Zum Inhalt springen

Stürze im Kampfgeschehen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

meines Wissens ist ein zu Boden gestürzter Spieler meist erstmal verdattert und zieht den Spott seiner Mitspieler auf sich!  biggrin.gif

 

Und nun im Ernst:

Ein Figur die zu Boden stürzt unterliegt den Regeln Kämpfen im Liegen. Siehe hierzu S. 224.

Er kann gewisse Waffen nicht mehr benutzen und er erhält Abzüge auf seinen Angriff. Der Gegner erhält natürlich einen Angriffsbonus.

 

Man kann das Ganze natürlich noch mit Gewandheitsproben etwas detaillierter fassen und sagen bei Mißlungenem PW:Gw liegt er wirklich und erhält die vollen Nachteile und bei gelungenem erhält er nur die Hälfte der Nachteile.

Außer die Waffeneinschränkung, die ist immer gegeben.

 

<s>Wieder aufstehen ist natürlich nur möglich, wenn man auf einen Angriff verzichtet und einen je nach Situation erschwerten PW:Gw schafft.</s>

 

Das ist zumindest meine Meinung, wobei ich meist auf die Details eher verzichte.

 

mfg

Detritus

 

 

 

 

Geschrieben

In meiner Gruppe haben wir die Hausregel, daß ein liegender Charakter nicht wehrlos ist; er erhält aber einen Malus von -2 auf seinen Abwehrwurf (zzgl. aller anderen Behinderungen). Immerhin ist er gerade gestürzt, hat vielleicht seine Verteidigungswaffe unter sich begraben oder ist leicht benommen... Sollte er länger als eine Runde liegen bleiben (aus welchen Gründen auch immer), sinkt der Malus auf -1, da er sich dann wohl mit seiner neuen Lage 'arrangiert' hat.  

 

Aber wie gesagt: Nur eine Hausregel... wink.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

 

 

 

Geschrieben

So aus dem Ärmel: Er ist nicht wehrlos, aber unterliegt den Einschränkungen durch seine momentane Situation. Außerdem hat er als Liegender keinen Kontrollbereich.

Geschrieben

Nur noch mal der Übersichtlickeit halber die offiziellen Regeln:

 

Man ist im Liegen nicht wehrlos. Die Gegner erhalten einen Zuschlag auf ihren EW:Angriff von +4, man selbst erleidet einen Abzug auf den eigenen EW:Angriff von -4. Zweihand- Wurf- und Schusswaffen (außer Armbrust) können nicht verwendet werden, bestimmte Gestenzauber können auch nicht angewendet werden. Welche das sind, hängt von den notwendigen Bewegungen ab, die im Liegen eventuell nicht durchzuführen sind.

Das Aufstehen aus liegender Position ist hingegen in einer Kampfrunde immer möglich, auch ohne PW:Gw. Nur kann man danach nichts anderes mehr machen, es sei denn, man beherrscht Akrobatik. Dann sind noch bestimmte Aktionen möglich.

 

Nun wird's wieder inoffiziell:

Die Hausregel von Odysseus führt dazu, dass Angriffe gegen Liegende häufiger schwere Verletzungen nach sich ziehen. Dabei muss man berücksichtigen, dass Angreifer sowieso schon einen nicht unbeträchtlichen Zuschlag erhalten, also wesentlich häufiger treffen. Ich halte die Hausregel daher für überflüssig (und nicht gerade spielspaßsteigernd).

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Hallo,

 

Prados hat mit dem Aufstehen natürlich recht und daher habe ich meine Aussage im oberen Posting gestrichen!

Falls jemand genauere Infos braucht: DFR, S.221, linke Spalte Punkt i!

 

Was die Hausregel von Odysseus betrifft:

Auch da muß ich Prados zustimmen. Der Bonus, den der Angreifer gegen einen liegenden hat ist wirklich schon heftig genug.

 

mfg

Detritus

Geschrieben

Eigentlich nicht. Laut Regeln nimmt das Aufstehen eine volle Runde ich Anspruch...

Aber wenn der Spielleiter gnädig ist...

 

Marek

Geschrieben

Normalerweise ist ein überstürzter Angriff unter solchen Bedingungen nur möglich, wenn man aus knieender Position wieder aufsteht.

Das von dir Gewünschte kann nur ein in Akrobatik ausgebildeter Charakter. Da die Notwendigkeit der Ausbildung in Akrobatik bei der Beschreibung der Fertigkeit explizit erwähnt wird, folgt für mich, dass die Universalfertigkeit für diese Aktion nicht ausreichend ist.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Pardon? Ich gefährde oder senke den Spielspaß mit einer kleinen Hausregel?

 

Es ist doch nur ein -2/-1 Malus, welchen man nur solange 'tragen' muß, wie man am Boden liegt. Ich meine, liegend kämpft sich doch wohl schlechter! Davon müßten doch sowohl Angriff als auch Abwehr betroffen sein...

 

Wäre das 'zu' realistisch? I guess not...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Da bereits der Angriff des Gegners verbessert wird, bedeutet das, der am Boden Liegende wird häufiger getroffen. Der zusätzliche Abzug von 2 Punkten auf die Abwehr bedeutet nun, dass nach einem Treffer verglichen zum Normalzustand die Abwehr um insgesamt 6 Punkte verschlechtert wird. Darüber hinaus bedeutet ein Abzug der Abwehr grundsätzlich eine massiv erhöhte Wahrscheinlichkeit, schweren Schaden zu erleiden. Da Lebenspunkte im Midgard-System nicht reich gesät sind, könnte das sehr schnell ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Mir ist allerdings eben noch ein Gedanke gekommen. Spielst du ausschließlich mit der Hausregel, Odysseus, und verwendest die normalen Regeln zu dieser Situation gar nicht? Dann ist gegen die Hausregel selbstverständlich nichts einzuwenden. Beide Regelungen zusammen erscheinen mir zu stark.

 

 

Grüße,

Prados

 

 

 

 

Geschrieben

@Prados

Nuuuun, wir verwenden zwar die vielgescholtene 'Vollabwehr' (ab sieben Punkten über EW:Angriff)... Selbige verringert den Verlust von LP aber nicht; die restlichen Regeln wende ich eigentlich konsequent an.

 

Im Endeffekt bleibt eigentlich nur die Begründung für die Hausregel, daß ich sie schon seit  Jahren verwende und noch keinen Spieleraufstand hatte! In anderen Gruppen könnte es natürlich zu Unstimmigkeiten kommen... dunno.gif

 

 

Best,

 

der Listen-reiche

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
[...]am Boden liegenden und damit wehrlosen Charakter[...]

Norgel

Ist dem so?

 

Nur mal nebenbei gefragt.

 

Was machen denn die Ablehner mit den natürlichen gezielten Angriffen von Kreaturen, wie z.B. dem Kehlbiss von Wölfen?

Spielt ihr die auch nicht aus?

 

Yep, dem ist so. Eine unfreiwillig am Boden liegende Spielfigur ist wehrlos. Da bin ich mir ziemlich sicher. Leider habe ich die Regeln jetzt nicht am Start, sonst hätte ich dir die Fundstelle nennen können.

 

Kehlbisse sind mit gezielten Treffern nicht unbedingt zu vergleichen, weil sie nur 1 LP pro Runde kosten, was der Party im Regelfall genug Zeit gibt, um den Verletzten zu verarzten bzw. einen Heiltrank drüber zu kippen.

 

Dein Beispiel ist aber nicht ganz passend, weil hier die Regeln ausdrücklich vorgeben, dass das Wesen über eine bestimmte Angriffsweise verfügt. Das ist bei Menschen und menschenähnlichen Kreaturen allerdings meines Wissens nicht der Fall.

 

Hoch die Tassen!

 

Norgel

Geschrieben
[...]am Boden liegenden und damit wehrlosen Charakter[...]

Norgel

Ist dem so?

 

Nur mal nebenbei gefragt.

 

Was machen denn die Ablehner mit den natürlichen gezielten Angriffen von Kreaturen, wie z.B. dem Kehlbiss von Wölfen?

Spielt ihr die auch nicht aus?

 

Yep, dem ist so. Eine unfreiwillig am Boden liegende Spielfigur ist wehrlos. Da bin ich mir ziemlich sicher. Leider habe ich die Regeln jetzt nicht am Start, sonst hätte ich dir die Fundstelle nennen können.

So lange die Figur noch AP hat und nicht festgehalten wird ist sie nicht wehrlos! Allerdings erhält der attackierende +4.

Geschrieben

So lange die Figur noch AP hat und nicht festgehalten wird ist sie nicht wehrlos! Allerdings erhält der attackierende +4.

 

Okay, dann sch***e ich jetzt mal ein wenig klug. Ich wusste, es würde sich irgendwann auszahlen, die Regeln auswendig zu lernen. :D

Auf Seite 72 im "Buch des Schwertes" steht in der rechten Spalte unter der Überschrift "wehrlose Spielfiguren" im ersten Absatz folgendes: "Wehrlos sind auch gefesselte oder unfreiwillig zu Boden gestürzte Abenteurer [...]." Und dass eine Spielfigur, die von ihrem Gegner zu Fall gebracht wurde, unfreiwillig am Boden liegt, dürfte doch wohl Konsens sein, oder? :colgate:

 

Das ist auch der Grund, weshalb wir die Regeln für "Gegner zu Fall bringen" abgeändert haben und nur noch den halben abgerundeten Wert für Schild addieren.

 

Hoch die Tassen!

 

Norgel

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Wenn die Gw bzw. der Handlungsrang des Gestürzten höher ist als der seines Kontrahenten, darf er dann in der Runde nach dem Sturz aufstehen, bevor sein Gegenüber zuschlagen kann (vermeidet also seinen Abzug und den Bonus des Gegners) oder benötigt er zum Aufstehen die ganze Runde und wird so auf jeden Fall einmal das Opfer eines Angriffs mit +4?

 

Grüße,

Orlando

Geschrieben

@Orlando: Ja, würde ich so sehen.

 

@Raistlin: Eigentlich kündigst Du ja zu Beginn der Runde an, was für eine Handlung Du in der Runde machen möchtest. Ein Ork, der Dich angreifen will, darf ja auch keinen Heiltrunk mehr schlucken, wenn Du ihn wegen höherer Gw zuerst aus den Latschen haust, oder? ;)

 

Solwac

Geschrieben

Äh, also ich kenne es so, daß man dann seine Handlung ansagt, wenn man gemäß seines Handlungsranges an der Reihe ist. Hat der Orc noch nicht gehandelt und ist noch nicht handlungsunfähig, darf er das wohl tun. :dunno:

 

Allerdings hat mich Deine Antwort auf die richtige Stelle im Regelwerk verwiesen. Danke. :thumbs:

"...stürzt sie zu Boden..., bevor sie mit ihrer Handlung an der Reihe kommt, so verfällt die Aktion."
Geschrieben
Wenn die Gw bzw. der Handlungsrang des Gestürzten höher ist als der seines Kontrahenten, darf er dann in der Runde nach dem Sturz aufstehen, bevor sein Gegenüber zuschlagen kann (vermeidet also seinen Abzug und den Bonus des Gegners) oder benötigt er zum Aufstehen die ganze Runde und wird so auf jeden Fall einmal das Opfer eines Angriffs mit +4?

 

Grüße,

Orlando

 

Die +4 gibts, so viel ich weiß, nur bei stehend gegen liegend. Ein Aufstehender liegt aber nicht nicht.

Deshalb darf er in der Runde aufstehen, muss aber nicht die +4 hinnehmen.

 

@ Raistlin: Ja.

Geschrieben

 

Allerdings hat mich Deine Antwort auf die richtige Stelle im Regelwerk verwiesen. Danke. :thumbs:

"...stürzt sie zu Boden..., bevor sie mit ihrer Handlung an der Reihe kommt, so verfällt die Aktion."

 

Aha.

 

Das heißt also, dass ich als Gestürzter gar nichts mehr machen kann? Aufstehen müsste doch auch eine "Aktion sein" oder?

Geschrieben

 

Allerdings hat mich Deine Antwort auf die richtige Stelle im Regelwerk verwiesen. Danke. :thumbs:

"...stürzt sie zu Boden..., bevor sie mit ihrer Handlung an der Reihe kommt, so verfällt die Aktion."

 

Aha.

 

Das heißt also, dass ich als Gestürzter gar nichts mehr machen kann? Aufstehen müsste doch auch eine "Aktion sein" oder?

So würde ich das lesen. Der zu Boden gestürzte hatte noch keine Aktion begonnen, so daß die Aktion dieser Rude verfällt. :dunno:

 

Als Ausnahme würde ich sehen, wenn ein Zauberer einen 15-30 Sekunden Zauber wirkt, und in der 2. (3.) Runde zu Boden geworfen wird. Solange er keine LP verliert, kann er sich weiter auf den Zauber konzentrieren, den er in einer vorangegangenen Runde begonnen hat, sofern das Ziel des Zaubers durch das zu Boden gehen nicht aus der Sicht verschwindet.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

 

Die +4 gibts, so viel ich weiß, nur bei stehend gegen liegend. Ein Aufstehender liegt aber nicht nicht.

Deshalb darf er in der Runde aufstehen, muss aber nicht die +4 hinnehmen.

 

 

 

Ich hätte gerne noch die eine oder andere Ansicht dazu.

 

Ist stehend gegen liegend wirklich ganz restriktiv auszulegen oder gibt es die +4 auch gegen jemanden, der gerade aufsteht?

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...