem Bann des Zauberliedes. (siehe Arkanum Seite 162/163 allgemeine Beschreibung zu Zauberlieder der Barden). Störenfriede müssen sogar mit Angriffen rechnen, wenn sie keine Ruhe geben. Opfer des Zaubers sind Herr ihrer selbst und können gegen bedrohlichen Situationen, wie einem Angriff, bestohlen werden oder einem Hausbrand, Gegenmaßnahmen ergreifen. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass dadurch der Bann des Zauberliedes gebrochen wird oder ein weiterer WW:Resistenz erlaubt würde. Also lauschen alle Betroffenen wieder dem Zauberlied, sobald die Störenfriede ruhig sind oder die bedrohliche Situation abgewendet wurde. Um wieder auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen "...können sie sich die Ohren verstopfen, damit sie nicht vom folgenden Zauberlied Der einschläfernde Gesang betroffen werden?". Nein, da alle unter dem Bann des Zauberliedes das Lied des Fesselns stehen, können/wollen sie sich nicht davon abwenden! Wenn dann nach der Zauberdauer von 3 min die Wirkung vom Zauberlied der einschläfernde Gesang einsetzt, haben alle Opfer einen WW:Resistenz gegen das Zauberlied der einschläfernde Gesang und die Wirkung des Zauberliedes das Lied des Fesselns endet. -
Sorgfältig Zielen=wehrlos?
Torfinn antwortete auf bendorian's Thema in Kreativecke - Gesetze des Kampfes
Nur zur Klarstellung, der Charakter gilt in meinen Augen als wehrlos, solange er weiter seiner Handlung des sorgfältig Zielens nachgeht. Er steht also weiterhin ganz ruhig da und konzentriert sich auf sein Ziel, schätzt die Windrichtung und Windstärke ab... . Vergleichbar mit einem zaubernden Charakter, der auch weiter zaubert und hofft, er wird nicht schwer getroffen. In beiden Fällen ist der Charakter sich dem Angriff auf ihn bewusst und könnte seine Handlung abbrechen und zählt dann auch nicht mehr als wehrlos. Und ja, man hätte für alle Handlungen, Fertigkeiten und deren Variationen dazuschreiben können, ob man während der Durchführung wehrlos ist oder Abwehren darf. Oder, man schreibt einen kurzen Abschnitt über vier typische Situationen (Kodex Seite 71 links), in denen man als wehrlos gilt. Die Auslegung/Interpretation obliegt dann beim Spielleiter. -
Als Vorbild können ja zum Beispiel der Rechtsbrief von Saarbrücken von 1321, das Frankfurter Stadtrecht von 1352 oder das Mainzer Friedensbuch von 1430 herhalten, auch der bayrische Landfriede von 1255. Es handelt sich um Verbote in Friedenszeiten, innerhalb von Stadtmauern und insbesondere in Wirtshäusern Waffen (vor allem Messer) zu tragen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung reichten von Geldbußen über kurzeitige Verbannung aus der Stadt bis zur kurzzeitigen Kerkerhaft. Wer eine Waffe (wie ein Messer) heimlich mitführte, büßte mit Verlust der Hand. Es wird jedoch auch erwähnt, dass ein Bürgermeister die Erlaubnis zum mitführen von Waffen erteilen konnte.