Community durchsuchen
Zeige Ergebnisse für die Tags "'geschäftstüchtigkeit'".
3 Ergebnisse gefunden
-
Geschäftstüchtigkeit beim Steigern
posbi erstellte Thema in M4 - Gesetze der Erschaffung und des Lernens
Wie handhabt ihr das eigentlich bei euch mit der Geschäftstüchtigeit während des Steigerns? Wenn man bei einem Lehrmeister eine neue Fertigkeit lernt, und ein EW:Geschäftstüchtigkeit klappt, spart man 10% der GS-Kosten ein, da sind sich vermutlich alle einig, richtig? Wenn man jedoch eine Fertigkeit beim Lehrmeister steigert, gibt es diese Vergünstigung nicht (das Regelwerk spricht ausdrücklich nur von neuen Fertigkeiten). Auch kein Widerspruch? Aber wie sieht das mit Zaubersprüchen aus? Zählt man diese zu Fertigkeiten hinzu oder nicht? Wenn sie zählen, ist dann noch die Sache mit dem Lehrmeister... Priester, Ordenskrieger, Druiden, Heiler und Hexer lernen die Zaubersprüche meist woanders (DFR. S, 286) (Haus-)Regel wenn ich leite: Geschäftstüchtigkeit hilt nur beim Lernen neuer Allgemeiner Fertigkeiten und bei Waffengrundkenntnissen. Gruß, (\/)icha -
Kommen ausser mir noch jemandem Bedenken bei der neuen Geschäftstüchtigkeit? In diesem Fall scheint mir die Änderung, dass alle Fertigkeiten Werte haben und steigerbar sind, eher mehr Probleme zu machen: a) Man muss also jetzt einen Erfolgswurf schaffen, um 10% billiger einzukaufen. Na und? Wenn ich den ersten Händler nicht dazu bringe, mir das Langschwert für 90 GS zu geben, kaufe ich es nicht und gehe zum nächsten Händler, irgendwann schaffe ich den EW auch noch. b) Bei jedem Lehrmeister entscheidet ein Wurf auf Geschäftstüchtigkeit, wieviel zu bezahlen ist. Selbst wenn es nur einen Lehrmeister in der Nähe gibt, man also eventuell den vollen Preis zu zahlen hat, kann man bei der ganzen Würfelei auch noch völlig gefahrlos jede Menge Praxispunkte kassieren. OK, ich gebe zu, b) trifft nicht zu, da ein eSeL in diesem Fall wohl kaum EP für das erfolgreiche Anwenden vergeben würde (das wäre ja noch schöner) und es deshalb auch keine PP geben kann. Oder würdet ihr EP und PP dafür geben? Das führt aber zu Problem c) Wann wären EP und PP für Geschäftstüchtigkeit überhauipt angebracht? Wer erstmal +14 erreicht hat, kann ja nur noch durch Praxis oder Selbststudium steigern. Man benötigt also EP, die man sich durch die Anwendung anderer Fertigkeiten verdient hat, oder? Und wie handhaben das andere Gruppen mit Problem a)? Der Charakter ist doch nicht gezwungen, etwas zu kaufen, wenn der EW:Geschäftstüchtigkeit nicht klappt. (Als Ergebnis eines kritischen Fehlers könnte ich mir das aber durchaus vorstellen.)
-
Bei uns gibt es das Problem, dass wir Feilscherei ausspielen. Hier erscheint mir Geschäftstüchtigkeit weniger angebracht zu sein, da es einen festen Betrag von +/- 10% festlegt um den gefeilscht werden kann. So kommt es, dass in kritischen Situationen (lässt sich der Händler nun überzeugen oder nicht) Beredsamkeit anstelle von Geschäftstüchtigkeit zum Einsatz kommt. Hierdurch verliert die Geschäftstüchtigkeit ihren vollen Reiz, da sie zu allem Überfluss auch noch sehr teuer zu lernen ist. Auch kommt es bei uns eigentlich nie vor, dass man mit seinem Lehrmeister verhandelt. Wie handhabt ihr dieses Problem (sofern es bei euch ebenfalls antrifft)
- 37 Antworten
-
- beredsamkeit
- feilschen
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit: