Hallo zusammen,
in meiner Spielrunde hat einer der Spieler der Wunsch geäußert, seinen Charakter Immobilien kaufen zu lassen. An sich kein Problem, die Schwierigkeit liegt im Detail:
[spoiler=Sturm über Mokattam]Wir spielen zur Zeit "Sturm über Mokkatam" und der Charakter (Hä) hat großes Interesse an - haltet Euch fest - der Anlage beim Nachtschlagenteich gefunden zu haben.
(so, wem das jetzt bekannt vorkommt: Das Thema verlassen!!)
Von wem sollte man es kaufen können? Da es sich um eine alte meketische Tempelanlage handelt, und alle alten Kultanlagen mehr oder weniger von der Priesterschaft der Zweiheit "geerbt" wurden (deren oberster weltlicher Vertreter der Kalif ist), kann das gute Stück auch nur von dieser Stelle erworben werden. Sehe ich das richtig?
Im Prinzip würde ich sagen, ein solches Objekt ist unverkäuflich, erst recht, wenn man die offiziellen Stellen befragt; auch dann, wenn die Charaktere "die Welt retten" - schließlich haben sie auch selber für das Chaos gesorgt.
Sollte der Charakter aber auf die Idee kommen, das Objekt von anderer Stelle erwerben zu wollen, was wäre ein angemessener Preis dafür (unabhängig davon, ob der Verkäufer überhaupt das Recht hat, die Anlage zu veräußern)?
Bin auf Eure Meinungen gepannt.
Thentias
Moderiert von hjmaier:
Spoilertag eingefügt, damit der Spoiler deutlicher wird
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