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Hallo Zusammen, da ein schwerer Treffer im Faustkampf nur AP-Schaden verursacht, würde da ein gezielter Angriff zum Kopf als Beispiel bei dessen gelingen LP-Schaden verursachen, ähnlich wie bei einem kritischen Treffer im Faustkampf? Wie handhabt Ihr das? Gruss Gongoro
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Ich bin gerade über folgende Aussage gestolpert: Damit verbinde ich die Sicht, Faustkampf würde vor allem unserem westlichen Boxen entsprechen (wie auch z.B. bei Midgard 1880). Wie könnte man Kickboxen (Savate, Muay Thai) als eine (Fantasy-)Kampfart in Minangpahit und anderen Ländern einbauen ohne eine weitere Waffenfertigkeit zu erfinden (was natürlich problemlos möglich wäre)? Insbesondere die Möglichkeit des KOs wie beim Faustkampf sehe ich als typisch an, auch würde ich die erweiterten Möglichkeiten von KiDo vom eigentlich EW:Angriff trennen. Solwac
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Hi! Wie in dem Thread beidh. Faustkampf schon angesprochen, scheint es so, als wären gezielte Hiebe auf Gliedmaßen, lebenswichtige Organe oder das Betäuben mit waffenlosem Kampf nur in Verbindung mit den entsprechenden KiDo-Techniken möglich. Ohne diese Exklusivität wären diese Techniken dann mEn recht sinnlos. Die von mir gemeinten KiDo-Techniken findet man im KTP-QB ab S.106 Hat jemand eine Erklärung dafür? - Lars
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Hi Folks, da ich zu diesem speziellen Thema noch keinen eigenen Thread gefunden habe, auch wenn es hier und dort bereits angesprochen wurde, mache ich mal einen neuen auf. Falls es doch einen geben sollte, haben die Mods ja die Möglichkeit der Verschmelzung. Es wurde wie bereits gesagt schon darüber Diskutiert, daß man Fertigkeiten auch dann erlernen können soll, wenn man die Grundvoraussetzungen, die gegeben sind, nicht erfüllen kann. Beispielsweise wenn man Akrobatik erlernen möchte (min. Gw 61, wenn ich mich recht entsinne, korrigiert mich, fals es nicht stimmen sollte, aber auf den genauen Wert kommt es in dieser Betrachtung auch gar nicht an), jedoch nur Gw 60 oder weniger besitzt. Manche haben angeführt, daß man dann einen Malus auf die Fertigkeit erhält, -1 oder -2, je nachdem, wie weit man von der Voraussetzung entfernt ist. Ich möchte hier eine alternative Möglichkeit vorschlagen. Beispiel: Ein Schamane möchte Pflanzenkunde erlernen (für ihn eine Grundfertigkeit, min. In: 61), besitzt jedoch nur eine Intelligenz von 52. Um wiederzuspiegeln, daß er es sehr wohl erlernen kann, für ihn jedoch schwieriger als für Figuren, welche die Voraussetzungen erfüllen, wird Pflanzenkunde für ihn zur Standardfertigkeit. Daraus ergibt sich, daß er längere Zeit benötigt, um die Fertigkeit zu erlernen und mehr Energie investieren muß. Allgemeiner gefaßt: Will eine Spielfigur eine Fertigkeit erlernen, die er aufgrund der Mindestvoraussetzung für diese Fertigkeit und seine Basiswerte eigentlich nicht erlernen darf, so wird für ihn eine Grundfertigkeit zu einer Standardfertigkeit und eine Standardfertigkeit zur Ausnahmefertigkeit. Ausnahmefertigkeiten, für die er die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, kann er nicht erlernen. Für den Spezialfall Waffen könnte man noch anders vorgehen, da Waffen - anders als die allgemeinen Fertigkeiten - in Schwierigkeiten eingeteilt sind. Anstatt eine Grundfertigkeit zur Standardfertigkeit zu machen, wird einfach die Schwierigkeit einer Waffe hochgestuft. Mit Gw 12 wird das Kurzschwert "leicht" statt "sehr leicht", das Langschert "schwer" statt "normal". Extrem schwere Waffen kann man dann leider nicht erlernen. Was haltet Ihr von diesem Vorschlag?
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Hallo Forumianer, es war einmal vor langer Zeit, als ich das Ablaufdiagramm für das Einleiten eines Handgemenges postete. Ich zeichnete die Diagramme streng nach dem Wortlaut der Beschreibung im Regelwerk und nicht nach ihrem zu interpretierenden Sinn. Damals kam der Einwand, dass Waffenloser Kampf und Faustkampf nicht gleichzeitig zum Ausweichen eingesetzt werden können, weil sich die beiden ausschliessen. Während bei Faustkampf wie beim Boxen herumgetänzelt wird, um dann dem Gegner eins mit der Faust aus der weiten Mensur eins auf die Nase zu geben, so geht man bei Waffenlosem Kampf rein in den Gegner, sprich Ringen und/oder Handgemenge. Führt man nun den Gedanken weiter, so dürfte ein Faustkämpfer, der gleichzeitig WaLoKa beherrscht, seinen WaLoKa-Bonus auf Abwehr nicht zur Geltung bringen, weil er sich beim Faustkampf ja ganz anders verhält. Wie denkt Ihr darüber?
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Ich hoffe, ich habe hier keinen Strang übersehen, der dieses Thema schon mal angesprochen hat. Mir liegt nur schon lange etwas auf dem Magen und ich würde dazu gerne die Meinung vom Forum erfahren. Beim Faustkampf ist ebenso wie beim Waffenlosen Kampf die Gewandtheit an Stelle der Geschicklichkeit gerückt. Die Gewandtheit entscheidet neben der Stärke nicht nur, ob man diese Waffenfertigkeit überhaupt lernen kann, sondern auch bis zu welchem Erfolgswert. Logisch, denn diese Kampffertigkeiten werden ja schließlich ohne Waffe ausgeführt, so dass die Geschicklichkeit als Maß für das Gefühl im Umgang mit Gegenständen (Fingerfertigkeit) ohne Relevanz ist. In diesem Fall sollte man m.E., um es logisch zu halten, auch den Angriffsbonus von der Gewandtheit abhängig machen. Die Höhe der für einen AnB nötigen Gw sollte analog zur Ge geregelt sein. Ich bin gespannt auf eure Meinungen!!! Gruß, Tede
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Und noch eine Frage zum Thema Faustkampf, diesmal aber aus der Sicht des Angegriffenen - eines Zauberers. Der Begriff der Wehrlosigkeit ist leider nirgends im DFR eindeutige geklärt deshalb ein Beispiel: Ein Zauberer wird mit Faustkampf attackiert, beide WW:Abwehr scheitern, der PW+5:Ko glückt. Die Folge ist, der Zauberer zählt eine Runde als wehrlos. Kann der Zauberer in der nächsten Runde trotzdem Zaubern - vorausgesetzt er hat die für den Zauber nötigen AP?
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Hi. Ich habe eine recht einfache Regelfrage: Kann man mit Faustkampf einen kritischen Treffer inkl. entsprechender Folgen machen?
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Hallo, laut Regeln braucht es eine Runde einen Riemen anzuziehen mit Riemen kann man keine Waffe führen. Mit einem mit Nieten besetzten Handschuh kann man aber sehr wohl eine Waffe führen, d.h. nach einer Entwaffnung glich mit dem Handschuh zuschlagen. Sehe ich das richtig?
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Hallo Zusammen, habe schon in anderen Beiträgen gesucht, konnte aber leider nichts finden was mir weitergeholfen hat.. Da man bei einem Faustkampf nicht selten mal einen Cut, blutige Nase oder augeplatzte Lippe bekommt,müsste der Kämpfer doch bei einem schweren Treffer zumindest 1-2 LP verlieren?! Ich denke die Folgen eines kritischen Treffers waren in so einem Fall wohl zu schwerwiegen.. Mich würde interessieren wie ihr das handhabt?! Gruss Gongoro
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Hi, habe mir einen neuen Char fürs Kloster-Con ausgewürfelt, der bewusst auf Waffen verzichtet ("Waffen sind was für Schwächlinge"). Er hat nur waffenloser Kampf und damit natürlich auch Faustkampf auf +4. Wie es der Zufall so will, habe ich beim Waffen auswürfeln eine mag. Waffe erwürfelt und dachte, da geht ja eigentlich nur der Kampfriemen. Wie seht ihr das? Wird so was überhaupt magisch gefertigt? Beste Grüße SchneiF
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Hallo Leute, im DFR4 steht auf S. 197 rechts unten: "Gelingt dieser zweite Wurf, so sind seine Reaktionen nur kurzzeitig beeinträchtigt; er muss sich in der folgenden Runde auf die Abwehr konzentrieren und kann nicht angreifen." (Für den Fall, daß die erste Abwehr eines Faustkampftreffers mißlungen, die zweite geglückt ist.) Bei konzentrierter Abwehr (S. 220, 2.f ) bekommt der Abwehrende +1 zu seiner Abwehr für jeweils -2 auf den Angriff. Heisst das nun, daß der Abwehrende den Bonus bekommt? Schliesslich steht das explizit so bei konzentrierter Abwehr drin. Oder muß man es so sehen, daß wenn der Angriff ganz verfällt, auch keine konzentrierte Abwehr möglich ist?
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Moin. Da die Fragestellung doch anders ist, mache ich mal ein neues Thema auf: Mein Seefahrer setzt begeistert Faustkampf ein. Doch wie verhält es sich bei Gegner - besser Opfern - die wehrlos sind?! (keine AP mehr; Überraschungsangriff) Der erste WW:Abwehr dürfte klar entfallen. Doch entfällt auch der zweite, modifizierte WW:Abwehr und man beginnt gleich mit dem PW+5:Ko? Da wäre ich jedenfalls für. Alternativ könnte es aber auch wie bei einem gezielten Hieb gedeutet werden, bei dem der zweite trotzdem gilt. Wie sehen eure Erfahrungen aus bzw. wann gönnt ihr einem Faustkämpfer einen leichten Knock-Out...?
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Wie spielt ihr Faustkampf bei euch bzgl. 2.WW:Abwehr & Schadensabzug -S.142:" Kämpft ein Faustkämpfer ..., so kann er ihn mit einem schweren Treffer bewusstlos schlagen. Nach dem gescheiterten WW:Abwehr wird zuerst der Schaden bestimmt. Dann würfelt der Getroffene einen zweiten WW:Abwehr mit dem erwürfelten Schaden als Abzug. Misslingt auch dieser zweite Widerstandswurf, so ist er auf jeden Fall benommen und ... "? a) 2.WW.Abwehr genau wie 1. (& somit mit Abwehrwaffe) oder zwar wie gehabt mit Boni/Mali aber eben ohne Abwehrwaffe (also wie zu M4 gezielter Hieb 2.Abwehr) da ja ein schwerer Treffer verursacht wurde & somit die Abwehrwaffe überwunden wurde (halte letzteres für richtiger, aber wäre ja wohl Hausregel ;-)) b) Schaden -AP oder LP- (LP falls anwendbar -sprich nicht nur mit leichtem Schaden -S.141- angegriffen wurde) (erwürfelt deutet für mich auf AP-Schaden hin, aber eindeutig finde ich es nicht, denn eine Rüstung nimmt ja einiges von der Wucht - wobei auf S.69 2. auch erwürfelt steht & erst mit 4. LP-Schaden verursacht wird & das fehlt oben). AP-Schaden=erwürfelt, da ja schwerer Treffer Voraussetzung c) Der schwere Treffer sorgt (wie sonst auch -S.69 4.) für LP-Schaden (Ausnahme S.141) und evtl. Benommenheit/Bewusstlosigkeit, oder? Ich bin wahrscheinlich zu sehr M4 speziell gezielter Hieb "belastet". Dort war Faustkampf ja eine eigene Fertigkeit, die nur leichten Schaden verursachte. Seitenangaben: Kodex speziell für Orlando -S.141-:" Im waffenlosen Kampf kann sich ein Abenteurer entscheiden, nur leichten Schaden anzurichten, indem er sich zurückhält. Nur kritischer Schaden kostet dann Lebenspunkte. "+S.69: 1. EW:Angriff 2. Schaden würfeln, das Ergebnis wird von den Ausdauerpunkten des Getroffenen abgezogen 3. WW:Abwehr -Gelingt der Wurf* (Gesamtergebnis mindestens so hoch wie das Ergebnis des EW:Angriffff aus 1.), bleibt es beim Ausdauerverlust, und der Angriff ist beendet. Misslingt der Wurf, siehe 4. 4. Der erwürfelte Schaden aus 2. wird von den Lebenspunkten des Getroffenen abgezogen - nachdem er um den Wert des Rüstungsschutzes verringert worden ist.
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