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Aus dieser Diskussion heraus: Hast Recht, systemkonformer wäre, dem Festhaltenden eine Möglichkeit zu geben, ohne Loslassen selbst einen EW:Angriff zu würfeln. Hier ist dann die gewünschte Möglichkeit, das auszuarbeiten. M.E. sollte das "Schaden machen beim Festhalten" mit einem gewissen Risiko verbunden sein. Als Minimum sollte bei einer gewürfelten "1" seitens des Festhaltendens das Opfer entkommen sein (nicht mehr festgehalten, nur noch im normalen Handgemenge). Dies ist mir aber zu wenig, deswegen würde ich vorschlagen, daß das Opfer auch dann entkommen sollte, wenn sein WW:Abwehr gegen das "S.m.b.F." erfolgreich war. Entkommen bei jedem mißlungenen EW:Angriff für "SmbF" hielte ich hingegen für zu stark angesichts der typischerweise recht niedrigen (selten zweistelligen) Erfolgswerte für Raufen, trotz +4 für Handgemenge.
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Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Gegner im Handgemenge festzuhalten. Der Festgehaltene habe dabei nur noch die möglichkeit, sich selbst loszureißen. Doch welche Handlungsfreiheit hat der Festhaltende? Ist er darauf beschrenkt seinen Gegner festzuhalten, oder kann er z.B. weiterhin jede Runde mit einem Dolch angreifen?
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- festhalten
- handgemenge
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Gestern hatten wir folgende Situation. Meine Waldläuferin hatte einen Fiesling (den wir gefangengenommen und gefesselt hatten, aber er konnte sich in der Nacht losreißen) ins Handgemenge verwickelt, weil wir ihn lebend gefangennehmen wollten. Sinnigerweise hat sie ihn dann festgehalten, was soweit auch ganz gut geklappt hat. Nun stellte sich folgende Frage. Was kann die Waldläuferin weiterhin tun, wenn ihre nächste Aktion drankommt? Kann sie den Fiesling normal im Handgemenge angreifen (im Schwitzkasten zudrücken, oder so), um ihn langsam kampfunfähig zu machen, und dabei den Haltegriff weiter aufrecht erhalten? Wir haben da irgendwie garnichts zu gefunden und sind dann einfach mal davon ausgegangen, daß sie mit EW:Raufen normal "angreifen" kann, um ihm weitere AP zu rauben (schwere Treffer haben keinen besonderen Effekt, sie wollte ihn ja nicht umbringen, nur kritische Treffer verursachen dann auch LP-Schaden), schließlich kann der Fiesling dies ja auch jede Runde tun, im Versuch sich loszureißen. Naja, das Ganze war dann schnell zuende, als meine Waldläuferin ihren Griff etwas zu fest angezogen hatte, und dem Fiesling den linken Arm ausgekugelt hatte (kritischer Treffer), was ihm dann erstmal das Bewußtsein raubte. Bye Thanee P.S. ein kleines Detail, was wir gestern auch gesucht hatten, und was mir mittlerweile aufgefallen ist, nur am Rande, in einem bestehenden Handgemenge mitzumischen gelingt automatisch (kein Wurf nötig), da alle Beteiligten ja als liegend gelten!
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- festhalten
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Die Regeln für das Festhalten im Handgemenge sind meines Erachtens spielmechanisch absurd. Sie sind nur in einem Spezialfall sinnvoll - wenn man kurzzeitig den Einsatz einer bestimmten Fähigkeit des Gegners verhindern will und dabei eine halbwegs vernünftige Chance hat, das Handgemenge einzuleiten und den Gegner festzuhalten. Das Festhalten selbst führt den Regeln nach dazu, dass der Festhaltende irgendwann erschöpft ist und der Festgehaltene zwangsläufig frei kommt, wenn er nicht eh vollkommen unterlegen ist. Endgültig Festhalten Versucht ein Festgehaltener im Handgemenge zweimal hintereinander vergeblich sich loszureißen, darf der Festhaltende direkt und in jeder Folgerunde, in der es der Festgehaltene nicht schafft, sich zu loszureißen, versuchen seinen Gegner endgültig festzuhalten, so dass dieser gar nicht mehr versuchen darf, sich loszureißen und somit letztlich handlungsunfähig* wird. Der Festhaltende selbst kann ebenfalls keinerlei andere Handlungen ausführen. Beide können allerdings noch etwas sagen oder rufen, sofern dies keine Konzentration (wie etwa ein Zauber erfordert) und sie nicht anderweitig daran gehindert werden. Ein endgültig Festgehaltener kann lediglich einen mentalen Augenblickszauber ausführen, einen verbalen Augenblickszauber weiß ein endgültig Festhaltender immer zu verhindern (zum Beispiel mit einem sehr schmerzhaften Griff). Letztlich muss der Spielleiter entscheiden, ob im Einzelfall auch ein verbaler Augenblickszauber möglich ist - bei festhaltenden Wesen von höchstens tierischer Intelligenz ist es beispielsweise denkbar. Um einen Gegner endgültig festhalten zu können, muss eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: a) entweder der Festhaltende ist deutlich stärker (Stärke liegt mindestens 30 Punkte über der Stärke des Festgehaltenen) oder b) der Festhaltende setzt die Fertigkeit waffenloser Kampf (genau genommen: Ringen) zum Festhalten ein. Endgültig Festgehaltenen fesseln oder ausschalten Bekommt der Festhaltende von einem weiteren passenden Wesen Hilfe, kann der Gegner gefesselt oder sogar ausgeschaltet werden, jedoch nicht während eines laufenden Kampfes. Die Regel, dass der Festhaltende loslässt, sobald er Lebenspunkte verliert, gilt selbstverständlich weiterhin. *handlungsunfähig: hier nicht exakt im Sinne der Regeln, da ja noch Augenblickszauber möglich sein können. EDIT: Fesseln EDIT 2: Sternchen*: Erklärung ergänzt, bei den Voraussetzungen waffenloseer Kampf um Klammer ergänzt, Fehlerkorrekturen, Formatierung. P.S.: Hat jemand noch einen etwas schöneren Begriff für das endgültige Festhalten?
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- festhalten
- waffenloser kampf
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