Shadow Geschrieben 15. Februar 2007 report Teilen Geschrieben 15. Februar 2007 Ich habe gesucht, aber nix gefunden, daher aktiviere ich diesen Thread mal wieder. Das Gewicht von Rüstung und am Körper getragener Kleidung bleibt bei der Ermittlung des getragenen Gewichts der Ausrüstung außen vor. Bei uns kam jetzt die Frage auf, ob auch ein Schild als getragene Rüstung gilt. Ein großer Schild wiegt immerhin 5kg! Der Spieler hat etwas entsetzt geschaut, als ich ihm das Gewicht seines Schildes gesagt habe! Link zu diesem Kommentar
Fimolas Geschrieben 15. Februar 2007 report Teilen Geschrieben 15. Februar 2007 Hallo Shadow! Moderation : Da Dein Beitrag sich nicht auf Nichtmenschen beschränkt, habe ich ihn ausgelagert und ihm hier einen eigenen Themenstrang gewidmet (ursprünglicher Themenstrang: Rüstungsmalus und Last bei Nichtmenschen) Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Bei uns kam jetzt die Frage auf, ob auch ein Schild als getragene Rüstung gilt.Nein, ein Schild zählt bei MIDGARD nicht zur Rüstung. Das erkennst Du daran, dass er keinerlei Einfluss auf die Rüstungsklasse hat und im Gegensatz zur Rüstung die Abwehr modifiziert. Weiterhin greift die Begründung, weshalb Rüstungen bei der Lastenberechnung nicht mitzählen ("da ihr Gewicht günstiger um den Körper verteilt ist" (MIDGARD - Das Fantasy-Rollenspiel, Seite 86)), bei Schilden eindeutig zu kurz. Liebe Grüße, , Fimolas! Link zu diesem Kommentar
Yon Attan Geschrieben 15. Februar 2007 report Teilen Geschrieben 15. Februar 2007 Wenn man eine Rüstung auszieht und sie in den Rucksack packt, dann zählt sie meines Erachtens auch wieder zum Gepäck. Wenn also deine Charaktere nicht immer in voller Montur rumrennen wollen (was auch Nachteile hat, da gabs mal einen Strang dazu) müssen sie auch das Gewicht der Rüstung tragen, aber dafür hat man dann normalerweise Sklaven oder Esel Mfg Yon Link zu diesem Kommentar
Shadow Geschrieben 16. Februar 2007 Autor report Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Okay, dann habe ich es ja richtig gemacht. Ein Schild zählt nicht zur Rüstung und muss bei der Gewichtsbelastung berücksichtigt werden. Die Gruppe hat ein neues Mitglied, seit wir die Traglast eingeführt haben: Ein Muli! Jeder hat ungefähr die Hälfte seiner Ausrüstung ausgelagert oder verkauft. Zur Rüstung zählt dann wahrscheinlich aber ein auf dem Kopf getragener Helm oder Amr- bzw. Beinschienen, sofern sie angelegt sind. Wie ist es mit verstärkten Stiefeln (kniehoch)? @Fimolas: Danke fürs Auslagern des Threads. Link zu diesem Kommentar
Norgel Geschrieben 16. Februar 2007 report Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Stiefel würde ich als gewöhnliche Kleidung ansehen und demgemäß hinsichtlich der Traglast unberücksichtigt lassen. Arm-und Beinschienen sind nur dann gesondert zu berücksichtigen, wenn die Rüsungsklasse sie im Normalfall nicht beinhaltet. Für eine VR benötigt man immer Arm- und Beinschienen (ihr Gewicht ist also im Gewicht der Rüstungsklasse enthalten), eine LR beinhaltet gewöhnlich nur einen Rumpfschutz (Gewicht der Schienen ist also zusätzlich zu berücksichtigen). Für Helme gilt m.E. entsprechendes. Link zu diesem Kommentar
Prados Karwan Geschrieben 16. Februar 2007 report Teilen Geschrieben 16. Februar 2007 Ich kann nur dazu raten, den einleitenden Absatz des entsprechenden Kapitels auf Seite 84 zu lesen und großzügig zu berücksichtigen: Seht die Angaben rund um die Lasten als Hinweise, aber nicht als starre, unbedingt einzuhaltende Regeln! Ansonsten artet das in einen buchhalterischen Aufwand aus, der den Spielfluss hemmt und den Spaß nimmt. Grüße Prados Link zu diesem Kommentar
Malódian Mondkatze Geschrieben 3. April 2007 report Teilen Geschrieben 3. April 2007 Ich kann nur dazu raten, den einleitenden Absatz des entsprechenden Kapitels auf Seite 84 zu lesen und großzügig zu berücksichtigen: Seht die Angaben rund um die Lasten als Hinweise, aber nicht als starre, unbedingt einzuhaltende Regeln! Ansonsten artet das in einen buchhalterischen Aufwand aus, der den Spielfluss hemmt und den Spaß nimmt. Grüße Prados Salut, es sei denn, man spielt eine Händlerin und legt sich einen Wagen zu. Natürlich hast Du Recht - aber ich mußte extrem breit grinsen, als ich den Beitrag von shadow las. Als SL halte ich es auch so: angelegte Rüstung ist ok (dafür gibts Behinderungen / Geschwindigkeitsnachteile). Wenn jemand den Kram auszieht und im Rucksack schleppt, zählt es als Gewicht (Schlaumeier dürfen es mit der im Austausch angezogenen Kleidung verrechnen...) Grüße, Malódian (der häufiger eher nichts an hat) Link zu diesem Kommentar
sayah Geschrieben 6. April 2007 report Teilen Geschrieben 6. April 2007 Ich kann nur dazu raten, den einleitenden Absatz des entsprechenden Kapitels auf Seite 84 zu lesen und großzügig zu berücksichtigen: Seht die Angaben rund um die Lasten als Hinweise, aber nicht als starre, unbedingt einzuhaltende Regeln! Ansonsten artet das in einen buchhalterischen Aufwand aus, der den Spielfluss hemmt und den Spaß nimmt. Grüße Prados Wenn ich bei dieser Aussage an den unnötigen und Spielfluss hemmenden buchhalterischen Aufwand denke laufend so unbedeutende Daten wie LP, AP, Zauberkomponenten und vorhandene Pfeile denke... Nein, ernsthaft. Ein bischen daneben, mal ein, zwei Kilo zu viel, geschenkt. Aber so in etwa sollte es schon stimmen. Die Spieler daran zu erinneren darf und muss sein, denke ich. Es grüsst Sayah el Atir al Azif ibn Mullah ps, ich denke immer noch darüber nach die Rüstung per Hausregel als zu tragendes Gewicht mitzurechnen und dafür die Traglasten entsprechend zu erhöhen. Einen Diskussionsstrang findest du irgendwo hier im Forum. Link zu diesem Kommentar
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