Nun gut, da sich die Antworten hier eh schon recht weit vom ursprünglichen Thema zwecks Bewegungsgeschwindigkeit etc. entfernt haben, post ich meine Frage mal hier, wenns sein soll, kann ich auch ein neues Thema aufmachen:
Soweit ich das jetzt hier gelesen hab, ist es beim Kampf mit "Macht ü. Unbelebtes" doch so, dass der Gegner zumindest beim ersten Angriff keine Abwehrmöglichkeit hat (sofern man nur mit der bloßen Hand des Astralleibes angreift). Gut. Wenn ich aber jetzt gemein bin könnt ich dem Kerl doch einfach mit meinem unsichtbaren Finger ins Auge reinfahren und... ich bin zwar kein Mediziner, aber wenn ich jemandem mit einer Kraft, die einer Gewichtskraft von 25kg entspricht, ins Auge steche, kann das doch ziemlich ungut ausgehen. (Effektiver als Schmerzen oder nur eine Ohrfeige wäre es sicher)
Das Beispiel is zwar recht brutal (harmlos zu "Macht über das Leben"), aber trotzdem ist es doch so, dass man auch mit der bloßen Hand äußerst wirksame und v.a. störende Aktionen starten kann.
Also, Frage: Wie soll man z.B. das Augenbeispiel handhaben?
Zweite Frage: Ich weiß nicht, ob das schon gepostet wurde, aber wie siehts eigentlich mit Kraftakten bei M.ü.Ü aus?
Danke, Arenimo