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Im Bestiarium gibt es nun Regeln zur Erschaffung erfahrener, herausragender und legendärer Tiere und Wesen (S 33f.). Die Tiere steigen dabei auch im Grad an. Ist es möglich, dass ein Tiermeister, sobald er einen entsprechenden Grad erreicht, eines seiner vorhandenen Tiere zu einem solchen Tier aufwertet, statt seinen Streichelzoo um ein weiteres Tier zu vergrößern (unter Beibehaltung der üblichen Regeln für Tiermeister und ihre tierischen Gefährten, MYS, S. 18f.)?
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Bei der Diskussion über Klingenmagier mit beidhändigem Kampf kam die Frage auf, warum Krieger keinen beidhändigen Kampf lernen können, Glücksritter aber schon. Ich halte hier die Angaben im Kodex (bzw. Mysterium für einige weitere Abenteurertypen) hier als eingeschränkt. Dies ist für die Zielgruppe (Einsteiger) sicher nicht dumm, verschafft man den Figuren so auf jeden Fall eine gute Kernkompetenz. Fortgeschrittene hingegen werden die Einschränkung oft aber als lästig empfinden, haben die Erfahrungen mit M4 doch kaum negatives gezeigt. Gibt es (außer der Vereinfachung für Einsteiger) Argumente gegen eine andere, flexiblere Aufstellung der Lernschemata? Sollte es nicht möglich sein, ein paar Regeln zu formulieren, die eine sinnvoll und nicht übertriebene Änderung ermöglichen? Also z.B. für einen Krieger beidhändigen Kampf und dafür anderes nicht.
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Kodex S.149 "Die Anzahl an Erfahrungspunkten, die einAbenteurer für einen normalen Treffer erhält, ist identisch mit der Gefährlichkeit des Gegeners." Das würde bedeuten, man bekommt unabhängig vom verursachten Schaden die Erfahungspunkte. Egal ob der Schaden bei 1 oder 7 liegt. Liege ich da richtig?
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Ich habe mir vor nicht all zu langer Zeit einen Klingenmagier erstellt mit welchem ich jetzt einen Grad aufgestiegen bin. Im Kodex gibt es ja eine Tabelle zur Steigerung der Ausdauer punkte beim Gradaufstieg allerdings sind dort keine Mischklassen auf geführt. Um wie viel steigt die Anzahl meiner AP beim Gradaufstieg bis Grad 5?
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Ausgehend von den Beiträgen (ab ca. #162) aus: http://www.midgard-forum.de/forum/threads/34215-Figurenkonzepte-und-Lernpunkte-Kategorien Wie versteht ihr die Regeln auf S.153ff. bzgl. Erlernen von Zaubersprüchen mit/ohne Lehrmeister möglich? S.153 Kosten des Lernens werden (ohne Zwischenüberschrift) Fertigkeiten abgehandelt (Erlernen + Steigern). Dort werden beim Erlernen 200GS genannt + explizit Ausbilderkosten erwähnt. S.154 Lernen von Zaubersprüchen (Zwischenüberschrift -eigenständiger "Bereich"?) werden 100GS erwähnt und es steht "nur":"... die er beim Lernen neuer Zauber verwendet" (keinerlei Erwähnung eines Ausbilders). Ausserdem kann man explizit Geld für EP einsetzen, was beim Erlernen einer Fertigkeit ausgeschlossen ist. Beim Höherlernen einer Fertigkeit wird dagegen erwähnt, dass man Geld zusätzlich einsetzen kann, um einen Ausbilder dafür zu bezahlen. Bzgl. des Geldes ist natürlich zu bedenken, dass eine Fertigkeit max. 10LE kostet, was bei Sprüchen gerade mal Stufe 6 entspricht. Also für mich bedeutet das -wie Galaphil im obigen Strang ausführt-: Man kann sich selbst Sprüche beibringen und muss dafür volle EP und Lebenshaltungskosten aufwenden. Auf Grund von 100GS gehe ich aber von (leider nicht erwähnten) weiteren Kosten für Nachforschungen/Bibliotheksbesuchen etc. aus, denn ansonsten ist der Betrag für 4 Tage übertrieben hoch (GS&Tage je LE). Sofern man allerdings einen Ausbilder dazu nimmt, kann man sich die halben EP-Kosten auch mit Geld ersetzen.
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Grüße in die Runde! Ich weiß weder, ob das hier das richtige Forum ist (bezieht sich zwar auf Magie, aber eben auf die EP-Vergabe dafür), noch, ob die Fragen schon beantwortet wurden (denn ich finde dazu per Suche nichts). Darum hier: Wieviele EP bekomme ich für die erfolgreiche und sinnvolle Anwendung des Zaubers Schlaf? Wenn ich mich recht entsinne, gab es früher soviele (Z)EP, wie der Eingeschläferte noch AP hatte - ggf multipliziert mit der Gefährlichkeit und abzüglich "Fernkampf", also halbiert. Oder war das eine Hausregel...? Wie auch immer: Davon ist bei M5 keine Rede mehr, hier gibt es (falls ich nichts übersehen habe) stattdessen den Hinweis, dass es je nach weiterführender Situation als sonstiger Zauber gesehen wird (also 3x AP-Kosten als EP) oder bei Kampfvermeidung, mind. 20 AP bei Opfer und der anschließenden dauerhaften Ruhigstellung den Vernichtenden Treffer, der ja in ähnlicher Form auch für Nahkampfangriffe gilt. Wie werden aber dabei die EP berechnet, schließlich habe ich keinen Schadenswurf...? Ist das dann: Alle AP (mind. 20) x Gf (Gefährlichkeit) x 5 / 2 ("Fernkampf")...? Da kämen ja Unsummen raus... in diesem Fall mindestens 150 Punkte - und das ist unrealistisch niedrig gerechnet, da zB jemand mit 20 AP kaum Grad 0 sein dürfte... Was habe ich übersehen? mfg
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Mir ist nicht klar in welcher Reihenfolge ich beim Trainieren von Fertigkeiten Praxispunkte und Erfahrungspunkte einsetzen kann. Nehmen wir an ich habe einen Glücksritter mit 1 Praxispunkt und 100 Erfahrungspunkten. Dann kann es doch einen Unterschied machen ob ich die erste Steigerung mit Erfahrungspunkten und die zweite Steigerung mit meinem Praxispunkt mache oder umgekehrt. Im Kodex M5 habe ich nichts dazu gefunden. Ich tendiere dazu erst den Praxispunkt verlernen zu müssen, da dieser direkt durch die Anwendung der Fähigkeit, z.B. Klettern, erzeugt wurde und die Erfahrungspunkte erst später verlernt werden und wahrscheinlich auch nicht nur durch den Einsatz von Klettern erzeugt wurden. Wie seht ihr das? LG Kalliope
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Hallo, Der Spieler würfelt eine 20, doch der NSp des SL nimmt seine Schicksalsgunst, um den Wurf wiederholen zu lassen, da er weiß, beim nächsten Treffer bin ich tot. Der Spieler wiederholt nun grummelnd seinen Wurf: a ) er würfelt wieder eine 20 b ) er würfelt so, dass er noch trifft. c ) er würfelt so, dass er nicht mehr trifft. d ) er würfelt eine 1. Wieviele PP darf sich nun der Spieler auf seine Angriffswaffe gutschreiben? 1 nur bei a ) 2 2 nur bei a) 1 3 bei a-d) 1 4 bei b-d) 0
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Hallo, Aethelstane wurde von einem bösen Ikenga-Stamm gefangen und muss eine Mutprobe bestehen um überhaupt am Leben gelassen zu werden: Er muss 3* Balancieren und 3* Springen Er kann das zum Glück gut uns alle 6 EW der gelernten Fertigkeiten klappen. Wieviele EP bekommt er? A ) 5 EP (eine geschlossene Handlung) B ) 10 EP (je einmal für Balancieren und Springen) C ) 30 EP (6*5 EP für 6 Würfe) D ) was anderes
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Hallo miteinander, ich habe folgende Frage: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass sich die Spielercharaktere untereinander Zaubersprüche und Fertigkeiten lehren? Vielen Dank Derwyddon
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Hallo zusammen, in M5 werden nur noch Kosten zum Steigern von Waffenfertigkeiten angegeben. Bedeutet das jetzt, dass nur noch eine Steigerung bezahlt werden muss um mehrere Waffen zu steigern? Beispiel: Borin Starkhammer besitzt u. a. eine Streitaxt und einen Kriegshammer. Die Streiaxt ist seine Spezialwaffe. Einhandschlagwaffen beherrscht er mit +5. Daraus folgt Streiaxt +7 und Kriegshammer +5. Wenn er jetzt Einhandschlagwaffen auf +6 steigert, beherrscht er dann Streitaxt +8 und Krieghammer +6? Früher (M4) hätte man dafür 2 Steigerungen (Streitaxt von +7 auf +8 u. Kriegshammer von +5 auf +6) gebraucht! Gruß Galbrecht
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Hi zusammen, der Titel sagt alles. Können Weise von Oghamstäben lernen? Eigentlich spricht da nichts dagegen. Wäre in Hinblick auf die druidische Natur ihrer Zauber plausibel. Ich konnte aber keine entsprechende Regelpassage im Mysterium finden. Hab ich was überlesen?
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Hallo, in Tabelle 5 im Mysterium werden die Lernkosten für die folgenden Gruppen aufgeführt: - Erhaltung - Zaubermittel - Zauberschutz - Vigilsignien - Zauberblätter - Artefakte nur wofür genau braucht man das? Es werden ja auch noch Runenartefakte aufgeführt. Ich versuche mal aufzuführen, was ich darunter verstanden haben. Bitte korrigiert mich, wenn etwas nicht stimmt. Dies soll danach auch als Klärung/Übersicht dienen. Danke Erhaltung - Konservieren (S. 123) [Zaubermittel] - Versiegeln (S. 123) [Zauberschutz, Runenartefakte] - Fixieren (S. 127) [Vigilsignien, Spruchrollen, Thaumagrammblätter] - Binden (S. 131) [Artefakte] - Weihen (S. 92) [Artefakte] Zaubermittel - Aktivieren von Alchemistischen Zaubermitteln - Aktivieren von Pflanzlichen Zaubermitteln Wobei die Kosten in LE jeweils aus der Stufe wie bei Zaubern abgeleitet werden. Zauberschutz - Aktivieren von Talisman - Aktivieren von Glücksbringer - Aktivieren von Schutzamulett - Aktivieren von Spiegelamulett - Aktivieren von Schildamulett - Aktivieren weiterer *amulette Wobei die Kosten in LE jeweils aus der Stufe wie bei Zaubern abgeleitet werden. Vigilsignien - Schutzrunen (Tabelle 6c) - Große Siegel (Tabelle 6c) - Zauberlettern (Tabelle 6c) Wobei die Kosten in LE jeweils aus der Stufe wie bei Zaubern abgeleitet werden. Diese Zauberrunen und Großen Siegel sind unabhängig von den "normalen" und werden getrennt davon gelernt. Zauberblätter - Aktivieren von Spruchrolle - Aktivieren von Thaumagrammblatt Wird jeweils nur ein mal gelernt und ist dann für alle bekannten Sprüche/Thaumagramme verwendbar. Tänze, Lieder, Dweomer, Wunder, Siegel usw. sind nicht auch Spruchrolle möglich. Nur einfache Thaumagramme sind Spielern zugänglich. Artefakte - Herstellung von Zauberwaffen und anderen Artefakten Wobei die Kosten in LE jeweils aus der Stufe wie bei Zaubern abgeleitet werden. Darüber hinaus sind Vorkenntnisse (Zauber) erforderlich. Runenartefakte Da Runenartefakte auf den Runenstabzaubern beruhen und mit Versiegeln konserviert werden sind keine gesonderten Angaben notwendig.
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Ich finde im Kodex nichts, das es verböte, das Schreiben einer Schrift mit einem höheren Erfolgswert als das Sprechen der betreffenden Sprache zu lernen - korrekt? Es wäre ja sowieso möglich, z.B. Neu-Vallinga und das valianische Alphabet je auf +15 zu lernen und dann neu Albisch zu lernen, woraufhin im Werteblock stünde: Lesen/Schreiben Neu-Vallinga+15/+15, Albisch+8/+15. Der letztere Anblick hat mich kurz stutzen lassen, ich denke aber, das wäre so richtig - richtig?
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Hallo, ich habe die von Godrik bekannten Lernlisten (Branwens Basar / HASH-Code / Kodex / Lernkosten.zip) mit seiner Erlaubnis aktualisiert und um neue Fertigkeiten und neue Charakterklassen erweitert. Außerdem sind zusätzliche Listen für die anderen Kosten der Elfen / Schwarzalben vorhanden. Diese neuen Listen sollten demnächst (vermutlich an selber Stelle) verfügbar sein. Diese neuen Listen sind an selber Stelle verfügbar. In Rücksprache mit Elsa erstelle ich diesen Thread, um Fehler und Unklarheiten zu sammeln, damit ich diese in die Listen einarbeiten kann. Grüße Mogadil PS: Die aktuelle Fassung mit Einzellisten findet ihr hier. Die Fassung ohne Einzellisten ist hier.
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nabend, ich lese gerade wieder mal den Kodex, doch bin ich jetzt zum ersten Mal über folgende Stelle gestolpert. Auf Seite 30 direkt vor der Beschreibung der einzelnen Religionen steht, dass Schamanen sich vor Spielbeginn ein Totemtier auswählen müssen. Direkt danach steht, dass auch andere mit schamanistischem Glauben ein Totemtier wählen können. Nun möchte ich sichergehen, dass ich es richtig lese, dass dann auch die anderen ebenfalls die Boni etc durch das Totemtier bekommen. Sehr ihr das auch so?
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Bisher habe ich mir nicht groß Gedanken über Thaumagrammblätter gemacht und für Thaumaturgen war mir immer klar, dass die natürlich alles nötige einfach lernen. Aber manche Sachen kann ja auch ein Nichtthaumaturg lernen. Aktivieren von Thaumagrammblatt Fixieren Ein großes Siegel, z.B. Zauberschlaf Thaumagraphie ggf. Zauberlettern, z.B. Zahlenletter "13" Damit sollte doch ein Thaumagrammblatt möglich sein, welches nach dem Ausrollen Zauberschlaf wirkt. Ein Magier kann alles nötige lernen, mit den großen Siegeln kann er halt keine Thaumagramme wie ein Thaumaturge. Seht ihr das auch so oder wenn nicht, warum nicht und wo steht das ?
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Gerätekunde wird in den Errata bereits genannt. Bei der Beschreibung der Fertigkeiten ist es als "Wissen" genannt. In den Lerntabellen auf S. 158-162 des Kodex wird sie nur bei "Alltag" gelistet. Was ist denn nun die offizielle Einordnung? Ich finde Argumente für beides und habe in Branwens Basar leider keine offiziellen Errate zum Kodex gefunden. Weiß jemand was genaues?
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Hi, wie wirkt sich denn eine "temporäre" Änderung der Leiteigenschaft auf den Leiteigenschaftsbonus aus? In Betracht kommen zunächst einmal richtig temporäre Änderungen wie z.B. der Zauber Stärke oder Schwäche, welche nur für kurze Zeit wirken. Ebenfalls in Betracht kommen aber auch anhaltende Änderungen wie ein Heldenreif, ein Feenring oder ein mit Pulver der Zauberbindung unendlich andauernder Stärke-/Schwächezauber. In allen drei Fällen ist der Effekt (ohne ABW) grundsätzlich permanent (solange man die Artefakte nicht ablegt oder der Zauber gebannt wird). Gibt es dazu irgendeine Regelstelle? Falls nein: Wie würdet ihr das handhaben? Mfg Yon PS: Unter M4 wirkte sich eine Erhöhung für den Leiteigenschaftsbonus (der damals ja nur zu Spielbeginn berücksichtigt wurde) nicht aus, dafür aber bei der Frage ob man Fertigkeiten auf höhere Erfolgswerte steigern kann: Leiteigenschaft - wie wirkt sich eine temporäre Erhöhung aus? M4 PPS: Ich habe den Titel von "Erhöhung" in "Änderung" umbenannt. Es kann ja auch der Fall eintreten, dass eine Leiteigenschaft durch ein Artefakt oder eine Rüstung sinkt.
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