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Betäuben - welche Waffen kann man dafür verwenden?
Airlag erstellte Thema in M4 - Gesetze des Kampfes
Zum Betäuben muss man, wie beim Meucheln auch, einen EW+4 mit der Waffe machen bevor auf Betäuben gewürfelt wird. Wenn man zum Betäuben einen Schlagring oder einen sandgefüllten Lederbeutel verwendet (dies sind 2 der 3 im Regelwerk vorgeschlagenen Waffen) (DFR s.160f) dann hat men ein schwerwiegendes Problem: Diese Waffen sind nicht erlernbar. Damit sind sie automatisch improvisierte Waffen mit einem Standard-Erfolgswert von +4, obwohl sie zum Handwerkszeug eines geübten Meuchlers gehören. Bleibt also nur die kleine Keule ? -
Hi, Aufgrund eines Ereignisses in einem Abenteuer kam die Frage auf, wie lange man durch die Fertigkeit "Betäuben", die von Meucheln abhängt, bewußtlos wird. Leider wird nicht beschrieben, wie lange man bewußtlos ist. Ich habe das dann in Anlehnung an kritische Kopftreffer mit 1W6 Runden bewußtlos +30 Minuten handlungsunfähig bzgl. Fertigkeiten etc. geregelt. Habe ich hier irgendwo eine Regelung überlesen? Ist die Anlehnung an den kritischen Kopftreffer zu heftig oder zu milde? Bitte keine Vorschläge, wie man das regeln könnte, ich kann mir das selber an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen und würde ohnehin nicht zögern auch eine vorhandene Regel zu biegen, sofern es mir notwendig erscheint. Es handelt sich im Prinzip um eine Regelfrage und wenn es eine offizielle Regel gäbe, die mir hier wer darlegen kann, wäre mir das am Liebsten.
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Mal im Vergleich gesehen, kann Betäuben noch einiges mehr an Boni für den ersten EW:Angriff bekommen, man muß auch nicht, wie bei Meucheln, einen Mindestschaden verursachen um Erfolg zu haben. Wenn man wirklich nur Betäuben will, ist es übel, wenn man das Opfer per krit Erfolg aus Versehen umbringt, aber, wenn man das Opfer wirklich tot sehen will, macht das ja nicht viel. Warum also benutzt man Meucheln? Warum nicht Betäuben (was man ja auch um 6 höher hat) und dann kann man das bewußtlose Opfer immer noch dilettantisch umbringen? Ich fürchte, ich übersehe mal wieder etwas, denn sonst gäbe es Meucheln ja wohl nicht. Mir fällt nur ein, daß jemand permanent bewacht sein kann, so daß er wirklich mit einem Schlag getötet werden muß, dann wird der Meuchelmörder aber sehen müssen, daß er selbst entkommt. Was also übersehe ich hier?
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Hallo, lt. M5 Der Kodex lese ich unter Betäuben, dass auch Einhandschlagwaffen (Keule, Lederbeutel) dafür geeignet sind. (Der Kodex Seite 106) In den Händen eines Kämpfers zählt ein Magierstab als normale Keule (Der Kodex Seite 140). Kann somit ein Kämpfer einen Magierstab wie eine Einhandschlagwaffe zum Betäuben verwenden? Sprich er macht einen EW:Angriff Einhandschlagwaffe und dann geht es ggf. mit EW:Betäuben weiter? Kann ein Zauberer einen Magierstab dann ebenfalls zum Betäuben verwenden? Wenn ja, welchen EW muss er da machen? EW:Angriff Zauberstäbe oder EW: Angriff Einhandschlagwaffe? Für jede Info bzw. offizielle Klarstellung danke ich. Viele Grüße Aradur