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Frage:

 

Gegen wen wirken Schutzrunen? Kann ich eine Rune z.B. auf eine Keule anbringen und damit zuschlagen? Wird die Rune ausgelöst da der geschützte Gegenstand (die Keule) berührt wird?

 

Antwort: (Elsa Franke)

 

Die Schutzrune wird ausgelöst, wenn jemand den Gegenstand gegen den Willen des Besitzers berührt. Sie wird also nicht ausgelöst, wenn Personen den Gegenstand berühren, die das stillschweigende Einverständnis des Besitzers haben (die Magie der Schutzrune "spürt" das praktisch).

Die Schutzrune wird aber auch nicht ausgelöst, wenn der Besitzer die Berührung absichtlich herbeiführt - also mit einem durch Versteinern geschützten Stab einen Gegner berührt oder einen mit Feuerkugel geschützten Ring auf einen Gegner schleudert.

Schutzrunen können nicht dazu benutzt werden, sich aktiv eingesetzte magische Waffen mit durchschlagender Wirkung zu schaffen. Sie dienen nur als magische Fallen für unvorsichtige Diebe oder Eindringlinge.

Und Tricks wie "Ich gebe meinem Freund Cronn, dem Barbar, die Erlaubnis, meinen mit der Schutzrune Vereisen geschützten Streitkolben, und der haut damit den bösen Hexenmeister - natürlich gaaaanz gegen meinen Willen ..." funktionieren auch nicht.

 

Legitim sind Tricks wie "Ich lege den mit Verwandeln geschützten Goldreif so vor die Berghöhle, daß der Riese, der hier haust, ihn auf jeden Fall sieht, wenn er heimkommt, aber natürlich habe ich etwas dagegen, wenn er mein Eigentum nimmt." Hier führt der Besitzer die Berührung nicht aktiv herbei, und es ist Sache des Spielleiters (oder eines PW:Intelligenz), ob der Riese dumm genug ist, den plötzlich da liegenden Ring einfach anzufassen, oder ob er den Braten riecht.

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