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Spieler klagen an! --> Was geschieht?


Calandryll

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Geschrieben

Hallo alle zusammen,

 

meine Spieler haben im letzten Abenteuer eine schrekliche Tat durch eine Erscheinung beobachten können. Ein reicher Händler in Maris hat in seinem Keller ein Mädchen misshandelt und umgebracht.

Durch die grausame Tat entstand eine Erscheinung, welche die grauenhafte Tat immer wieder im Keller des Händlers abspielt. Dem Händler gelang es zwar noch, die Leiche des Mädchens in eines seiner Fässer im Lagerraum zu deponieren, jedoch konnte er darauf den Keller nicht mehr betreten, da der Geist des Mädchens ebenfalls umhergeht und der Händler bei ihrem Anblick in Angst verfiel.

Den Spielern gelang es, sich zutritt zu diesem Keller zu verschaffen (aus anderen Gründen) und sie stolperten dann quasi über die Erscheinung und das Mädchen.

Ein Priester erlöste das Mädchen (Bannen).

 

Sie fanden auch die Leiche im Keller und haben den Händler natürlich angeklakt. Der Händler wurde verhaftet.

 

Jetzt bin ich am überlegen. Der Händler ist ein Clansmann des Barons von Maris, es wird also auf jedenfall in am Gerichtstag in Maris verhandelt und die Spieler treten als Kläger auf.

Der einflussreiche Händler wird viele Zeugen finden, die seine Ehrbarkeit bestätigen (welch dreiste Lüge) und er wird behaupten, dass die Leiche des Mädchens ohne sein Wissen in den Keller gelangt ist und ihm ein Konkurrent schaden wollte.

Die Spielfigure haben grundsätzlich keine Zeugen auf ihrer Seite, sind dazu noch Ausländer und haben "nur" die Leiche als Beweis.

 

Ich bin mir unsicher, wie das Gericht urteilen soll, Spiele aber mit dem Gedanken, dass der Baron den Händler "nur" verbannt (auf 1 Jahr und 1 Tag). Maris ist ja sowieso eine junge Siedlung, mit einigen Ganoven und der reiche Händler hat dem Baron vllt ein hübsches Sümmchen gezahlt. Dazu kommt, dass das Mädchen zu keiner Familie aus der Ortschaft gehört, sondern vermutlich von einer durchreisenden Familie entführt wurde.

 

Der Gedanke dahinter ist, dass die Spielfiguren dann zum einen, einen weiteren Feind haben und zum anderen erkennen sie, dass das albische System weniger Recht und Unrecht ist, sondern auch viel Politik und Intrige.

 

Oder haltet ihr das für zu weithergeholt und haltet die Todesstrafe (die normalerweise auf so einem Verbrechen steht) für angemessener?

 

Gruß

Stephan

Geschrieben

Hallo Stephan,

 

War der Priester, der das Mädchen erlöste von der Kirk?

Hat er die Erscheinung auch gesehen - oder ist es wirklich so, daß es KEINERLEI Zeugen gibt?

d.h. es gibt nur die Leiche?

 

Dann kann man das durchaus so machen, daß der Fall verjhandelt - und je nsch "Boshaftgkeit" sogar ein Verfahren auf die SCs zu kommt wg. falscher Verdächtigung ;)

 

oder eben es kommt zur Verbannung, die dann aber aufgrund einer größeren Spende auf Jahr und Tag reduzirt wird.

Das könnten die SC evtl. aus Zufall erfahren - weil das gemauschlt wurde ...

Geschrieben

Bei einer Verhandlung müßten die Spieler allerdings auch erklären, wie sie eigentlich in den Keller gelangt sind und was sie dort zu suchen hatten. Das könnte also für sie auch zu einer Anklage wegen Einbruchs etc. führen.

Geschrieben (bearbeitet)

Warum denn so spielerfeindlich? Selbst wenn die Abenteurer alle Ausländer sind, ist zumindest ein Priester unter ihnen, der auf den Namen seiner Gottheit schwören kann. Götter sind real (selbst ausländische), das weiß jeder, und das rechtfertigt eine genauere Untersuchung. Wenn Erscheinungen aufgetreten sind, kann durchaus auch die örtliche Magiergilde oder die Kirgh hinzugerufen werden. Mittels Magie sollte doch herauszubekommen sein, welche Seite lügt.

Bearbeitet von Ticaya
Geschrieben

Wären die Spieler nicht vielmehr die Zeugen und sowas wie ein Dorf- oder Stadtschulze wäre der Kläger? Es wurde Recht verletzt wenn bewiesen wird dass das Mädchen durch Gewalteinwirkung umkam, das kann man an der Leiche herausfinden. Also wird ein Mörder gesucht. Die Zeugenaussage der SCs belastet jetzt den Händler und es ist die Frage, ob das für die Verurteilung ausreicht oder ob er sich (wie auch immer) aus der Sache herauswinden kann. Also treten die SCs doch nicht als Kläger auf.

Geschrieben (bearbeitet)

Zur genaueren Aufklärung.

 

Es waren 2 Priester beteiligt. Eine Asvargr Priester aus Waeland (Spieler), der ist jedoch zwischen dem Entdecken des Tatortes und der Verhandlung im Kampf verstorben (blöd gelaufen für die Spieler :D)

Der 2. Priester war ein Mitglied der Kirgh. Ich schildere das ganze noch etwas genauer.

 

Nachdem die Spieler den Keller entdeckten, sahen sie die Erscheinung. Jedoch hatte ich sie auf Grund der grauenhaften Tat ein EW: Geistesressistenz würfeln lassen. Der Hobbit rannte z.B. schreiend aus dem Keller, ohne zu wissen was passiert ist. Danach erschien der Geist des Mädchens und wollte einen der Spieler übernehmen, was ihr auch gelang. Eigentlich wollte der Geist dann Selbstjustiz üben, doch die Spieler überzeugten das Mädchen, dass sie sich darum kümmen würden und schworen, dass der Händler sterben würde.

Daraufhin entschwand der Geist und die Erscheinung ebenfalls. Die Erscheinung war somit aufgelöst, der Geist des Mädchens aber noch anwesend.

Die Spieler klagten den Händler an und dieser wurde verhaftet. Sie gingen in Begleitung eines Priesters der Dheis Albi erneut in den Keller. Der Priester bannte das Mädchen, die Spieler dachten aber nicht nochmal daran, das Mädchen zu befragen (doof gelaufen :D).

Der Priester hatte als nur den Geist des Mädchens gesehen, aber nicht die Erscheinung, sodass es tatsächlich keine Zeugen gibt. Hätte eine Spielfigur sich nochmals übernehmen lassen, wäre die Möglichkeit gegeben gewesen, die Aussage des Mädchens aufzunehmen.

Der Priester hatte ebenfalls nicht daran gedacht (die Spieler sollen ja auch selber denken :D) und damit ist ihnen ein wichtiger Beweis durch die Finger geflutscht (10 Minuten später ist es einem meiner Spieler aufgefallen, wie doof das war :rotfl:)

 

Naja, aber sie haben noch die Leiche im Keller, in einem Fass. Der Händler wird weiterhin felsenfest behaupten, dass das Fass in seinen Keller geschmuggelt worden ist, um ihn zu belasten.

Ich hoffe die genannten Infos helfen :)

 

Ach ja und ich möchte nicht Spielerfeindlich erscheinen. Aber die Gruppe ist ganz frisch (alle Grad 1) und ich baue gerne am Anfang ein paar Feinde auf, die man später immer wieder einsetzen kann, dass macht eine Kampagne in meinen Augen lebendig, da die Spieler immer mehr Ehrgeiz entwickeln, den Schurken zu Strecke zu bringen.

 

Was die Untersuchung durch Magier etc betrifft. Das wäre durchaus möglich, jedoch sprechen in meinen Augen 2 Dinge dagegen. Zum einen hat sich die Kirgh die Sache bereits angesehen und werden vermutlich zu stolz sein, irgendwelche Magier da "rumpfuschen" zu lassen und 2. gibt es in Maris keine Magiergilde.

 

Ich denke ich werde das Strafmaß auch davon abhängig machen, wie sich die Spieler bei der Gerichtsverhandlung anstellen. Bin mir auch nohc nicht ganz sicher wie die ablaufen wird. Meines Wissens werden in Alba einfach Zeugen aufgerufen, die Ent- und Belasten und das Gericht entscheidet dann oder?

 

 

@ Randver,

 

das finde ich eine gute Idee. Wie wird das im albischen Recht gehandhabt? Läuft das eher wie bei uns über einen Art Saatsanwalt (Vogt, Schulze oder ähnliches) oder gibt es quasi immer Zivileverhandlungen, dass also jeder Klagen kann und die Klage selber führt oder sich dafür einen Rechtsexperten holt?

Bearbeitet von Calandryll
Nachtrag
Geschrieben (bearbeitet)

Hilft Hören der Geister hier noch? Oder ist auch die Chance durch das Bannen vertan?

 

Ansonsten haben wir es nun mit einem Indizienprozess zu tun. Lässt es sich beweisen, ob das Fass hereingeschmuggelt wurde oder nicht? Gibt es noch irgendwelche anderen Spuren? Kommt noch wer als Zeuge in Betracht?

Bearbeitet von Randver MacBeorn
Geschrieben

Ahh an das Hören von Geistern habe ich gar nicht gedacht. Ich weiß aber nicht wie das regeltechnisch mit gebannten Geistern ist.

 

Es lässt sich natürlich nicht beweisen, dass das Fass hereingeschmuggelt worden ist, da es ja nicht der Wahrheit entspricht. Allerdings hat der einflussreiche Händler einige mächtige Freunde, die Falschaussagen machen werden. Auch der Baron profitiert von den guten Umsätzen des Händlers und erhält gelegentlich auch die ein oder andere Zuwendung.

Daher müssen die Spieler im Prozess schon sehr überzeugen, um ein Todesurteil zu erringen.

Geschrieben

Also: Da sind Ausländer in den Keller eines Händlers eingebrochen und behaupten, der Händler hätte ein Mädchen umgebracht. Beweis: Die Leiche des Mädchens, die die Ausländer "praktischerweise" gleich mit "entdeckt" haben.

Der Händler behauptet, die Leiche wäre ihm untergeschoben worden. Die Ausländer haben ja praktischerweise gestanden, dass die bei dem Händler eingebrochen sind, es gibt also eine plausible Möglichkeit, wie die Leiche dahin kam.

 

Es gibt jetzt zwei offensichtliche Möglichkeiten, was passiert ist:

 

Der ehrbare (dafür hat er Leumundszeugen), in der Stadt bekannte Händler hat das Mädchen ermordet. Ohne ersichtlichen Grund. Und die Leiche nicht beseitigt, sondern in seinem Keller versteckt. Dort haben ein paar ausländische Einbrecher(!), die niemand kennt, zufällig die Leiche entdeckt, und klagen ihn jetzt aus selbstlosen Motiven an, ohne, dass sie einen Nutzen davon haben. Sie kennen das tote Mädchen noch nicht einmal.

 

Oder

 

Die Ausländer sind beim Händler eingebrochen (das haben sie zugegeben), haben die Leiche dort deponiert und klagen den Händler jetzt an, um ihm zu schaden. Wahrscheinlich irgend ein Racheplan eines Feindes des Händlers, den die Ausländer sehr tölpelhaft ausgeführt haben.

 

Ehrlich: Beide Geschichten klingen unglaubwürdig. Die Beweislage ist uneindeutig. Glaubhafte Zeugen gibt es keine. Wenn jetzt keine neuen Umstände mehr ins Spiel kommen, z.B. wirklich ein Feind des Händlers anfängt, Fäden zu ziehen, dann kann das nur in einem Freispruch für den Händler und einer Anklage der Abenteurer wegen Mord, Einbruch und Rufschädigung enden.

Geschrieben

Ich halte die Erfolgsaussichten auf eine Verurteilung zwar für gering - aber man könnte den Asvargr-Priester mit Hören der Geister befragen. Weil - warum sollte er als Geist lügen? Das wäre die erfolgreichste Belastung, sofern das Mädchen selber nicht befragt werden kann. Zumindest ein Freispruch für den Händler dürfte dann recht schwer zu vertreten sein, ich befürchte aber eher, er wird mit einer entsprechenden Geldbuße belegt und eines Morgens nicht mehr in Maris anwesend sein.

Geschrieben

Nun - die Spielert sollten aus dem Schneider sein:

Der Geiste hatte einen SC übernommen, und sich nicht gegen sein Kumpels gewandt.

Ergo SCs unschuldig am Tod des Mädchens.

 

Richter ist der jeweilige Laird: Nur der darf höchstes Recht (Mord!) sprechen.

Als Ankläger fungiert (in diesem Fall) die Kirgh, denn dieser Priester hat das "Unrecht" gebannt.

Die SCs treten nur als Zeugen auf - allerdings solltest Du Dir eine gute Begründung ausdenken, warum da keiner ist, der mit "Macht über Menschen" nach der Wahrheit fandet.

 

Als weiterer Plott (um einen Feind zu kreieren - was ich eine Klasse Idee finde) den Händler verbannen offiziell auf Lebenszeit.

Irgensdwann kann er sich dann "freikaufen" und die SCs haben einen Feind, der sich stets "gern" an sie erinnert.

Und als Händler hat der durchaus die Möglichkeit mit seinem Netzwerk den SCs auch an anderen Orten ein wenig die Suppe zu versalzen ...

Geschrieben

Ui, erstmal vielen vielen Dank für die ganzen Anregungen. Das hilft mir dann bei meiner Entscheidungsfindung, wenn wir spielen. Weil natürlich möchte ich jetzt noch nicht alles im Vorfeld festlegen, die Spieler sollten durchaus noch Einfluss auf die Entschedung nehmen können.

 

Die Spieler allerdings anzuklagen halte ich auch für eine witzige Idee:-p. Allerdings haben sie einen gewissen Bekanntheitsgrad in Maris erreicht (sie haben den Roten Ritter gefangen nehmen können), sodass ich sie glaube ich noch nicht in die Pfanne haue. (Außer der Hobbit verquatscht sich, dass passiert ihr öfters).

 

Ich habe noch eine Frage zum Prozess ansich, in Bezug auf das oben genannte Macht über Menschen. Wie läuft das in Alba ab. Im Quellenbuch steht dazu nichts (habe allerdings nur das alte), dort steht nur, dass beide Seiten Zeugen aufrufen und dann entschieden wird.

Ist es üblich, dass in jedem Prozess ein Magier Macht über Menschen anwendet? Dann sind Prozesse doch eigentlich hinfällig und die Magier könnte alles klären oder?

Geschrieben
Ui, erstmal vielen vielen Dank für die ganzen Anregungen. Das hilft mir dann bei meiner Entscheidungsfindung, wenn wir spielen. Weil natürlich möchte ich jetzt noch nicht alles im Vorfeld festlegen, die Spieler sollten durchaus noch Einfluss auf die Entschedung nehmen können.

 

Die Spieler allerdings anzuklagen halte ich auch für eine witzige Idee:-p. Allerdings haben sie einen gewissen Bekanntheitsgrad in Maris erreicht (sie haben den Roten Ritter gefangen nehmen können), sodass ich sie glaube ich noch nicht in die Pfanne haue. (Außer der Hobbit verquatscht sich, dass passiert ihr öfters).

 

Ich habe noch eine Frage zum Prozess ansich, in Bezug auf das oben genannte Macht über Menschen. Wie läuft das in Alba ab. Im Quellenbuch steht dazu nichts (habe allerdings nur das alte), dort steht nur, dass beide Seiten Zeugen aufrufen und dann entschieden wird.

Ist es üblich, dass in jedem Prozess ein Magier Macht über Menschen anwendet? Dann sind Prozesse doch eigentlich hinfällig und die Magier könnte alles klären oder?

 

... es kommt halt immer darauf an, wo man ist:

Magier gibts nicht in jedem kleinen Kaff.

Aber Maris ist jetzt nicht SOOOO klein - und wenn es um Mord geht ...

Geschrieben
Ui, erstmal vielen vielen Dank für die ganzen Anregungen. Das hilft mir dann bei meiner Entscheidungsfindung, wenn wir spielen. Weil natürlich möchte ich jetzt noch nicht alles im Vorfeld festlegen, die Spieler sollten durchaus noch Einfluss auf die Entschedung nehmen können.

 

Die Spieler allerdings anzuklagen halte ich auch für eine witzige Idee:-p. Allerdings haben sie einen gewissen Bekanntheitsgrad in Maris erreicht (sie haben den Roten Ritter gefangen nehmen können), sodass ich sie glaube ich noch nicht in die Pfanne haue. (Außer der Hobbit verquatscht sich, dass passiert ihr öfters).

 

Ich habe noch eine Frage zum Prozess ansich, in Bezug auf das oben genannte Macht über Menschen. Wie läuft das in Alba ab. Im Quellenbuch steht dazu nichts (habe allerdings nur das alte), dort steht nur, dass beide Seiten Zeugen aufrufen und dann entschieden wird.

Ist es üblich, dass in jedem Prozess ein Magier Macht über Menschen anwendet? Dann sind Prozesse doch eigentlich hinfällig und die Magier könnte alles klären oder?

 

... es kommt halt immer darauf an, wo man ist:

Magier gibts nicht in jedem kleinen Kaff.

Aber Maris ist jetzt nicht SOOOO klein - und wenn es um Mord geht ...

 

 

Selbstverständlich kommt es darauf an wo man ist. In Waeland wird kaum einer ein Macht über Menschen befürworten:silly: Und ich stimme dir zu, der Spruch macht schon mehr als Sinn und Maris ist zwar keine Großstadt, aber einen Magier wird man bestimmt finden.

Die Frage ist eher spielerischer Natur. Wie viel Spaß macht es noch, so einen Prozess zu spielen, wenn man das in 2 Minuten mit Macht über Menschen klären kann. Warum sollten die Spieler Beweise und Zeugen ausfindig machen, wenn ein 30sec Zauber reicht?

 

Dazu wundert es mich, dass dazu nichts im Alba QB steht. Hier wird geschildert, dass es typisch ist, dass Zeugen befragt und aufgerufen werden. Das könnte man sich doch alles sparen. Der Verzauberte muss ja alle Fragen wahrheitsgemäß mit Ja oder Nein beantworten (wenn ich das richtig im Kopf habe).

 

Vielleicht argumentieren meine Albai damit, dass Zauber die über den menschlichen Geist gebieten, ebenfalls wie schwarze Magie eher zu den bereichen gehören, die man nicht offen wirkt.

Oder die Magier verlangen für ihre Hilfe solch horrende Honorare, dass sie keiner bereit ist zu zahlen.

Die Argumente befriedigen mich selber nicht wirklich :/, aber ich hab keine bessere Idee.

Geschrieben

Das wäre auch möglich, auch wenn mich dieser Aspekt ebenfalls nicht 100%ig glücklich macht. Ich verstehe nicht, warum dann im QB die Gerichtsverhandlungen so ausführlich beschrieben werden, wenn sie eigentlich eh hinfällig sind.

 

Und noch eine 2. Frage? Weiß jetzt jemand wie das in Alba offziell abläuft? Klagen die Spieler selber an oder übernimmt das jemand (Büttel, Vogt o.ä.) und die Spieler sind nur Zeugen?

Geschrieben

Sehr viel hängt davon ab wer was wie.

Zuerst, der Prozess wird von demjenigen abgehalten der den Uebeltäter in Gewahrsam hat und der ein Interesse hat den Prozess auch tatsächlich abzuhalten. Besteht kein Interesse den Prozess abzuhalten (weil unangenehme Dinge zur Sprache gebracht würden oä) wird der Uebeltäter einfach laufen gelassen, ausser Landes gebracht oder man lässt ihn einfach bis auf weiteres (für immer) im Gefängniss sitzen.

So wie du die Sache beschreibst, haben die SC wohl kaum eine Chance den Händler verurteilt zu bekommen. Ich denke die besten Chancen hätten sie wohl, wenn sie es irgendwie hinbekommen, dass der Priester der den Geist gebannt hat aussagt und wenn er schon da ist, kann er gleich noch die Aura des Händlers prüfen, für alle Fälle. Ebenfalls könnten sie versuchen den Uebeltäter schwören zu lassen (Motto: die Götter seien meine Zeugen) dass er die Wahrheit sagt. Falls nichts aussergewöhnliches passiert sollte der Händler aufgrund seines guten Leumundes freigesprochen werden. Wird er verurteilt, wird wohl das gesammte Vermögen eingezogen (es geht dann an den Baron von Marris, ein Argument für die SC übrigens) und der Uebeltäter dürfte wohl als Schwarzmagier oä exekutiert werden.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben
Na - eine Möglichkeit wäre noch:

Da die Kirgh als Ankläger auftritt (ein Geist war im Spiel!")

wird jede ander Art von Magie ausgeschlossen ...

In diesem Fall würde die Kirgh den Prozess wohl selbst durchführen, was sie durchaus können, wenn sie den Händler in Gewahrsam haben.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben

Auch gegen "Macht über Menschen" kann man resistieren und sich dann verstellen. Daher ist die Information, die man bekommt zweifelhaft. "Hören der Geister" ist - auch laut Regel - nicht unbedingt erfolgreich und selbst dann läuft man Gefahr, dass der Geist gar nicht kapiert hat, was passiert ist, ganz andere Sorgen hat, als seinen Mörder zu verraten etc. (Geh' mal als Zuschauer zum Gericht und Du wunderst Dich wie viele Augenzeugen keine gerade Aussage hinbekommen und das schon, wenn nur der Richter fragt.)

 

Eine Tote in einem Haus ist meiner Meinung nach nicht so einfach unter den Teppich zu kehren. Das ist auf jeden Fall mehr als eine Beschuldigung ohne Leiche oder Tatwaffe. Der Händler wird schon eine Erklärung abgeben müssen. Ob das Gericht das glaubt, ist was anderes.

 

Natürlich hängt die Lage des Händlers auch von seinem Ruf ab, aber auch von dem der Abenteuerer. Ist einer von denen Adeliger? Dann sollte der sprechen. Ist der Händler wichtig für seinen Clan, hat er bedeutende Funktion, Geld und Einfluss? Dann könnte er davonkommen, nicht unbedingt als Unschuldiger. Er könnte beispielweise Wergeld zahlen müssen, weil er das Mädchen ausversehen getötet hat etc.

 

Von der Spielweise her, halte ich wenig davon die Spieler reinzureiten. Es sei denn, sie sind sich der Folgen bewusst, sprich, der SL sagt sie ihnen.

Geschrieben (bearbeitet)

AAAARRGHHH,

 

so viele gute Ideen und so viel Hilfen, aber was mache ich jetzt :silly:

 

Erstmal Danke Sayah, für deine Anregungen. Aber die Meinungen, wie in Alba Prozess gemacht wird, gehen wohl ziemlich auseinander.

 

Magie Ja/Nein?

 

Wer klagt an?

 

Wie läuft der Prozess ab?

 

Fragen über fragen. Eine gute Idee könnte es auch sein, den Händler aus dem Gefängnis entkommen zu lassen. (So wie du es angedeutet hast Sayah). Ob der Baron von Maris das veranlasst hat oder ob reiche Freunde ihm geholfen haben, sei mal dahingestellt. Aber er könnte fliehen und den Spielern zukünftig das Leben schwer machen bzw. könnte ein neues Abenteuer daraus entstehen, diesen Händler zu schnappen, denn man sieht sich immer 2x im Leben ;-).

 

Allerdings bringe ich dann die Spieler um die Gerichtsverhandlung, welche bestimmt toll wird. Meine Spieler haben schon Plädoyees etc. geschrieben, die Mühe will ich eigentlich vergelten.

 

Was mach ich bloß???:cry:

 

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin euch super dankbar für die Anregungen, nur jetzt habe ich irgendwie die Qual der Wahl, weil so viel gutes dabei ist :crosseye:

 

 

Edit: Marcs Beitrag kam kurz vor meinem, deswegen nochmal :)

 

Meine Spieler will ich ebenfalls nicht reinreiten, daher werden sie vermutlich auch davon kommen, wenn sie sich nicht komplett dämlich anstellen (man weiß ja nie :rotfl:)

Der Händler ist für Maris wichtig. Maris ist ja eher ein großes Dorf als eine Stadt, indem alles unterkommt. Nach der Herkunft wird nicht gefragt, da die Siedlung wachsen will. Der Händler ist schon lange ansässig und sehr einflussreich und bringt der Stadt Wohlstand und Geld durch seine Arbeit. Dadurch profitiert auch der Clan. Daher ist der Laird überhaupt nicht begeistert von der Anklage, aber die Indizien waren so schwer, dass er ihn verhaften musste.

 

Die Eltern des Kindes sind ja ebenfalls nicht auffindbar, da das Kind vermutlich von Reisenden stammt und der Händler bewusst dieses Opfer gewählt hat, um seine peverse Gier zu befriedigen.

Also großen Nachteil für die Spieler sehe ich, dass keiner ein Albai ist (ein Zwerg, ein Halbling und ein Magier aus dem hohen Norden). Vielleicht könnte die Zwergin Einfluss ausüben, sie ist adelig. Ist aber laut Hintergrund von zu Hause geflohen (andere Geschichte^^), sodass sie das weder beweisen kann noch damit angeben wird :D

 

 

 

Mein vorläufiges Fazit (sagt mal bitte, was ihr davon haltet):

 

Aus gründen des schönen Spiels, werde ich die Spieler die Klage selber leiten lassen (ich will die Mühe honorieren).

Der Händler wird sich verteidigen und beide Seiten werden Zeugen aufrufen.

Es liegt an den Spielern, gute Ideen vorzubringen, immerhin ist einer ein Magier (kommt er auf Mach über Menschen oder Hören der Geister?)

Wenn ja entscheiden die Würfel (Ressistenz etc.)

 

Wenn sie keine zündende Idee haben ,wie sie den Händler drankriegen, dann wird er verbannt. Damit wird anerkannt, dass er vermutlich in das Verbrechen involviert war, aber nicht bewiesen werden kann ,dass er den Mord begangen hat. Dies würde ich dann mit Verbannung regeln.

 

Aber vermutlich machen meine Spieler was vollkommen unvorhergesehenes und ich muss improvisieren :D

 

Aber was haltet ihr von meinem obigen Leitfaden?

Bearbeitet von Calandryll
Geschrieben (bearbeitet)

Oh, nach deinem letzten Beitrag ist die Sache doch eigentlich klar: Die Spieler freuen sich auf die Verhandlung, haben alles vorbereitet? Dann gib ihnen eine Verhandlung. Gib ihnen das Gefühl, dass sie Relevanz auf der Spielwelt haben, dass sie etwas erreicht haben. Eine bessere Motivation kannst du ihnen kaum geben. Pfeif auf Hindernisse und kulturelle Genauigkeiten, beim Spiel geht es vor allem um den Spaß. Verurteile den Täter, meinetwegen auch zu einer Todesstrafe! Baue dann ein nettes Szenario, in dem der Verurteilte kurz vor oder während seiner Hinrichtung befreit werden soll, und lass den Spielern die Chance, auch diesen Plan zu vereiteln. Wenn sie dabei scheitern, flieht der Übeltäter und die Spieler haben einen Feind. Schaffen sie es und der Böse stirbt, dann führe in den folgenden Abenteuern einen Verwandten ein, der den Getöteten rächen will, womit du auch einen Feind aufgebaut hast.

 

Aber: Was immer du tust, lass deinen Spielern die Befriedigung, etwas erreicht zu haben!

 

Nachtrag: Ich habe das geschrieben, bevor du deinen Leitfaden veröffentlicht hattest - der mir gefällt.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
  • Like 1
Geschrieben

Gut, dann kann ich jetzt ruhigen Gewissens einkaufen gehen :D

 

Ich werde euch morgen berichten, was meine Spieler angerichtet haben :rotfl: Wir spielen nämlich heute Abend.

 

Vielen vielen Dank für die ganzen Tipps und Anregungen.

 

@Prados

Das mit dem Verwandten, der sich an den Spielern rächen will gefällt mir sehr gut. Dadurch habe ich noch einen Feind in der Hinterhand hehehe

Geschrieben

Ich stimme Prados in fast allen Punkten zu - nur würde ich die Rolle des Stadtschulzen nicht entwerten wollen. Die Abenteurer sollten Zeugen und nicht Kläger sein (es sei denn es würde sich hier um einen Zivilprozess handeln und ein Strafprozess läuft noch nebenher, aber das dürfte hier nicht der Fall sein). Die Plädoyers können natürlich trotzdem gehalten werden (schöne Idee!), indem z.B. ein Verwandter des Mädchens sich den Abenteurern anvertraut und die Abenteurer um Hilfe bittet oder die Kirgh in irgendeiner Form ein Interesse an dem Fall zeigt (dann GG als Belohnung) etc..

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