Warnhinweis: Teilnahme an Midgard-Cons sorgt für Schlaf-Defizit!!
Dadurch, dass Verschwiegenes (noch nicht einmal Kleingedrucktes) im Nachhinein GROSS gedruckt wird, lassen sich Schadensersatzklagen nicht rechtswirksam verhindern. Vor allem, wenn der verschwiegene Aspekt für den Konsumenten überraschend eintritt und als solcher NICHT ZU ERWARTEN war.
Also: zur Fahndung ausgeschrieben ist Jan, in einschlägigen Kreisen auch bekannt unter dem Pseudonym 'Leachlain ay Almhuin', dem vielfacher Schlafentzug in besonders schweren Fällen in Tateinheit mit Spaßbereitung und Genussmehrung durch Organisation und Veranstaltung des sogenannten Westcon-Ersatz-Con vorgeworfen wird. Erstaunlicherweise ist festzustellen, dass Jan dieses umfangreiche Vergehen nach akribischer Vorbereitung als EINZELTÄTER ausgeführt hat, was seine Tatmotivation hervorhebt und zur BESONDEREN SCHWERE DER SCHULD beiträgt.
Obgleich der Beschuldigte vor zahlreichen Zeugen gelobte, dies auch ganz bestimmt niemals wieder zu tun, besteht dennoch Wiederholungsgefahr, ersatzweise wird auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr plädiert, nachdem bereits nachweislich unmittelbar nach Ende der inkrimierten Veranstaltung am Tatort die Lichter ausgingen.
Dem Beschuldigten droht beim zu erwartenden Schuldspruch die Zwangseinweisung in das West-Con-(Klammer auf: "offizielle" Klammer zu)-Veranstaltungskommitee auf Lebenszeit.