Hallo zusammen!
Da ich derzeit einen Ermittler spiele, ist mir bei der Lektüre der "dunklen Mächte" aufgefallen, dass dort für Nekromaten auch zwei Sprüche aus dem Bereich "Erkennen" aufgeführt sind.
"Erkennen der Todesaura" und "Todeswissen", beide sind dämonischer Herkunft, keine Wunder, kein Dweomer.
Obwohl diese derzeit nur Nekromanten zugänglich sind, wären sie geradezu prädestiniert für den Ermittler.
Für die, die das Regelwerk noch nicht kennen:
"Erkennen der Todesaura" gibt Auskunft darüber, ob sich in der Spruchreichweite Untote aufhalten und darüber hinaus, welche Art von Untoten es sind. Da Ermittler z.B. genau solche Wesen jagen, wäre der Spruch, charakteristisch (und sehr nützlich).
"Todeswissen" gibt bei einem Leichnam Auskunft über den ungefähren Todeszeitpunkt und die ungefähre Todesart. Für den Fall, das beispielsweise nur Knochen vorliegen, kann auch auf das Wesen zurückgeschlossen werde, von dem die Knochen stammen. Für mich als bekennenden Tatort-Fan sind das typische Aussagen des Gerichtsmediziners an - genau (!) - den Ermittler.
Wie ist die Meinung der anwesenden Leserschaft? Rein Sachlogisch könnte man doch durchaus darüber nachdenken, die Sprüche dem Ermittler zugänglich zu machen, oder nicht? Es könnte doch im ersten Schritt auch reichen, wenn eine passende Situation einträte, die ihn in Kontakt mit dem notwendigen Wissen bringen würde... (ich spekuliere nur laut... )
Gruß, BOFH