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Handgemenge - Angriffe aus einem Handgemenge heraus
Masamune erstellte Thema in M4 - Gesetze des Kampfes
Hallo, mir kam gerade eine Frage die ich mir schon längst mal hätte stellen sollen. Wenn man möchte kann man von außen in ein Handgemenge Nahkampfangriffe durchführen. Können im Handgemenge befindliche auch diese direkt daneben stehende Person angreifen oder ins Handgemenge hinein ziehen? Meistens stellt sich diese Frage garnicht, da man ohnehin einen Gegner im Handgemenge hat und der genug ist oder gefährten vielleicht freiwillig ins Handgemenge einsteigen. Aber wenn wir 3 Parteien haben, Partei 1 und 2 befinden sich im Handgemenge und Partei 3 greift von außen an, dann werden die im Handgemenge befindlichen wohl kaum einfach so auf sich einprügeln lassen, oder doch? Also, die Frage an sich ist, wie man das regeltechnisch machen würde außenstehende ins Handgemenge zu ziehen oder sich gegen sie zu wehren? Einfach wie normale Angriffe? Masamune -
Um gezielte Schläge ins Handgemenge gab es in letzter Zeit einiges an Streit. Es wurde klar, dass mit den vorhandenen Regeln gezielte Schläge ins Handgemenge nur unzureichend bzw. gar nicht zu klären sind. Trotzdem gab es einige interessante Ansätze, wie gezielte Schläge ins Handgemenge zu handhaben wären. HarryB hat folgendes geschrieben: Ich denke, ausgehend von dieser Basis könnten wir versuchen uns eine eigene, möglichst unkompliziere, Regel zu basteln. In diesem Strang möchte ich keine Schlacht rund um Regelzitate und dessen Auslegung lesen. Dieser Strang soll dazu dienen eine eigene Regel zu definieren, die harmonisch in das M4 Umfeld hineinpasst. Dementsprechend streng werde ich hier moderieren. Irgendwelche Vorschläge? Viele Grüße hj
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Gezielter Hieb ins Handgemenge.
Prados Karwan erstellte Thema in M4 - Regelantworten von Midgard-Online
Es wurde die Frage gestellt, ob der gezielte Hieb von außen in ein Handgemenge hinein durch die Regeln vorgesehen ist. Die Antwort von Elsa Franke lautet: Das mag auf den ersten Blick eine unbefriedigende Antwort sein, doch letztlich lässt sie allen Spielern und Spielleitern die Möglichkeit, auf ihre eigenen Vorstellungen von der Dynamik eines Handgemenges jeweils angemessen zu reagieren. -
Hi, wie seht ihr das: können Zauberstäbe, wie z.B. ein Stab der Illusionen - vorausgesetzt der Stab ist nicht länger als 30-40 cm im Handgemenge eingesetzt werden? Das heißt zum einen, ist eine Aktivierung im Handgemenge möglich und zum anderen: wäre auch ein Angriff mit einem solchen Stab denkbar? Bin gespannt, wie ihr das regelt. Grüße fabiana
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Hallo zusammen, vorwegschicken möchte ich, daß ich z.Zt. KEIN Bestiarium vorliegen habe; bei der täglichen Nachtlektüre sind mir allerdings ein paar Fragen zu den Handgemenge-Regeln einiger Kreaturen eingefallen, und würde mich freuen, wenn ich einiges an Informationen Euch entlocken könnte: 1.) Allgemein finde ich es schwierig, zu beurteilen, wann eine Kreatur nun mit "Raufen" im HGM kämpft, und wann es seine (oder einen Teil seiner) natürlichen Waffen einsetzen kann. Ich verstehe es so, daß die natürlichen Waffen wie z.B. Klauen nur außerhalb des HGM benutzt werden können - im HGM werden diese zum (Schadens-)verminderten Raufen-Wert umgewandelt. Es sei denn natürlich es ist explizit erwähnt, daß das Wesen diese Waffen auch im HG einsetzen kann - dann erhält es halt noch einmal den +4 Bonus für HGM auf seinen normalen Angriffswert (wofür ist dann aber der Raufen-Wert mit Schaden?). 2.) Moortroll (erwürgen): Wenn ich mich recht erinnere, kann der Troll den Gegner würgen (1W Schaden pro Runde), und zusätzlich noch mit Klauen im HGM zuschlagen? Bin ich da richtig informiert? Ich finde es nur etwas komisch, daß er beim intensiven Würgen noch mit weiteren Nahkampfwaffen zuschlagen kann. 3.) Bär: "Klammern" ist klar (Bär aktiv, 2xgelungener Nahkampftreffer, dann klammern und nur noch Angriff mit "Maul"). Was passiert allerdings, wenn ein lebensmüder Abenteurer von sich aus den Bären in ein HGM verwickelt? Wehrt sich der Bär dann nur mit "Raufen", kann er seine Tatzen weiterhin einsetzen, auch sein Maul (oder das nur beim Klammern?), oder kann er sogar automatisch klammern versuchen? Ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr mit meiner verwirrenden Fragensammlung genervt. Leider gottes bin ich ein kleiner Regelfetischist (jahaaa, ich stehe dazu! ), und "wage" es eigentlich selten, mal vom vorgegebenen Regelwerk abzuweichen (vor allem nicht, wenn es relativ schlüssig und ausgewogen wie Midgard ist ... "schleim"...). Viele Grüße Lars
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Hallo Midgarder! Nur kurz vorweg, ich poste hier mal wieder im Regelstrang um meine Beitragszahl etwas nach vorne zu bringen. ;) Das sollte ein Scherz sein. Hier die Frage: Kann ich mich aus einem Handgemenge lösen, in das ich unfreiwillig verwickelt wurde, wenn ich einen Gegenstand in der Hand halte z.B. ein 50 cm langes wertvolles aber gestohlenes Zepter? Meiner Meinung nach: Ja! Ich hoffe auf eine rege Diskussion und verbleibe mit freundlichen Grüßen podaleirios
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Ich hab mal eine ganz allgemeine Frage zum Raufen. Alle von mir herausgesuchten Stränge behandeln das nur am Rande. Außerdem würde man an deren Überschrift nie erkennen, ob diese Frage darin auch behandelt wird. Deshalb hab ich was Neues eröffnet. Man möge mich verschmelzen, wenn ihr anderer Ansicht seid. Zur Frage: Laut den Regeln kann man eigentlich mit Raufen aktiv eingesetzt nur Handgemenge einleiten. Jetzt widerspricht aber der Passus auf Seite 36 DFR diesem Grundsatz. Dort ist von unkontrollierten Schlägen und Tritten die Rede. Und anschließend steht dort: Dies sagt ja nun eigentlich eindeutig, dass das Einleiten eines HG nur ein Teil der Möglichkeiten von Raufen ist. Ja was denn nun ? Wusste man bei dieser allgemeinen Beschreibung noch nicht, was man hinterher will ?
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Hi Folks, heute kam meine Figur in ein Handgemenge. Es ergab sich, dass ich während des Handgemenges so schlecht würfelte, dass meine Figur schnell wehrlos war. Wehrlosigkeit bedeutet aber nun einen Abzug von 4 auf den EW:Angriff (vgl. DFR, S. 101). Allerdings habe ich nicht versucht, den Gegner anzugreifen, sondern mich aus dem Handgemenge zu lösen. Dazu nun meine Frage: wenn sich meine Figur bei wehrlosigkeit aus dem Handgemenge lösen will, greift bei dem fälligen EW+4:Raufen der Abzug von 4 oder nicht? Mein Spielleiter hat spontan entschieden, dass er greift. Aber wie regelt ihr das? Viele Grüße Harry
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Hi Leute, wir hatten heute in einem Showkampf folgende Situation: Die SpF kämpfte gegen einen Löwen (der den höheren RW/Handlungsrang hat) , welcher Selbige erfolgreich ins Handgemenge nahm, um seine 3 Attacken pro Runde (mit Tatze, Biss & Hinterpfoten) durchführen zu können. Der Löwe griff in der nächsten Runde in seiner Aktion mit seinen Tatzen an und die SpF versuchte sich in ihrer Aktion (mit einem erfolgreichen EW:Raufen+4 gegen einen WW:Raufen des Löwen) aus dem Handgemenge zu lösen - mit Erfolg. Nun meine Frage: stehen dem Löwen danach noch seine zwei weiteren Attacken am Ende der Runde (Biss & Hinterpfoten) zu und das Handgemenge ist ab der nächsten Runde aufgelöst, oder ist dies sofort bei geglücktem Wurf der Fall? Ich fände es logisch, dass der Löwe alle drei Attacken in dieser Runde bekommt, da diese ja quast zeitgleich stattfinden und es nur regeltechnisch so geregelt ist, dass Biss und Hinterpfoten-Attacken erst nach der Aktion der SpF am Ende der Runde abgewickelt werden. Wie seht ihr das? Eine weitere Frage, die sich mir stellt: Durfte die SpF in der Runde, in der der Löwe das Handgemenge einleitete, überhaupt noch mit ihrer Waffe (Krummsäbel) zuschlagen, oder wäre ab dem Zeitpunkt des Handgemenges nur noch WaLoKa und Dolch möglich gewesen? Auf deutsch: ist ein eingeleitetes Handgemenge sofort wirksam oder erst ab der darauffolgenden Runde (was ich ja aufgrund der Gleichzeitigkeit der Handlungen erneut realistischer fände): Ich stelle es mir so vor, dass die SpF den Löwen mit dem Krummsäbel attackiert, während der Löwe diese (einen Sekundenbruchteil vorher) anspringt und für die nächste(n) Runde(n) in's Handgemenge zwingt... Gruss Marcell
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Morgen meine Männer und Frowen Folgende situation: Einem Gegner gelingt es, mit anlauf und inbezug nahmen eines gr. Schildes, einen Gefährten zu Boden zu strecken, ist er dann auch sofort im Handgemenge? Ich hoffe mal ja. Er Gegner liegt nun auf dem Gefährten und hat neben einem Schild auch noch einen Dolch für das Handgemenge. Da er mit dem Schild auf gem Gefährten liegt, (schild an seiner rechten Hand, ist aber linkshänder), kann der Gefährte doch seinenen linken Arm nicht benützen. Der Gefährte beherscht nun Fechten und hat in der linken Hand einen Parirdolch(kann im handgemenge wie dolch funktionieren), da das Schuld auf diesem Arm liegt, und der Gegner eine höhere Stärke als der Gefährte besitzt, kann er diesen Parierdolch doch nicht einsetzten, oder?? In der rechten Hand hat er einen Rapier, der ihm im Handgemenge nichts nützt!! Die Frage: kann er diesen Parierdolch einsetzten, um damit den Dolch des anderen abzuwehren oder nicht??
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Hallo, ich weiss nicht genau ob ich das lieber bei den Kampfregeln oder bei den Zauberregeln posten soll. Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben... Vom Grundsatz her ist es ja so, dass man im Handgemenge nicht zaubern kann. Ich meine aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass wenn mann sich als Zauberer "ruhig" verhält (und nicht gerade erwürgt wird) man im Handgemenge trotzdem zaubern kann. Und ergeben sich daraus für mich verschiedenen Fragen: 1. Wie lange muss ich mich denn für einen Zauber "ruhig" verhalten? Nur die Zauberdauer? Dann wären 1sec Berührungszauber schon nach 1. Sekunde möglich... ist das gewollt? Oder muss man sich mndestens 1 Runde lang ruhig verhalten? 2. Bei Wort- und Gestenzaubern, welche Chance hat der andere Beteiligte im Handgemenge: a) Zu erkennen, dass da gezaubert wird und b) Den Zauber zu verhindern (besonders bei 1. Sec zaubern) 3. Liege ich mit meiner Erinnerung komplett falsch? Vielen Dank Anta
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Hallo Leute, Ich habe das Einleiten eines Handgemenges so verstanden: Nachdem der Angreifer erfolgreich seinen EW:Angriff gemacht hat, kann der Verteidiger einen WW:Abwehr machen. Misslingt dieser und hat der Verteidiger Faustkampf gelernt, so kann er versuchen durch seine Stellungstechnik mit einem WW:Faustkampf dem Handgemenge zu entgehen (DFR S. 197). Hat er dies nicht geschafft, so kann er immer noch versuchen, sich mit einem WW:WaLoKa dem Griff des Angreifers zu entwinden (DFR S. 206). Charaktere, die sowohl Faustkampf wie auch WaLoKa gelernt haben, haben somit 3 Chancen, einem ungewollten Handgemenge zu entgehen. Wie seht Ihr das?
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Darf ich, ohne off-topic zu werden, mal den Vergleich zu Kampf in Dunkelheit ziehen? Moderiert von obw: Nein. Beiträge aus der Diskussion um [thread=21177]beidhändigen Kampf im Handgemenge[/thread] wurden hierhin ausgelagert. Ein Service des freundlichen Forumteams. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Wenn also Bannen von Licht um ein Handgemenge herumgezaubert wird, darf man im Handgemenge dann statt seines EW Dolch mit -6 einen EW Kampf in Dunkelheit machen oder ist das durch die Formulierung der Regeln verboten? Mit freundlichen Grüßen vom Schnitter
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Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Gegner im Handgemenge festzuhalten. Der Festgehaltene habe dabei nur noch die möglichkeit, sich selbst loszureißen. Doch welche Handlungsfreiheit hat der Festhaltende? Ist er darauf beschrenkt seinen Gegner festzuhalten, oder kann er z.B. weiterhin jede Runde mit einem Dolch angreifen?
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Ist im Handgemenge der "Beidhändige Kampf" mit zwei Dolchen möglich?
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Gestern hatten wir folgende Situation. Meine Waldläuferin hatte einen Fiesling (den wir gefangengenommen und gefesselt hatten, aber er konnte sich in der Nacht losreißen) ins Handgemenge verwickelt, weil wir ihn lebend gefangennehmen wollten. Sinnigerweise hat sie ihn dann festgehalten, was soweit auch ganz gut geklappt hat. Nun stellte sich folgende Frage. Was kann die Waldläuferin weiterhin tun, wenn ihre nächste Aktion drankommt? Kann sie den Fiesling normal im Handgemenge angreifen (im Schwitzkasten zudrücken, oder so), um ihn langsam kampfunfähig zu machen, und dabei den Haltegriff weiter aufrecht erhalten? Wir haben da irgendwie garnichts zu gefunden und sind dann einfach mal davon ausgegangen, daß sie mit EW:Raufen normal "angreifen" kann, um ihm weitere AP zu rauben (schwere Treffer haben keinen besonderen Effekt, sie wollte ihn ja nicht umbringen, nur kritische Treffer verursachen dann auch LP-Schaden), schließlich kann der Fiesling dies ja auch jede Runde tun, im Versuch sich loszureißen. Naja, das Ganze war dann schnell zuende, als meine Waldläuferin ihren Griff etwas zu fest angezogen hatte, und dem Fiesling den linken Arm ausgekugelt hatte (kritischer Treffer), was ihm dann erstmal das Bewußtsein raubte. Bye Thanee P.S. ein kleines Detail, was wir gestern auch gesucht hatten, und was mir mittlerweile aufgefallen ist, nur am Rande, in einem bestehenden Handgemenge mitzumischen gelingt automatisch (kein Wurf nötig), da alle Beteiligten ja als liegend gelten!
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und noch ne komische frage... wie ist das, wenn ein mit flammenkreis verzauberter ins handgemenge mit einem untoten geht?? würdet ihr auch sagen, dass die einzige handlung des untoten sein kann, sich aus dem handgemenge zu lösen? wäre eine sehr effektive taktik, da ich mehr oder weniger ungefährdet auf ihn einstechen könnte, während er nur zu fliehen versucht. und wenn ich einen relativ hohen wert im waloka habe, dürfte ihm das fliehen sehr schwer fallen..
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Regelantwort von Midgard-Online: Frage: Wenn im Handgemenge mit einem Dolch angegriffen wird, würfelt man trotzdem EW:Raufen/Ringen oder einen EW:Dolch? Antwort: Man kann für beides gute Sachgründe finden, und auch von der Regeltechnik her kann man beides machen, wobei allerdings die zweite Möglichkeit (EW:Raufen) eine zusätzliche Komplikation mit sich bringt. Daher benutze ich (Jürgen Franke, Anm. Abd al Rahman) persönlich die erste Regel (EW:Dolch), wobei den Ausschlag gibt, dass dafür an anderer Stelle keine Ausnahmeregel nötig ist. 1. Für und gegen EW:Dolch Abenteurer, die Dolch gelernt haben, wissen mit der Waffe umzugehen. Man kann aber einwenden, dass der Einsatz des Dolches im Handgemenge sich so sehr von dem üblichen Messerduell auf Nahkampfdistanz unterscheidet, dass die Kenntnis dieser Kampftechnik bei einem Kampf auf engstem Raum, zum Teil am Boden, nichts nützt. Andererseits kann man es auch so sehen, dass die Fertigkeit Dolch den Einsatz des Dolches im Handgemenge mit abdeckt. 2. Für und gegen EW:Raufen Auch mit Messer bleibt das Handgemenge eine chaotische und regellose Rauferei. Diese Art von Kämpfen ohne Ausbildung wird durch die Fähigkeit Raufen beschrieben, und daher sollte ein EW:Raufen gewürfelt werden. Von den Regeln her hätte dies den Vorteil, dass die relativ billigen Stichwaffen nicht bevorzugt behandelt werden im Vergleich zu anderen Einhandwaffen (bei denen es allerdings jeweils Waffen in der Gruppe mit höherem Grundschaden gibt). Allerdings braucht man dann die folgende zusätzliche Ausnahmeregel: "Beim Angriff mit einem Dolch im Handgemenge kann der EW:Raufen ausnahmsweise nicht durch einen EW:Ringen ersetzt werden." Es würde auch nichts schaden, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Einsatz eines Dolches im Handgemenge kein waffenloser Kampf ist (also kein Bonus auf Abwehr für im waffenlosen Kampf Geschulte), obwohl dass durch die Ausnahmeregel schon klar sein sollte. Ohne die Ausnahmeregel wäre das aber nicht der Fall, denn dann könnte man mit einem EW:Ringen mit dem Dolch zustechen, und Ringen gehört ja zum waffenlosen Kampf. Von der Sache her steht Ringen für Kampftechniken (Ringen, Judo etc.), bei denen man beide Hände einsetzt und bei denen entsprechend auch beide Hände frei sein müssen. Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
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m5 - kampf regeltext Rüstung und Ringen im Handgemenge
Läufer erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Hallo! Vermutlich kann ich mal wieder nicht lesen - darum frage ich hier: In den vorherigen Editionen konnte man Waffenloser Kampf im Nahkampf nur mit max. TR sinnvoll anwenden, im Handgemenge konnte man Waloka aber auch mit Rüstung ohne Behinderung nutzen. Das finde ich jetzt im Kodex5 nicht mehr - da kann man sein Ringen im auch Handgemenge nur mit max. TR ohne große Abzüge nutzen. (KOD5, S. 142). Was habe ich übersehen? Vielen Dank und zu den Sternen Läufer- 2 Antworten
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Hallo, man ist im Handgemenge gegen einen anderen Raufbold. Da schießt jemand in das Handgemenge und warum auch immer wird man getroffen! Hat man einen WW:Abwhehr oder nicht? Ich bitte um Regekwerkzitate. Eigentlich gehe ich davon aus, dass man sich so oft wie nötig gegen Angriff verteidigen darf, also einen WW.Abwehr hat... Im Handgemenge dann natürlich ohne Schild und mit den WM, die man so hat, wenn man im Handgemenge ist.
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Link zur offiziellen Regelantwort Hallo! Dies ist eine Regelfrage: Greife ich im Handgemenge immer mit Raufen* an, oder hängt das von der eingesetzten Waffe ab? (*... und für Raufen kann jederzeit Ringen eingesetzt werden, wenn das vorteilhafter ist ...) Sprich: Willi (Waloka+8, Stichwaffen+10, kein Schadensbonus) kämpft im Handgemenge mit seinem Dolch und macht folglich 1W6-1 Schaden. Aber greift er unter +8 oder unter +10 an? Auf die Verfahrensweise "Immer EW:Raufen im Handgemenge" bin ich erst durch Neqs Beitrag gekommen, und diese Regelung gefällt mir ausnehmend gut, und ich finde in den Regeln auch Neqs Argumentation bestätigt - aber: Ist das so? Zu den Sternen und vielen Dank Läufer
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Hi Im Handgemenge kann man mit Ausnahme von Dolchen einschließlich Ochsenzungen, Küchenmessern und vergleichbaren improvisierten Waffen keine Waffen einsetzen. (Kodex S.85) Ein Parierdolch ist ein speziell geformter Dolch, der beim Angreifen auch wie ein solcher eingesetzt werden kann. Wenn er in der Zweithand geführt wird, kann man damit wahlweise parieren oder ebenfalls angreifen. (Kodex S.146) Zumindest was die Kampfgabeln angeht - mit denen aber auch anders gekämpft wird als mit Dolch und Parierdolch - ist das Regelwerk eindeutig, hier ist nur der Einsatz einer Kampfgabel im Handgemenge möglich. (Kodex S.146) Nun die Frage: Kann man mit einem Parierdolch in der Zweithand auch im Handgemenge noch einen zweiten Nahkampfangriff ausführen? Beispiel: Der Charakter beherrscht die Fertigkeit Stichwaffen und die Fertigkeit Parierwaffen. Er geht ins Handgemenge und trägt einen Dolch und einen Parierdolch in den Händen. Kann er nun im Handgemenge zwei Angriffe durchführen, einmal mit der Fertigkeit für Stichwaffen und am Rundenende einmal mit dem geringeren Erfolgswert für Parierwaffen? Mfg Yon PS: Es gab mal unter M4 eine ähnliche Diskussion, dabei ging es aber darum, ob man Parierwaffen und Schilde im Handgemenge noch zur Abwehr einsetzen kann. Darum geht es mir hier gerade nicht. Mich interessiert nur die zweite Angriffsmöglichkeit mit einem Parierdolch: Abwehrwaffen im Handgemenge von Nutzen?
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Hallo, beim Angriff mit zweihändigen Hiebwaffen in ein Handgemenge hinein wird laut Kodex (S.85) zufällig ausgewürfelt wen der Angriff trifft. Wie ist das bei einem Anderthalbhänder zu bewerten, der dank ausreichender Stärke einhändig geführt wird? Ich würde es so handhaben dass es sich dabei unverändert um ein Zweihandschwert handelt, egal wie es geführt wird. Oder kommt es weniger auf die Größe der Waffe an sondern den Kampfstil? Da ja in dem Fall die Fertigkeit Einhandschwerter statt Zweihandschwerter genutzt wird, spräche das dafür dass sich auch der Kampfstil unterscheidet und man im Handgemenge den gewünschten Gegner doch gezielt treffen kann? Streng ausgelegt bezieht sich der Regeltext aber auf die Waffe, nicht die genutzte Waffenfertigkeit. Also Zweihandschwert, oder?