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Binden des Schutzgeistes für Anhänger druidischer Kulte


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Hallo,

 

Ich habe ein Problem mit dem Zauber Binden des Schutzgeistes aus dem MdS (S. 219) für druidische Zauberer. Laut Zauberbeschreibung braucht derjenige, auf den der Zauber angewandt wird mindestens 2 Punkte Göttliche Gnade, die beim Zauber aufgebraucht werden. Außerdem sagt die Zauberbeschreibung, dass nur schamanistische und druidische Kulte dieses Zauberritual praktizieren. Aber wenn ich die Erklärungen für die Göttliche Gnade aus dem Arkanum (S. 71 f.) richtig verstehe, bekommen Anhänger des Druidentums überhaupt keine GG, da sie ja keine "Anhänger von Göttern oder Totemgeistern" sind, die ihnen gegenüber gnädig sein könnten (mit der expliziten Ausnahme von Anhängern des druidischen Nathirkultes). Da ich nicht davon ausgehe, dass die Druiden diesen Zauber praktizieren, um religionsfremden Menschen zu helfen (die dann ja außerdem auch keine Naturgeister als Schutzgeister hätten), verstehe ich diese Angabe im MdS nicht ganz. Hat jemand diesen Zauber schon mal eingesetzt und kann mir da weiterhelfen?

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Hallo Yon!

 

Der Glaube an Nathir, die allumfassende Schlange ist doch auch druidisch oder? Kann man von der keine GG bekommen?
Zum Einen hat Morpheus dies in seinem Ausgangsbeitrag implizit bejaht, zum Anderen gibt es in Erainn, wo der Glaube an Nathir praktiziert wird, keine Druiden (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 25).

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Hallo Morpheus!

 

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Druiden diesen Zauber praktizieren, um religionsfremden Menschen zu helfen (die dann ja außerdem auch keine Naturgeister als Schutzgeister hätten), verstehe ich diese Angabe im MdS nicht ganz.
Ich vermute, dass es sich dabei schlichtweg um einen Fehler handelt, und würde die geforderte Göttliche Gnade bei druidisch Gläubigen durch eine dem druidischen Ideal im Allgemeinen und dem Fylgie im Besonderen wohl gesonnene Tat ersetzen.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Hallo Yon!

 

Der Glaube an Nathir, die allumfassende Schlange ist doch auch druidisch oder? Kann man von der keine GG bekommen?
Zum Einen hat Morpheus dies in seinem Ausgangsbeitrag implizit bejaht, zum Anderen gibt es in Erainn, wo der Glaube an Nathir praktiziert wird, keine Druiden (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 25).

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Stimmt. Laut MdS können nur Druiden und Schamanen Binden des Schutzgeistes lernen. In Erainn gibt es nur die Weisen Frauen (Hl), die den Zauber aber nicht lernen können. Aus diesem Grund ist dann wohl auch Erainn das einzige Land mit druidischem Glauben, in dem dieser Zauber nicht angewendet wird, obwohl Erainner GG erwerben könne.

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Hallo Morpheus!

 

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Druiden diesen Zauber praktizieren, um religionsfremden Menschen zu helfen (die dann ja außerdem auch keine Naturgeister als Schutzgeister hätten), verstehe ich diese Angabe im MdS nicht ganz.
Ich vermute, dass es sich dabei schlichtweg um einen Fehler handelt, und würde die geforderte Göttliche Gnade bei druidisch Gläubigen durch eine dem druidischen Ideal im Allgemeinen und dem Fylgie im Besonderen wohl gesonnene Tat ersetzen.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Ein Fall für die MdS-Errata also? Ich wart mal ab, ob noch jemand dagegen Einspruch erhebt, dann werde ich das dort posten. Danke. :männlicherhändedruc

 

Übrigens: Wo kann man überhaupt Informationen zu Fylgien finden? Die einzigen Stellen, die ich finden konnte, sind etwas vage: Im DFR steht auf S. 334, dass druidische Zauberer ihrer Fylgie als Spezialisierung auf ihren Charakterbogen eintragen könne, Ark. S. 171 sagt bei der Beschreibung des Zaubers Tiergestalt, dass Fylgien die persönlichen Schutzgeister von gläubigen Anhängern des Druidentums sind und MdS S. 57 sagt im Kasten Von den Schutzgeistern, dass Fylgie die waelische Bezeichnung für "Schutzgeist" ist.

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