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Wie können Sklaven Waffen besitzen?


Yon Attan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

Im Forumsabenteuer: Schatten über Waeland kam vor kurzem die Frage auf, wie ein Unfreier überhaupt Waffen zu Spielbeginn auswürfeln kann, wenn er doch in einigen Ländern (z.B. Waeland) laut QB gar keine besitzen darf :notify:

 

Wie regelt ihr sowas (in der Vorgeschichte) ?

 

 

Mfg Yon

Geschrieben

Er könnte sie geklaut haben. ;)

 

Ich würde davon ausgehen, dass ein Charakter zu Beginn seiner Karriere seinem Herrn entweder weggelaufen ist oder aber ihm die Freiheit geschenkt wurde. Wie sonst sollte er auf Abenteuer ziehen?

 

Gruß von Adjana

Geschrieben

Hallo!

Unwissend von Details in QBs:

- von seinem Herrn freigelassen, da der Sklave ihm durch eine ruhmreiche Tat geholfen hat (verteidigte seinen Herrn selbstlos gegen einen Feind, Bären, sonstiges wildes Tier, holte ihn aus dem brennenden Haus... sonstige recht selten ausgeführte Tat eines Sklaven)

- da zog der Sklave los und stolperte am Wegesrand über einen toten Straßenräuber, Händler, sonstige Person, die von einem wilden Tier angefallen worden war

- Pech im Leben, Glück im Spiel: gewann beim Würfelspiel gegen einen so volltrunkenen Söldner dessen Ausrüstung - die nebenbei bemerkt größenteils schon versoffen war - daß dieser ob seiner Trunkenheit den Sklaven nicht mehr redegewandt des Falschspiels bezichtigen konnte

 

gruß

Wolfheart

Geschrieben

Oder er machte es wie einst ein Kobold, der einen betrunkenen Magier am StraBenrand fand und ihm dem Beutel mit den magischen Ringen stahl. Kurzum, er bedient sich bei jemandem, der sich nicht wehren kann oder es nicht bemerkt.

 

Ich denke, dass das bei einem Sklaven eben von seiner Vorgeschichte abhängt.

 

:grim:

Geschrieben

Hi,

na, Yonni, Du warst wieder schneller!

Ich hab erstmal ne Suche im Unterforum Waeland gemacht und dann überlegt, wer noch was wissen könnte...

aber nun machen wir´s hier, okay!

Vielleicht kommt ja die werte Frau Branwen dazu und gibt uns ein wenig ihrer Weisheit ab..:satisfied:

Geschrieben
Er könnte sie geklaut haben. ;)

 

Ich würde davon ausgehen, dass ein Charakter zu Beginn seiner Karriere seinem Herrn entweder weggelaufen ist oder aber ihm die Freiheit geschenkt wurde. Wie sonst sollte er auf Abenteuer ziehen?

 

Gruß von Adjana

 

Hi

Aber wenn er freigelassen wurde, dann ist er doch kein Sklave mehr oder nicht?

Dann zählt er als Ex-Sklave oder ebene jetzt als Volk.....

 

 

Mfg Yon

Geschrieben
Oder er machte es wie einst ein Kobold, der einen betrunkenen Magier am StraBenrand fand und ihm dem Beutel mit den magischen Ringen stahl. Kurzum, er bedient sich bei jemandem, der sich nicht wehren kann oder es nicht bemerkt.

 

Ich denke, dass das bei einem Sklaven eben von seiner Vorgeschichte abhängt.

 

:grim:

 

Hi

Okay, das würde natürlich gehen, würde aber die Schwierigkeit mit sich bringen, ständig die Waffen zu verstecken und selbst wenn der Sklave durch diese Waffen irgendwann mal hilft/von Nutzen ist, würde man sich doch danach erkundigen, woher diese Waffen kamen, also auch eine schwierig zu spielende Lösung.....

 

 

Mfg Yon

Geschrieben

Also, erst einmal gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen Unfreien und Sklaven. Nicht jeder Unfreie ist Sklave.

Dann gibt es deutliche Unterschiede im Status eines Unfreien von Kultur zu Kultur. In Eschar z.B. sind Sklaven als Soldaten üblich.

Selbst innerhalb einer Kultur gibt es verschiedene Arten der Unfreiheit. (Im Alba-Forum wurde mal auf die mittelalterlichen Ministerialen verwiesen, die unfrei waren, da sie von einem Herrn abhängig waren, aber eben auch zu Waffendiensten herangezogen wurden.)

Das erst einmal als Beispiele, wo Unfreie regulär Waffen haben. Dann sollte erwähnt werden, dass der Stand eines Charakters seine Herkunft angibt. Er ist aber immer eine Ausnahme. Sklaven können zum Beispiel entflohen sein.

Geschrieben
Ist Euer Sklave denn noch bei seinem Herrn?

 

:grim:

Die Frage kam zwar bei einer speziellen Situation auf, ich würde sie aber gerne allgemein beantworten, bzw diskutieren.

Deshalb: Ja, der Sklave ist noch bei seinem Herren, ohne Herr wäre es ja auch höchstens ein entlaufener Sklave, d.h. kein richtiger Sklave mehr.

 

@Kazzirah: Es geht hier jetzt insbesondere um die Fälle, in denen ein Charakter, der UNFRREI gewürfelt hat, einen Stand inne hat, in dem er keine Waffen besitzen darf.

 

 

Mfg Yon

Geschrieben
Er könnte sie geklaut haben. ;)

 

Ich würde davon ausgehen, dass ein Charakter zu Beginn seiner Karriere seinem Herrn entweder weggelaufen ist oder aber ihm die Freiheit geschenkt wurde. Wie sonst sollte er auf Abenteuer ziehen?

 

Gruß von Adjana

 

Hi

Aber wenn er freigelassen wurde, dann ist er doch kein Sklave mehr oder nicht?

Dann zählt er als Ex-Sklave oder ebene jetzt als Volk.....

 

 

Mfg Yon

 

JaJa, Bürger und Bauer trennt nichts als die (Stadt)Mauer.

 

Nur weil jemand freigelassen wurde, heißt das noch lange nicht, dass er regeltechnisch zu einem anderen Stand gehört. Nur weil ihn sein Herr freigelassen hat, lernt der ehemalige Unfreie nicht gleich andere Berufe.

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben
@Kazzirah: Es geht hier jetzt insbesondere um die Fälle, in denen ein Charakter, der UNFRREI gewürfelt hat, einen Stand inne hat, in dem er keine Waffen besitzen darf.
Gibt es die denn bei einem Abenteurer?

 

Ich kann mir so etwas nur im Rahmen einer kompletten Gruppe vorstellen, die dann einen Erlaubnisträger dabei hat.

 

Für die normale einfache Figur bedeutet unfrei nur, dass der Status in der Heimat (z.B. einer Stadt) den Waffenbesitz verbietet. Der Absatz im DFR (S.40/41) beschreibt sehr gut, wie ein Abenteurer zu Beginn als Flüchtling usw. einen gewissen Hintergrund haben kann.

 

Solwac

Geschrieben

Für die normale einfache Figur bedeutet unfrei nur, dass der Status in der Heimat (z.B. einer Stadt) den Waffenbesitz verbietet. Der Absatz im DFR (S.40/41) beschreibt sehr gut, wie ein Abenteurer zu Beginn als Flüchtling usw. einen gewissen Hintergrund haben kann.

 

Solwac

So sehe ich das auch. Man sieht einem Menschen den Stand nicht zwangsweise an. Das Problem des Waffenbesitzes stellt sich nur dann, wenn der Unfreie in seiner Heimat verbleibt. Und selbst hier, siehe Antwort von hj, gibt es Möglichkeiten die Hintergrundgeschichte zu gestalten.

 

Abgesehen davon kommt es auf die Waffe an. Einen Dolch kann in meiner Vorstellung wirklich jeder besitzen. Unabhängig vom Stand.

 

Gruß

Frank

Geschrieben

Da gibt es doch auch dieses nette Lied von Hannes Wader (Der Landsknecht). Die Hauptfigur ist geflohen, verdingt sich als Söldner, trägt aber ein Brandmal auf der Stirn, das ihn als entlaufener Knecht kennzeichnet. Während des 30jährigen Kriegs wird ihn schon niemand dazu auffordern, seine Waffen abzulegen. Aber er ist eben immer derjenige, der das zweite Bier und das kältere Essen hingestellt bekommt, wenn er mit einem Kollegen in die Kneipe geht. Ganz mutige Bedienungen werden ihn vielleicht ignorieren, weil er ja Privilegien für sich beansprucht, die ihm nicht zustehen.

 

Auch wenn er faktisch frei ist, wird man ihm schon zeigen, wohin er (eigentlich) gehört.

 

Vielleicht würde er zum Beispiel auch bei einem regulären Waffenhändler nichts verkauft bekommen ("Nimm es nicht persönlich, aber eigetlich dürftest du ja nicht mal eine Waffe tragen")

Geschrieben

hey Leute,

tausend Dank, in so kurzer Zeit soviele gute Meinungen, merci!

 

Also, ich selber denke eben auch, entweder spile ich ne Sklavin oder nicht.

Und als Sklavin passe ich halt als Abenteureurin ne Gelegneheit ab, mich meinem Herrn zu entziehen und schlage mich so durch.

Und wenn ich mit Leuten klämpfen, wird meine Seite es akzeptieren, solange der kampf dauert.

Jede weitere Akzeptanz braucht Zeit und die Sklavin muss sich beweisen.

Als Unfreie geniesst sie ja auch Schutz, also ähnlich wie eine Eagrel-Frau darauf verzichtet und für sich selber eintritt, muss der/ die Sklavin sich um sich selbst kümmern und das unter erschwerten Bedingungen.

Geschrieben
hey Leute,

tausend Dank, in so kurzer Zeit soviele gute Meinungen, merci!

 

Also, ich selber denke eben auch, entweder spile ich ne Sklavin oder nicht.

Und als Sklavin passe ich halt als Abenteureurin ne Gelegneheit ab, mich meinem Herrn zu entziehen und schlage mich so durch.

Und wenn ich mit Leuten klämpfen, wird meine Seite es akzeptieren, solange der kampf dauert.

Jede weitere Akzeptanz braucht Zeit und die Sklavin muss sich beweisen.

Als Unfreie geniesst sie ja auch Schutz, also ähnlich wie eine Eagrel-Frau darauf verzichtet und für sich selber eintritt, muss der/ die Sklavin sich um sich selbst kümmern und das unter erschwerten Bedingungen.

 

Hört sich spannend an.

Insofern ist das Dasein als Sklavin wohl besonders spannend und abenteuerlich und auch eine Herausforderung für den Spieler.

Hut ab vor allen, die diese Herausforderung annehmen, ich fühle mich dazu noch nicht bereit!

 

Mfg Yon

Geschrieben

Hi!

 

Wie kazzirah bereits angemerkt hat ist Unfrei nicht gleich Sklave! Es gab historisch unzählige Arten von Unfreien (Hörige, Leibeigene, Gesetzlose, Vogelfreie, Ministerialen, verurteilte, Zwangsarbeiter,........) von denen einige durchaus waffen tragen konnten. Einige Gruppen von Unfreien zählten sogar zum Adel!

 

Ob und wie ein Unfreier zu Waffen kommt hängt daher stark von seinem speziellen Umfeld ab. Wie bereits gepostet ist jeder grundsätzlich nur in seiner Heimat unfrei. Ich mache es einer unfreien SC nicht schwer zu waffen zu kommen.

 

Gruss

 

Chaos

Geschrieben

hallo Solwac!

zunächst, was meinst Du genauer mit dem Wort?

Ich kann mir so etwas nur im Rahmen einer kompletten Gruppe vorstellen, die dann einen Erlaubnisträger dabei hat.

 

Für die normale einfache Figur bedeutet unfrei nur, dass der Status in der Heimat (z.B. einer Stadt) den Waffenbesitz verbietet. Der Absatz im DFR (S.40/41) beschreibt sehr gut, wie ein Abenteurer zu Beginn als Flüchtling usw. einen gewissen Hintergrund haben kann.

 

Solwac

Zum DFR:

nein, ich finde es nicht deutlich genug.

Die Bücher selber legen ja auch gottseidank nicht alles fest sondern geben einen Rahmen zum Spielen vor. Hier steht z.B., dass man ein geflohener Sklave im Heimatland sei.

Das spiele ich anders. Natürlich, sie kann auch zuhause zum Stand der leibeigenen gehören, aber als Morave hat man halt durchaus die Schicksalchance, dass ein Sklavenhändler einen verschleppt und im Waeland verkauft, schließlich die "netten" Nachbarn!

Und dann könnte ich halt eher in Moravod spielen als in Waeland... daher plane ich ja hier die Flucht der Skalvin...pssst, nicht so laut, Feind hört mit! Nein, Yon Attan, ich hab nix wichtiges geschriebn... guckste weg!

 

Waffe: ja, zunächst ein Dolch als Symbol, dass sie zwar noch unfrei ist, also dem Besitz des Herrn zugehört, aber eine gewisse handlungs und Bewegungsfreiheit bekommt.

weitere Waffen dann im Abenteuer, Kampfgeschehn... meinem SL und mir wird schon was einfallen!

 

Aber trotzdem nochmal an andere Spieler:

wie habt Ihr das als Waelinger mit den Sklaven gehandthabt? Erzählt mal!

Grüße!

Geschrieben

Ein Erlaubnisträger wäre z.B. eine "reiche" Figur, die eine andere Figur als Leibwache engagiert. Diese dürfte so Waffen tragen, ist aber vom Stand her unfrei. Je nach Kultur könnte es also Ärger geben, wenn der unfreie Waffenträger ohne seinen Herrn angetroffen wird.

 

Ein entführter Morave in Waeland ist entweder unfrei (im Sinne des Regelwerks), wenn die Entführung früh in der Jugend passierte oder die Figur hat ihren ursprünglichen Stand (von unfrei bis adlig), wenn die wesentlichen Fertigkeiten noch in Moravod erworben wurden.

 

Für mich bedeutet unfrei, dass die Figur im gesellschaftlichen Umgang mit adligen und reichen Figuren Einschränkungen hat (siehe z.B. die Beschreibungen diverser Fertigkeiten). Wie dies durch eine Hintergrundgeschichte erklärt wird ist dann Sache des Spielers.

 

Solwac

Geschrieben

In Waeland (so wie wir es spielen) sind Sklaven eine Sache und damit Eigentum des Besitzers, der mit ihnen machen kann, was er will (züchtigen, beschlafen, umbringen, verkaufen, zu allen erdenklichen Arbeiten heranziehen u.s.w.). Wenn der "Herr", der auch selber ein ganz kleines (jedoch freies) Licht sein kann, es für nötig erachtet, dass sein Sklave / seine Sklavin zur Verteidigung des Hofes oder was auch immer mit Waffen beiträgt, dann ist dass eben so. Wenn er keine Angst hat, dass dieser/diese ihm in den Rücken fällt ist das ganz seine Sache.

 

Allerdings kann jeder Freie einen Sklaven erschlagen wenn er ihn mit Waffen antrifft, ohne dass er dafür eine Entschädigung zahlen muss. Diese rechtliche Konsequenzlosigkeit ist, nach unserer Auffassung, mit dem Verbot des Waffentragen für Sklaven gemeint. Ein Waffen tragender Sklave ist nicht (mehr) durch seinen Status als Eigentum geschützt, ein nicht bewaffneter schon (ein wenig).

 

Erschlägt der Sklave, bewaffnet oder unbewaffnet, einen Freien, dann muss dessen Besitzer dafür gerade stehen und entweder das Wehrgeld bezahlen oder eben den Blutzoll. Was danach mit dem Sklaven geschieht ist seine Sache, wobei vermutlich regelmäßig der Tad des Sklaven Teil der Wiedergutmachung sein wird. Im Zweifels ist es dabei egal wer angefangen hat. Verteidigt der Sklave seinen Herren oder dessen Hof (und nicht sich selbst!) gegen einen Angriff, dann trifft allerdings den Angreifer die Schuld, weil das als Selbstverteidigung des (freien) Besitzer gewertet wird.

 

Erschlägt ein Sklave einen Sklaven, dann muss dessen Besitzer dem Besitzer des erschlagenen den Verlust finanziell oder mit einem dem Wert entsprechenden Sklaven ersetzen.

 

Ein Sklave der entlassen wurde ist ein Freier. Seine spieltechnische Herkunft ist jedoch "Unfrei" und muss, bei mir, in einer Hintergrundgeschichte erläutert werden. Was das für das Lernen bedeutet regeln die Absprachen zwischen SL und Spieler!

 

Ein geflohener wealischer Sklave bleibt rechtlich ein Sklave. Dies hat entsprechende Folgen wenn er als solcher erkannt wird. Allerdings ist es nach unserer Interpretation in Waeland unüblich seine Sklaven zu markieren, so dass die Gefahr immer nur dann besteht, wenn man jemanden trifft, der diesen Umstand kennt.

 

Übrigens wurden bei den Wikingern nicht nur Slaven oder andere "Ausländer" versklavt, sondern auch Wikinger aus anderen Gegenden. Sie wurden bei Überfällen einfach mitgenommen und dann auf den Märkten verkauft. Ohne den Schutz ihrer Familie oder ihres Jarls oder Kleinkönigs hatten sie keine rechte Möglichkeit sich gegen dieses Schicksal zu sperren. Angeblich wurden sie des öfteren von ihren eigenen Familien auch wieder freigekauft (also gekauft und natürlich gleich wieder befreit).

 

 

Barmont, der das Buch "Die Männer vom Meer" von Konrad Hansen in diesem Zusammenhang empfehlen möchte.

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